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- Urkundenfalschung ohne schaden slip
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Urkundenfalschung Ohne Schaden Slip
Straffälligen-/Drogenhilfe)"
# 4
Antwort vom 21. 2007 | 10:46
Von Status: Lehrling (1818 Beiträge, 501x hilfreich)
# 5
Antwort vom 21. 2007 | 11:20
Ich habe quasi ein neues Dokument aufgrund eines ganz anderen Schreibens erstellt und habe eine Kopie davon meinem Chef gegeben, welcher diese dann weitergeleitet hat. Und ja, es gibt eine Unterschrift, welche aber wahllos darunter gekritzelt wurde. Ich bin im klaren darüber, dass es mir schon "weh" tun muß. Aber ich habe mit Banken gesprochen und bekomme das Geld kaum zusammen, da ich erst seit kurzem Vollzeit arbeite und keine Reserven habe. Schadenersatz bei Urkundenfälschung Schadensersatz. Ich verdiene ca. 1. 400 € netto, meine schwangere Lebensgefährtin allerdings nur 550, - € Bafög. # 6
Antwort vom 21. 2007 | 13:39
Wenn der Chef, bzw. die Stelle für die sie bestimmt war, diese Kopie für das Original halten sollte, liegt tatbestandlich eine Urkundenfälschung vor. War die Kopie als solche erkennbar und wurde auch so 'verkauft' könnte der Tatbestand ausscheiden (bin nicht sicher, unsere Urkundsspezies können da mehr zu sagen).
Urkundenfalschung Ohne Schaden Autor
-Beiträge nachzahlen müssen. Mein Arbeitgeber bestätigte auch, dass das Studium auf die Beschäfftigung kein Einfluss hatte - und haben wird. Nun bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren gegen Zahlung von 1. 200, - € eingestellt wird. Meine Frage:
Was ist zu tun? 1. 200, - € habe ich nicht und es kommt mir auch arg hoch vor. Es sind auf dem Schreiben keine Tagessätze angegen aber auch eine Möglichkeit zum Widerspruch. Der Polizist sagte bei der Vernehmung, da gar kein Schaden entstanden ist, ich nicht vorbestraft sei, ich sofort Geständig war und charakterschäche nicht strafbar sei, müsse ich mit 500, - € rechnen. Sollte ich die 1. Urkundenfälschung. 200, - € zahlen oder zu einem Anwalt gehen? Vielen Dank! # 1
Antwort vom 21. 2007 | 08:19
Von Status: Schüler (263 Beiträge, 73x hilfreich)
ein polizist legt nicht die höhe einer strafe fest. außerdem bezahlen sie nicht 1200€ strafe, sondern 1200€ damit das verfahren eingestellt wird. finden sie sich damit ab, dass manche dummheiten eben etwas teurer sind....
# 2
Antwort vom 21.
Na das wäre mal eine Schlüsselfrage. 18. 2014, 13:07
Nein, eine Rechtfertigung ist in beiden Fällen ausgeschlossen. Der Schutz des Urkundsverkehr liefe weitgehend leer, wenn jeder Urkunden fälschen dürfte, sobald er irgendwann mal die Möglichkeit gehabt hätte, ein entsprechendes Original zu erlangen. 19. 2014, 10:40
Anzumerken ist, dass der Schutz der Urkundenfälschung dann überwunden kann, wenn eine Urkunde z. für eine private Prahlerei verwendet werden soll, und damit nicht zur "Täuschung im Rechtsverkehr". Urkundenfälschung: Welche Strafe droht? - Deutsche Anwaltauskunft. Also dort wo so eine Art "Recht auf Lüge" besteht. Diese Handlung ist straffrei. Fakt ist, dass in Wirklichkeit nichts getäuscht wird, wenn solche in bestimmten Fällen hätten ohnehin im gewissen Aussehen bestehen dürfen. Ein von Rechtschreibfehler behaftetes Arbeitszeugnis darf von jedermann ganz gewiss unter Zuhilfenahme des eigenen PCs "berichtigt" werden, da ohnehin gar keine Urkunde Grammatik-, oder Rechtschreibfehler beinhalten darf. Demnach wäre es vollkommen von Justizwillkür, solche Leute dennoch zu belangen, da dies nach meinem Empfinden absolut im Widerspruch der Rechtsstaatlichkeit stehen würde.