000 €
75031 Eppingen
Wohnen in der historischen Altstadt
Einfamilienhaus in Eppingen
Objekt-Nr. : IE-185799
Zimmer: 5, 00
Grundstücksfläche: 134, 00 m²
397. 800 €
Das ist was für Männer! Objekt-Nr. : IE-187083
Wohnfläche: 100, 00 m²
Grundstücksfläche: 645, 00 m²
495. 000 €
Kaufpreis
Haus Kaufen Kuhardt Der
Haus in Hambach gesucht
Hallo Liebe Immobilien Eigentümer, meine Frau und ich lieben die Berge des Pfälzer Waldes und der Ort Hambach. Wir wünschen uns ein Haus in dem...
D - 67434 Neustadt Diedesfeld
(ca. 24 km)
TOP
4. 300. 000, -
D - 76185 Karlsruhe Weststadt
(ca. 16 km)
Gestern
D - 76831 Billigheim-Ingenheim
VHS
D - 76829 Landau
68804 Altlußheim - Eigentumswohnungen
Altlußheim-Baden-Württemberg: 3 Zimmer, Wohnfläche 63, 00 qm, Provisionsfrei. Typ: Eigentumswohnungen (9-Familienhaus) 9 Wohnungen von 47 - 66, 30...
248. 850, -
D - 68804 Altlußheim
(ca. 22 km)
07. 05. 22
150, -
D - 76744 Schaidt
(ca. 20 km)
D - 76879 Essingen
(ca. 14 km)
06. 22
Tief-oder Garagenplatz
Hallo! Gesucht wird ein obengenannter Stellplatz in Ettlingen, Scheffel\Ecke Buhlstrasse! (Bei Bettenhaus Schuchhardt) in der Arndtstrasse!... D - 76275 Ettlingen
(ca. 23 km)
965. 000, -
D - 76356 Weingarten
(ca. 19 km)
05. 22
495. 000, -
D - 67482 Altdorf
(ca. 18 km)
312. 000, -
D - 76199 Karlsruhe
(ca. Haus kaufen in Kuhardt || Eigenheim || immomorgen.de. 17 km)
461. 000, -
D - 76698 Ubstadt-Weiher
235.
…
369. 000, 00 €
5 Zi. 144
m 2
Kaufpreis
76773 Germersheim (Kreis)
Quelle:
Passende Immobilien in der Umgebung von Kuhardt:
220. 000, 00 €
3 Zi. 77
76761 Germersheim (Kreis)
Einfamilienhaus, Baujahr: ca. 1972, 2 Etage(n), Keller, Garage vorhanden, keine Innenbesichtigung…
215. Haus kaufen kuhardt der. 000, 00 €
Einfamilienhaus in Rülzheim. Hier finden Sie weitere Informationen sowie Dokumente zum Object (bitte kopieren Sie den Link in ein neues Browser Fenster):
878. 000, 00 €
5, 5 Zi. 188
76771 Germersheim (Kreis)
Quelle:
Man kann deshalb im Nachhinein oft nur schwer feststellen, welcher Anteil an einem Vermögenswert welcher Masse zuzuweisen ist. Das Bundesgericht hat deshalb Vermutungen aufgestellt. Hat der Ehemann z. B. vor der Ehe ein Lohnkonto auf dem bei der Heirat ein Guthaben von Fr. 50'000. —vorhanden ist, vermischt sich Errungenschaft und Eigengut, wenn er weiterhin den Lohn auf dieses Konto überweisen lässt. Er bezahlt seinen Anteil an den gemeinsamen Kosten weiterhin von diesem Konto. Nach einem Jahr kauft er für Fr. —Aktien. Gemäss der Vermutung des Bundesgerichts finanziert er die Auslagen des Haushalts mit dem laufenden Einkommen also der Errungenschaft, während die Aktien als langfristige Investition vermutungsweise mit dem Eigengut finanziert werden. Vermögenswerte können im Wert steigen oder sinken. Das Gesetz enthält ein ausgeklügeltes System, wie diese Mehr- und Minderwerte auf die verschiedenen Massen verteilt werden. Güterrechtliche Aspekte der Errungenschaftsbeteiligung beim Grundeigentum mit Hinweisen auf die Grundregeln der einfachen Gesellschaft / Advokatur Notariat Lemann, Walz & Partner. Jeder Vermögenswert wird zuerst einer Vermögensmasse zugeordnet. Massgebend ist dabei, welche Masse mehr Mittel aufgewendet hat.
Liegenschaften Im Ausland Im Internationalen Güter- Und Erbrecht – Liatowitsch &Amp; Partner
Weder die Gütermasse des Nichteigentümers, noch Drittmittel spielen für die Eigentumszuweisung eine Rolle. Hat eine Gütermasse des Nichteigentümers den Erwerb mitfinanziert, verbleibt ihr nur eine Ersatzforderung gegenüber der entsprechenden Gütermasse des Eigentümers, wobei diese proportional am Mehrwert des Grundstücks partizipiert. Beispiel: Der Ehemann erwirbt ein Grundstück für CHF 600'000. 00, das zum Zeitpunkt der Scheidung einen Verkehrswert von CHF 690'000. 00 hat, mit CHF 200'000. 00 aus seinem Eigengut, CHF 100'000. 00 aus seiner Errungenschaft und einer Hypothek von CHF 200'000. 00. Die Ehefrau investiert zudem aus ihrem Eigengut CHF 100'000. Dem Ehemann wird als Eigentümer das Grundstück im Wert von CHF 690'000. 000 samt der Hypothek zugewiesen. 5.1.4 Entscheide. Die Ehefrau hat eine Ersatzforderung für den von ihr eingebrachten Anteil in der Höhe von CHF 100'000. Die proportionale Verteilung des Mehrwerts erfolgt nach dem Beteiligungsverhältnis. Der Kaufpreis von CHF 600'000. 00 wurde zu 2/6 vom Eigengut und zu 1/6 von der Errungenschaft des Ehemannes, zu 1/6 aus dem Eigengut der Ehefrau und 2/6 durch Hypothek finanziert.
V. Liegenschaften im Ausland im internationalen Güter- und Erbrecht – Liatowitsch & Partner. WAS STEHT DEM NICHT-EIGENTÜMER-EHEGATTEN ZU
Der Nicht-Eigentümer-Ehegatte kann vorerst eine Ersatzforderung (nominalwertgeschützt) für aus seinem Vermögen getätigte Investitionen in die Liegenschaft des anderen und den darauf proportional entfallenden Mehrwert geltend machen. Stammen seine Investitionen aus seiner Errungenschaft, so hat er allerdings die Ersatzforderung und den darauf entfallenden Mehrwert mit dem anderen Ehegatten zu teilen. Im Weiteren kann der Nicht-Eigentümer-Ehegatte seine Vorschlagsbeteiligungsforderung an Investitionen des Eigentümers geltend machen, die aus dessen Errungenschaft stammen, ebenso am auf diese Errungenschaftsinvestitionen des Eigentümer-Ehegatten proportional entfallenden Mehrwertanteil und am proportional auf diese Errungenschaftsinvestition des Eigentümer-Ehegatten entfallenden Mehrwertanteils auf Hypothek und – gemäss dem Obigen – dem PK-Vorbezug. Keine Rolle soll dabei spielen, ob dieser PK-Vorbezug aus vorehelichem oder aus ehelichem Guthaben stammt.
5.1.4 Entscheide
Bei einer Scheidung stellt sich regelmässig die Frage, welchem Ehegatten der Mehrwert eines Grundstücks zukommt. Die folgende Abhandlung bezieht sich dabei auf den ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, bei welcher sich das Vermögen jedes Ehegatten aus den Gütermassen Errungenschaft und Eigengut zusammensetzt. Die Errungenschaft umfasst alle Vermögenswerte, welche ein Ehegatte während der Ehe entgeltlich erworben hat (z. B. Arbeitserwerb). Das Eigengut umfasst u. a. Erbschaften und Vermögenswerte zum persönlichen Gebrauch. Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung werden die Eigentumsverhältnisse nicht tangiert. Der Vermögenswert wird zuerst dem Eigentümer und danach dessen jeweiliger Gütermasse zugewiesen. Nach Zuweisung aller Vermögenswerte wird die Errungenschaft hälftig geteilt. Das Eigengut verbleibt bei den jeweiligen Ehegatten. Steht das Grundstück im Alleineigentum eines Ehegatten, so wird dies dem Eigentümer sowie derjenigen Gütermasse zugeteilt, welche quantitativ mehr investiert hat.
Bei den meisten Ehepaaren stehen die Immobilien im hälftigen Miteigentum. In der güterrechtlichen Auseinandersetzung wird das Miteigentum aufgelöst. Dies kann so geschehen, dass der Gegenstand verkauft, oder einem Ehegatten als Alleineigentum zugewiesen wird. Im Eherecht gibt es eine Spezialregelung, wonach der Gegenstand demjenigen Ehegatten zugewiesen wird, der ein grösseres Interesse am Gegenstand hat. Ein grösseres Interesse hat in erster Linie der Ehegatte, der die Kinder betreut. In zweiter Linie kann berücksichtigt werden, dass ein Ehegatte in der Liegenschaft sein Geschäft betreibt oder bei einem invaliden Ehegatten, dass die eheliche Wohnung speziell für seine Bedürfnisse hergerichtet worden ist. In dritter Linie wird berücksichtigt, wer finanziell mehr beigetragen hat oder dass ein Ehegatte mehr "Herzblut" in die Liegenschaft gesteckt hat. Voraussetzung für die Zuteilung zu Alleineigentum eines Gegenstandes ist immer, dass der übernehmende Ehegatte den anderen finanziell abgelten kann.
Güterrechtliche Aspekte Der Errungenschaftsbeteiligung Beim Grundeigentum Mit Hinweisen Auf Die Grundregeln Der Einfachen Gesellschaft / Advokatur Notariat Lemann, Walz &Amp; Partner
Für grössere
Investitionen wird jedoch die Finanzierung durch Eigengutsmittel vermutet (E. 2). BGer 5A_346/2015, Urteil vom 27. Januar 2017Bewertungszeitpunkt für die Errungenschaft ( Art. 214 ZGB)
BGer 5A_182/2017, Urteil vom 2. Februar 2018 = 2018, 491 ff. Güterrechtliche Zuordnung von
Vermögenswerten ( Art. 200 Abs. 3, Art. 1 und 3 ZGB). BGE 102 II 313; BGE 106 II 272; BGE 115 II 321; BGE 116 II 243 Beteiligung am Vorschlag ( Art. 216): Ehevertragliche Vorschlagszuweisung zugunsten des überlebenden Ehegatten. BGE 104 II 156 Berechnung des Vorschlags ( Art. 214 ZGB)
BGE 119 II 197 = Pra 1994 Nr. 113 Auseinandersetzung ( Art. 2): Gründe für ein überwiegendes Interesse der Zuweisung von Miteigentum (E. 3). BGE 121 III 201 Errungenschaft ( Art. 197 Abs. 1 bzw. 2 Ziff. 5): Lotteriegewinn als Ersatzanschaffung, wenn das Los aus Errungenschaft gekauft wurde
(E. 4a). BGE 123 III 152 Zuteilung einer Hypothek; Mehrwertbeteiligung einer Liegenschaft, die mit einer Hypothek
belastet ist (E. 6b).
Das Haus gehört nach wie vor in das Eigengut der Ehefrau. Ihre Errungenschaft hat aber eine Ersatzforderung von Fr. —gegenüber dem Eigengut. Weitere 10 Jahre später wird der Güterstand aufgelöst. Das Haus hat bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung einen Wert von 1'500'000. Der Wert wird nur wie folgt auf Eigengut und Errungenschaft aufgeteilt: Das Eigengut hat Fr. —und die Errungenschaft Fr. —beigetragen. Der Mehrwert wird im gleichen Verhältnis von 4:1 zwischen Eigengut und Errungenschaft aufgeteilt: Fr. 400'000. —des Mehrwerts werden dem Eigengut und Fr. 100'000. —werden der Errungenschaft zugewiesen. Der Wert des Hauses fällt also im Betrag von Fr. 1'200'000. —in das Eigengut und im Betrag von Fr. 300'000. —in die Errungenschaft. Ist das Haus nach 10 Jahren nur noch Fr. —wird auch der Minderwert im gleichen Verhältnis auf Eigengut und Errungenschaft aufgeteilt: Der Verbleibende Wert von Fr. —wird im Betrag von Fr. 640'000. — dem Eigengut und Fr. 160'000. — der Errungenschaft zugewiesen, weil das Eigengut den Minderwert von Fr. — im Umfang 80% oder Fr. —und die Errungenschaft im Umfang von 20% oder Fr. 40'000.