Die schlichte Aufforderung der Max-Planck-Gesellschaft, dass der Urlaub genommen werden soll, reiche hierfür nicht aus. Herr Schimizu kann also, verlangen, dass sein Resturlaub ausbezahlt wird. Obwohl er diesen theoretisch noch rechtzeitig hätte nehmen können! Praxistipp: Hinweispflicht liegt beim Arbeitgeber Zunächst liegt es am jeweiligen Arbeitgeber die Vorgaben des EuGH umzusetzen. Urlaubsbescheinigung: Wozu brauche ich sie? | mit Muster. Bleibt ein Arbeitgeber untätig, muss er damit rechnen, Urlaub abgelten zu müssen, da er sich nicht auf dessen Verfall berufen kann. Das kann der Betriebsrat tun Im Sinne einer konfliktfreien Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ist aber eine allgemeine Regelung – etwa im Rahmen einer Betriebsvereinbarung – sinnvoll. Danach könnte der Arbeitgeber etwa verpflichtet sein, den Arbeitnehmer rechtzeitig (also abhängig vom im Einzelfall noch bestehenden Resturlaub) darauf hinzuweisen, dass der Urlaub beantragt (nicht unbedingt auch gewährt bzw. genommen) werden muss. Außerdem muss der Arbeitgeber auf den Verfall des Resturlaubs hinweisen.
- Urlaubsbescheinigung: Wozu brauche ich sie? | mit Muster
Urlaubsbescheinigung: Wozu Brauche Ich Sie? | Mit Muster
Nur wenn dringende betriebliche Gründe (z. B. die Überlastung Ihrer Abteilung) oder in Ihrer Person liegende Gründe (z. eine Erkrankung) dies rechtfertigen, können Urlaubsansprüche ausnahmsweise auf das Folgejahr übertragen werden (§ 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG). Ihr Resturlaub ist gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG bis zum 31. 03. Soweit Sie den Resturlaub nicht innerhalb dieses Zeitraums in Anspruch nehmen, verfällt dieser ersatzlos. Eine Verlängerung des Übertragungszeitraums ist nicht möglich. Namens der Geschäftsführung fordere ich Sie hiermit auf, Ihren Urlaub so rechtzeitig zu beantragen, dass Sie ihn innerhalb der vorgenannten Verfallfristen auch tatsächlich in Anspruch nehmen können. Setzen Sie sich dazu bitte möglichst frühzeitig mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten in Verbindung und stimmen Sie mit ihr/ihm Ihre Urlaubsplanung ab. Alle Führungskräfte in unserem Unternehmen sind angewiesen, sich nach Kräften dafür einzusetzen, dass Sie sowohl Ihren Jahresurlaub als auch einen etwaigen Resturlaub vollständig ausschöpfen können.
Bei einer solchen Kündigung hältst Du die Kündigungsfrist ein, die im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Steht dort nichts, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Neben der ordentlichen Kündigung gibt es aber noch die außerordentliche Kündigung. Eine außerordentliche Kündigung kannst Du mit sofortiger Wirkung aussprechen. Allerdings setzt die außerordentliche Kündigung einen wichtigen Grund voraus. Dieser Grund muss so schwerwiegend sein, dass es Dir nicht zugemutet werden kann, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder wenigstens fristgemäß zu beenden. Auch bei einer außerordentlichen Kündigung bist Du nicht dazu verpflichtet, den Kündigungsgrund schon im Kündigungsschreiben anzugeben. Spätestens auf Nachfrage musst Du ihn dann aber nennen. Deshalb ist es sinnvoll, dass Du Deine Kündigung direkt begründest.