Nahe Verwandte zahlen einen niedrigeren Steuersatz als entferntere Verwandte, die ihrerseits weniger Steuern zahlen als Fremde. Auch nahe Verwandte haben Anspruch auf einen steuerfreien Betrag. Entferntere Verwandte und Fremde wenig bis nichts. Diejenigen, die zum Zeitpunkt der Erbschaft bereits vermögend sind, zahlen mehr Steuern als ärmere Begünstigte. Da bei nicht-residenten Ausländer jedoch nur das spanische Vermögen berücksichtigt wird, führt dies in der Praxis weniger zu Schwierigkeiten. Steuern: Residenten & Nicht-Residenten. Wird die geschuldete Steuer nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Todestag gezahlt, werden Verzugszuschläge verhängt. In vielen Fällen, in denen die Zahlung erheblicher Steuern ein Problem darstellt, ist es möglich, das Vermögen zu Lebzeiten des Eigentümers günstiger zu veräußern als im Todesfall. In vielen Regionen gibt es erhebliche Steuererleichterungen, wenn sowohl der Verstorbene als auch die Begünstigten in der Region ansässig sind. Wenn es sich bei den Begünstigten um nahe Verwandte handelt, fällt unter Umständen sogar keine Erbschaftssteuer an.
Non-Resident-Taxation In Spanien: Fester Steuersatz Von 24% Für Auswanderer
Auch im Ausland bezahlte Zinsen. Nicht-Staatliche Steuern und Zuschläge sowie staatliche Gebühren und Zuschläge (Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, usw. ), solange es keine Strafen bzw. Sanktionen sind. Sämtliche Reparatur- und Erhaltungskosten, wie z. B. Malerarbeiten, Reparaturen von Einrichtungen oder Geräten. Der Ersatz von Bauteilen wie Heizungsanlagen, Aufzügen, Sicherheitstüren o. ä. Persönliche Dienstleistungen von Dritten (Reinigung, Wartung, Verwaltung, Sicherheit, usw. Non-Resident-Taxation in Spanien: Fester Steuersatz von 24% für Auswanderer. ). Die Schulden von Kunden (Mietern etc. ), die nicht einkassiert werden können. Hierfür muss der Schuldner Insolvenz angemeldet haben oder die Schulden müssen älter als sechs Monate sein. Der Kauf der Immobilie kann amortisiert (abgeschrieben) werden, solange der Betrag nicht 3% des Erwerbspreises überschreitet. Hier muss darauf geachtet werden, dass diese Beträge ausschließlich mit dem Kauf oder Erwerb der Immobilie zu tun haben. Für den Fall, dass die Immobilie in Zukunft verkauft werden soll, muss die getätigte Abschreibung vom erzielten Verkaufsgewinn (wenn es einen gibt) abgezogen werden.
Für verschiedene andere Einkommensarten gelten unterschiedliche Steuersätze. Nicht ansässige natürliche Personen, die in einem Land/Gerichtsbarkeit der EU oder des EWR steuerlich ansässig sind und mit diesem Land/Gerichtsbarkeit einen effektiven Austausch von Steuerinformationen haben, werden mit einem Satz von 19% besteuert. Kapitalertragssteuer für Nichtansässige in Spanien
Nichtansässige aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) müssen einen festen Steuersatz von 24% auf Kapitalerträge zahlen. Wenn die Gebietsfremden jedoch aus einem europäischen Land stammen, wird ihre Kapitalertragssteuer auf nur 19% gesenkt. Im Vergleich dazu beträgt die Kapitalertragssteuer für Gebietsansässige 19% für die ersten 6. 000 € Gewinn, 21% für Gewinne zwischen 6. 000 € und 50. 000 € und 23% für jeden Gewinn über 50. Steuerpflichten Nichtresidenten in Spanien - Immobilieneigentum. 000 €. Schmuck, Aktien, Sammlerstücke, Anleihen, Immobilien, Edelmetalle und Grundstücke unterliegen der Kapitalertragssteuer. Steuersätze für Einkünfte von Nichtansässigen in Spanien
Bestimmte Regeln gelten für Personen, die außerhalb des Landes leben und ein Einkommen durch Arbeit oder andere Mittel erzielen.
Steuern: Residenten &Amp; Nicht-Residenten
2. Zinsen und andere Kapitalerträge
3. Vermögenszuwachs aus der Veräußerung von Vermögen. In diesen Fällen ist die Besteuerung der normalen Non-Residents komplett gleich gesellt, womit eine Besteuerung dieser Einkünfte in den folgenden Stufen stattfindet:
Bis 6. 000 Euro: 19%
Von 6. 000 bis 44. 000: 21%
Ab 44. 000: 23%
Alle anderen Einkünfte bis zu 600. 000 Euro werden wie die Arbeitseinkünfte zum festen Steuersatz von 24% versteuert. Ab 600. 000 steigt der Steuersatz auf 45% wobei dieser lediglich an den Teil angewandt wird der die 600. 000 Marke übersteigt. Weitere Besonderheiten:
Hinsichtlich der Beantragung der speziellen Besteuerung als Non-Resident, ist hierzu die entsprechende Erklärung Modelo 149 vor dem spanischen Finanzamt einzureichen. Auch wenn es sich hierbei scheinbar um einen einfachen Vorgang handelt, wird in der Praxis die Mehrheit der Anträge aufgrund von fehlendem Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen abgelehnt. Eine vollständig geplante Beweisführung, der elektronische Erhalt der Benachrichtigungen vom Finanzamt sowie eine schnelle Reaktion im Fall des Ersuchens auf Nachbesserung oder Stellungnahme, sind einige der Faktoren die, die Erfolgschancen auf Genehmigung des Antrags stark erhöhen.
Sobald der Antrag genehmigt ist, stellt Ihnen das Finanzamt ein Zertifikat für das gegenwärtige und die folgenden 5 Steuerjahre aus, wodurch Ihr Arbeitgeber die Rückstellungen an Ihrem Gehalt auf die 24% begrenzen kann. Des Weiteren haben Sie im Folgejahr eine spezielle Einkommensteuererklärung abzugeben. Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass diese nicht wie üblich über das Steuermodel 100 sondern über das Modelo 151 abzugeben ist. Sinkt Ihr normaler Steuersatz nach Beantragung der Non-Resident-Taxation dennoch unter 24%, kann in den Monaten November und Dezember für das Folgejahr auf die normale progressive Besteuerung gewechselt werden. Treten Sie einmal von dieser speziellen Besteuerung zurück, kann diese jedoch nicht wieder beantragt werden, auch wenn Sie sich noch innerhalb der ersten 5 Jahre befinden. Zum Zwecke des Nachweises Ihres steuerlichen Wohnsitzes in Spanien, stellt Ihnen das spanische Finanzamt ein entsprechendes Wohnsitzzertifikat aus, dass vor dem deutschen Finanzamt als Wohnsitznachweis angeführt werden kann.
Steuerpflichten Nichtresidenten In Spanien - Immobilieneigentum
Neue Steuersätze des Modells 210 für Nicht-Residente Immobilieneigentümer Viele bereiten im Moment ihre Steuererklärung vor, oder suchen ihre Steuerberater auf. In den Büros der Steuerberater, die ihre Kunden auf dem Laufenden halten, werden dann wohl unangenehme Neuigkeiten über eine neue versteckte Steuererhöhung mitgeteilt: die Steuerreform im Gesetz Ley 26/2014, de 27 de noviembre die das Königliche Dekret Real Decreto Legislativo 5/2004, de 5 de marzo verändert. Für das Steuerjahr 2015 und die darauffolgenden Jahre tritt leider eine neue Steuerregelung in Kraft, die für viele Nicht-Residenten eine Steuererhöhung bedeutet. Ich erkläre Ihnen kurz und zusammengefasst, was dem zugrunde liegt: Inhalt der Steuerreform und was sich für die meisten Nicht-Residenten Immobilieneigentümer ab nächstes Jahr ändert Bis zum jetzigen Zeitpunkt war es generell so, dass die Bemessungsgrundlage für die Eigennutzungssteuer (Modelo 210) von Immobilien, deren Steuerwerte (Valor Catastral) nach dem Jahr 1994 überprüft wurden (Revision Catastral) mit 1, 1% berechnet wurde.
Die Höhe der Steuer wird auf der Grundlage des Katasterwerts Ihrer Immobilie berechnet. Klären Sie Ihre Zweifel
✅ Unsere Mitarbeiter sprechen fließend Spanisch, Valencianisch, Englisch und Deutsch, so dass Sie mit uns in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren können und so Ihre Fragen klar lösen können. 📍 Denia – Plaza del Convento, 6 – Zwischengeschoss pta. B 📍 #Valencia – Calle Creu Roja, 1 – Block 6, Etage 1, Tür 10 (*nur mit vorheriger Zitierung)
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