Vermieter verlangt größeren Abstand der Möbel von den Wänden in der Wohnung Manche Vermieter verlangen, dass Möbel in der Wohnung mit größerem Abstand von den Wänden gestellt werden. Auch das wird, wenn es in einer Formularklausel steht, als unwirksam angesehen. Selbst wenn (sehr selten) eine vor Vertragsabschluss individuell ausgehandelte Vertragsbestimmung vorliegt, darf nur ein "angemessener" Abstand verlangt werden, mehr als 5 Zentimeter werden fast immer als unangemessen angesehen.
Schrank An Außenwand Ebay
Nach einem Urteil des LG Mannheim ist der Mieter nicht gehalten, seine Möbel mit einem Abstand von 5-10 cm von der Außenwand aufzustellen. Dem Urteil des Landgerichtes lag ein Streit wegen verschimmelter Schlafzimmermöbel zugrunde. Die Mieter verlangten von Ihrem Vermieter Schadenersatz für die zeitanteiligen Kosten der Anschaffung neuer Schlafzimmermöbel sowie die Anbringung einer Außenwanddämmung. Mit beiden Begehren konnten sie sich bei der Berufungskammer durchsetzen (Urteil vom 14. Schrank an der Außenwand. 2. 2007, NJW 2007, 2499). Das Gericht führt in seinem Urteil aus, dass auch die Belehrung des Vermieters, eine Schimmelbildung sei durch einen Sicherheitsabstand der Möbel von der Wand (5-10 cm) vermeidbar, unbeachtlich sei. Denn es sei ohne eine entsprechende mietvertragliche Vereinbarung Sache des Mieters, wie und wo er seine Möbel aufstelle.
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