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Motivtorten
"Befestigen" von gekauftem Tortenaufleger geht denn das?? Hallo zusammen,
meine, seit gestern, 3 jährige Patentochter bekommt einen "Hello Kitty" Geburtstagskuchen... da steht sie total drauf. Ich habe auch einen super-süssen Tortenaufleger gekauft (rund, 18 cm Durchmesser)
Nun mag das Kind aber am liebsten Marmorkuchen, den ich ihr natürlich auch gebacken hab. Jetzt meine Frage: wie klebe ich "Kitty" auf ihren Platz und womit?? Und sähe es nicht hübscher aus, wenn der "Untergrund" auch weiß und nicht marmoriert wäre? Krieg ich das mit dick Puderzucker hin (evtl. Zuckerbild auf kuchen tv. als Guß)??? Fondant möchte ich keins mehr machen...
Könnt ihr mir mal flott helfen, bitte *liebguck*
Schon mal Danke im Vorraus und eine schöne Weihnachtszeit wünsch ich Euch
Ullimi
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Mitglied seit 25. 10. 2008
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Hallo Olga,
lieben Dank. Da hast du natürlich recht....
an normale Kuchenglasur hab ich gar nicht gedacht.... weil ich die auch nicht so gern mag.
Zuckerbild Auf Kuchen Tv
Für die Herstellung von Lebensmitteln bestimmt. Nährwerte Nährwerte pro 100 g Brennwert kj 1587 g Brennwert kcal 379 g Fett 2, 3 g davon gesättigte Fettsäuren 2, 2 g Kohlenhydrate 88 g davon Zucker 87 g Eiweiß 0 g Salz 0 g
122 kcal und ca. 4 g Fett
Verweis zu anderen Rezepten:
ne Betäubung, lässt ihn ziehen und gehst wieder heim. Ansonsten passiert da nix und du kannst auch am nächsten Tag wieder in die Schule gehen. (Was vermutlich jetzt nicht deiner gewünschten Antwort entspricht. ) Es kann sein, dass dich der Zahnarzt für den Tag, und eventuell noch den Tag danach krank schreibt. Wie lange die Heilung, bzw. Krankschreibung nach einem gezogenem Zahn? (Zahnarzt, Heilung, schulfrei). die Schmerzen anhalten, das kann man nicht individuell sagen, das ist bei Jedem anders. Topnutzer
im Thema Zahnarzt
Zum Ziehen bekommst Du ja eine Betäubung, die dann noch ´ne ganze Weile nach der Extraktion wirkt! Ich habe immer eine Schmerztablette genommen, sobald ich merkte, dass die Betäubung nachlässt! Der Heilprozess erfolgt praktisch sofort: In der Lücke bildet sich ein Blutpfropf, der dann mit Gewebe durchzogen wird. Deshalb bitte nicht mit der Zunge dran ´rumspielen, oder gar zutzeln. Am nächsten Tag ab in die Schule!
Krankschreibung Nach Einem Gezogenem Zahn? (Zahnarzt, Heilung, Schulfrei)
Wenn nicht, sind die Anmerkungen Deines Chefs mit Vorsicht zu genießen und vielleicht reichst Du lieber nachträglich noch einen Tag Urlaub ein. Denn ansonsten handelt es sich um eine unentschuldigte Fehlzeit. Wenn du für den Tag Krankgeschrieben warst, ist es ja ok. Wenn du nur eine Bescheinung bekommen hast für die Stunden in denen du beim Zahnarzt warst, hättest du ja noch zur Arbeit gehen müssen. Bei mir ist es zwar schon ein paar Jahre her, als mir ein Weisheitszahn gerissen wurde. Am selben Tag ging ich nicht mehr zur Arbeit und mein Zahnarzt meinte damals sogar, er würde mich am nächsten Tag auch noch ich noch Schmerzen und Schwellungen hätte. Am nächsten Tag ging ich zwar wieder zur Arbeit, aber am Tag des Eingriffs war ich echt total ko und niedergeschlagen, da hätt kein Kollege und Arbeitgeber etwas von mir gehabt. Was hat dein Chef davon, wenn du dich den Rest des Tages nicht konzentrieren kannst, und dadurch nur Fehler machst. Hat dir dein Arzt keine schriftliche Krankmeldung gegeben?
Sie werden gründlich untersucht, die Zähne werden auf Vitalität ( lebt der Zahn noch, oder ist er schon tot? ) geprüft, Röntgenaufnahmen werden angefertigt, bei Bedarf machen wir eventuell Situations- oder Studienmodelle. Danach kommt die Planung. Zusammen mit Ihnen besprechen wir die Alternativen (festsitzender, herausnehmbarer Zahnersatz, Implantate, Materiale etc. ), den Zeitrahmen, sowie die anfallenden Kosten. Wenn Sie sich für eine Versorgung entschieden haben, erstellen wir für Sie einen Heil- und Kostenplan und reichen ihn auf Wunsch zur Festlegung der Festzuschüsse an die Krankenkasse oder direkt an Sie weiter. Wenn die Kostenfrage geklärt ist, und Sie grünes Licht dafür geben, machen wir die Termine für die Behandlung. Bezahlt die Kasse noch etwas? Selbstverständlich bekommen Sie immer noch von Ihrer Kasse einen Festzuschuss, dessen Höhe sich nach Art der Versorgung, sowie nach der Bonusregelung richtet. Bei Privatpatienten hängt die Höhe der Erstattung von den vertraglichen Vereinbarungen ab und kann stark variieren.