Diesen Ausfall kann er geltend machen, wenn an seiner Arbeitsunfähigkeit ein Unfall schuld ist. Wird die Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall ausgelöst, den man nicht selbst verschuldet hat, dann kann ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen. Wichtig zu wissen ist, dass gegenüber dem Schädiger auch die Beiträge der Krankenkasse geltend gemacht werden können. Allerdings ist es hier so, dass dies nicht der Geschädigte durchführt, sondern die Krankenkasse selbst. Sie kann in diesem Fall eine Klage einreichen. Antragsverfahren Tätigkeitsverbot: Erstattung von Verdienstausfällen. Wird die Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall ausgelöst, den man nicht selbst verschuldet hat, dann kann ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen. (#01)
Dies gilt auch dann, wenn es um die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geht. So hat der Geschädigte einen Anspruch darauf, dass er diese Beiträge erstattet bekommt, wenn er sie aufgrund von dem Unfall nicht mehr abführen kann. § 119 Abs. 1 SGB X besagt dabei jedoch, dass die Beiträge durch den Rentenversicherungsträger übernommen werden.
Verstößt ein Beschäftigter gegen geltende Klauseln, kann es durchaus passieren, dass es nicht zur Entgeltfortzahlung kommt. Eine Berechnung erfolgt dann natürlich nicht. Darüber hinaus sind die folgenden Dinge zu beachten: Die Berechnung der Erstattung durch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt ausschließlich für die Tage, an denen ohne Erkrankung gearbeitet worden wäre. Ist für einen oder mehrere Tage eine rechtmäßige Arbeitszeitverlegung angesetzt, etwa durch Kurzarbeit oder Betriebsstilllegung, entfällt für diesen Zeitraum die Entgeltfortzahlung. In Bezug auf Lohnfortzahlung bei Krankheit ist eine Berechnung weiterhin nicht nötig, wenn ein Arbeitsverhältnis nach Vereinbarung ruht oder sich der Betroffene in Elternzeit befindet. Auch dann besteht kein Anspruch. So funktioniert die Berechnung der Lohnfortzahlung Bei der Lohnfortzahlung im Minijob erfolgt die Berechnung wie bei Vollzeitstellen. Geht es um die Berechnung, ist der Durchschnittslohn für die Entgeltfortzahlung oft maßgebend.