Frage vom 17. 9. 2021 | 12:26
Von Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Keine Impfung - Podologe verweigert mir die Behandlung
Hallo. Mir wird ab sofort eine vom Hausarzt angeordnete podologische Komplexbehandlung durch den Podologen verweigert. Grund: Ich bin nicht geimpft und nicht getestet. Beides und insbesondere eine Impfung lehne ich im Moment aus verschiedenen Gründen (noch) ab. Ich bin schwerbehindert und Diabetiker, kann mir durch meine Behinderung nicht mal selbst die Zehennägel schneiden. Konzept:Fuß - Fachpraxis für Podologie. Ich bin Kassenpatient. Einen Termin zur Klärung des Problems bei meiner Krankenkasse ist kurzfristig nicht zu erhalten. Ich weiss echt nicht wie es jetzt weitergehen soll. In meinem Wohnumkreis gibt es keine Möglichkeit den Podologen zu wechseln, mangels an Angeboten bzw. keine Aufnahme wegen Überlastung. Meine Frage dazu:
Ist mein derzeitiger Podologe überhaupt berechtigt, mir eine Behandlung zu verweigern (angeblich hat er Anweisung von "oben")? Und wenn ja, was soll ich nun tun?
- Konzept:Fuß - Fachpraxis für Podologie
Konzept:fuß - Fachpraxis Für Podologie
Es fällt eine Zuzahlung und Verordnungsgebühr an. Ausbildung zum Podologen (m/w/d)
Po·do·lo·gie Substantiv, feminin [die] Fußheilkunde
Die Podologie als Ausbildungsberuf ist seit 2002 durch das PodG gesetzlich geregelt und geschützt. Dieses Berufsbild ist somit noch sehr jung unter den medizinischen Hilfsberufen. Der Berufsschwerpunkt liegt in der Behandlung von krankhaften Veränderungen am Fuß. Ein Podologe behandelt Fußhaut und -nägel, fertigt Hilfsmittel an und berät Patienten rund um ihre Fußgesundheit – das alles mit einem breiten Hintergrundwissen rund um die untere Extremität. Die Ausbildung zum Podologen ist eine Entscheidung mit Zukunftscharakter. Eine gesteigerte Lebenserwartung, eine gute Work-Life-Balance und der Anspruch, diese gewonnene Zeit möglichst gesund zu verbringen, lässt viele Menschen immer früher den Weg zu uns finden. Sieht man auf der anderen Seite eine immer älter werdende Gesellschaft und den prognostizierten Anstieg verschiedener Grunderkrankungen wie bspw.
Die Koordination des patientenindividuellen Versorgungsangebots übernimmt eine nichtärztliche Person, die beispielsweise in Sozio- oder Ergotherapie oder in psychiatrischer Krankenpflege ausgebildet sein kann. Sie unterstützt die Patientin oder den Patienten dabei, die einzelnen Behandlungsmaßnahmen wahrzunehmen. Hierzu gehören auch Terminvereinbarungen und ein individuelles Rückmeldesystem zum Einhalten der Termine. Inkrafttreten und Evaluation Die Erstfassung der KSVPsych-RL tritt nach Prüfung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Anschließend legt der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen die benötigten Vergütungsziffern fest. Nach Inkrafttreten der Richtlinie können sich Netzverbünde gründen und diese neue Versorgungsform anbieten. Der G-BA hat in der Richtlinie auch einen Evaluationsauftrag für das neue Versorgungskonzept aufgenommen. Zentral hierbei ist die Frage, ob die Versorgungsziele mit den getroffenen Regelungen erreicht werden konnten.