ÖGB, 6. Dezember
2005
Nr. 697
Rückfragen & Kontakt:
GPA
Mag. Martin Panholzer
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Mobil: 05 0301/61511
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KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
ArbeiterInnen/Angestellte ArbeiterInnen
Geltungsbereich Österreich
Geltungsbeginn 01. 11. 2011
Ergebnisse der letzten Verhandlungen Wird in der jeweiligen Branche verhandelt – siehe Lohnverträge. Mindestlohn/Mindestgehalt Wird in der jeweiligen Branche verhandelt – siehe Lohnverträge. Lehrlingsentschädigung Wird in der jeweiligen Branche verhandelt – siehe Lohnverträge. Zulagen/Zuschläge Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage
Arbeitszeit
•
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden für die Mühlen-, Speiseöl-, Fett-, Suppen-, Tabak- sowie Zuckerindustrie und 38, 5 Stunden für alle anderen Verbände, sofern nicht das BäckAG zur Anwendung gelangt. Überstundenzuschlag: in der Regel 50%, zu bestimmten Zeiten 100%..
Kündigungsfristen
Für AG:
bis zu 6 Monaten
1 Woche
über 6 Monate
6 Wochen
über 2 Jahre
8 Wochen
über 5 Jahre
13 Wochen
über 15 Jahre
17 Wochen
über 25 Jahre
21 Wochen
Für AN:
4 Wochen
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche müssen binnen 5 Monaten nach dem Entstehen bzw. KV-Infoplattform -. Bekanntwerden geltend gemacht werden
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
Jubiläumsgelder
Mitarbeiter Unterstützung Instandhaltung M/W/D Bei Kärntnerfrucht Kfg Gmbh | Karriere.At
AICHINGER
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND Gewerkschaft der Lebens- und Genußmittelarbeiter
Vorsitzender
Zentralsekretär
Dr. SIMPERL
GÖBL
Ende Inhalt
Www.Proge.At - Nahrung
Ob scharfe Pfefferoni oder knackige Gurkerl: Wer bei efko arbeitet, übernimmt Verantwortung für die besten Obst- und Gemüsespezialitäten Österreichs. Als einer der größten Lebensmittelhersteller Österreichs und unangefochtener Marktführer für Sauergemüse-Spezialitäten bieten wir Ihnen die Chance, Teil der efko Familie zu werden und die Lebensmittelbranche aktiv mitzugestalten. Mitarbeiter Unterstützung Instandhaltung m/w/d bei Kärntnerfrucht KFG GmbH | karriere.at. Für unseren Standort in Eferding suchen wir zur Erweiterung unseres Teams in der Technik einen engagierten Elektrobetriebstechniker (M/W/D), im 2-Schichtbetrieb AUFGABEN Als Elektrobetriebstechniker leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur reibungslosen Herstellung unserer erfolgreichen efko Produkte. Sie sind für die Wartung und Inbetriebnahme elektronischer Systeme, elektrischer Maschinen und Anlagen verantwortlich. Sie arbeiten bei Projekten zur (Weiter-)Entwicklung und Optimierung zukunftstechnischer Lösungen planungs- und ausführungstechnisch mit. Sie gehen "mit offenen Augen" durch die Produktion, zeigen Verbesserungspotentiale auf und setzen Optimierungsmaßnahmen auch um.
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
ArbeiterInnen/Angestellte ArbeiterInnen
Geltungsbereich Österreich
Geltungsbeginn 01. 05. 2020
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
•
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne wurden um 1, 6% erhöht
Regelungen über Ist-Erhöhung und Dienstalterszulage lt. Lohnvertrag
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: von € 1. 957, 00 bis € 2. 168, 00
Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2. 252, 00 bis € 2. 533, 00
Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 2. 739, 00 bis € 2. 942, 00
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr:
mind. 35% des niedrigsten Facharbeiterlohnes
im 2. Www.proge.at - Nahrung. 45% des niedrigsten Facharbeiterlohnes
im 3. 65% des niedrigsten Facharbeiterlohnes
im 4. 70% des niedrigsten Facharbeiterlohnes
Zulagen/Zuschläge Dienstalterszulagen, Schichtzulage
Arbeitszeit Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38, 5 Stunden. Überstundenzuschlag: in der Regel 50%, zu bestimmten Zeiten 100% bzw. 150%. Kündigungsfristen
Für AG:
bis zu 6 Monaten
1 Woche
über 6 Monate
6 Wochen
über 2 Jahre
8 Wochen
über 5 Jahre
13 Wochen
über 15 Jahre
17 Wochen
über 25 Jahre
21 Wochen
Für AN:
4 Wochen
Achtung: Verfall von Ansprüchen Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen binnen 5 Monaten nach dem Entstehen bzw. Bekanntwerden geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.