Gerade das englische Referendariat zum Beispiel baut sehr gut auf das deutsche Studium auf, ist aber natürlich kein Vergleich zum estnischen Referendariat, dem true classic unter den ausländischen Referendariaten. Du hast die freie Auwahl! Bewirb' Dich bei den jeweiligen nationalen Justizprüfungsämtern und sag, dass Du aus dem jurawelt-Forum kommst! von HurraJura » Samstag 1. Juli 2006, 10:05
Es gibt auch an deutschen Universitäten Programme im englischen Recht, sodass ein Studium in Deutschland sehr wohl auf das englische Rechtssystem vorbereiten kann... oder man nimmt das einfach in eigenen Händen. Abgesehen davon kann man in England eine 9-monatige Ausbildung absolvieren, nachdem man dann für das dortige "Referendariat" zugelassen ist. Bitte unterlasse es, in diesem Thread weiter zu posten, außer Du kannst tatsächlich zu dem Thema beitragen. Es gibt einige Leute, die sich für einen ähnlichen Weg interessieren. JAPO: § 49 Pflichtwahlpraktikum - Bürgerservice. Ich habe gehofft, dass hier im Forum vielleicht der ein oder andere auch den Weg schon gegangen ist und seine Erfahrungen diesbezüglich teilen würde.
Referendariat Im Ausland Jura E
Am preiswertesten sind WG-Zimmer, aber selbst die kosten beispielsweise in Manchester ca. 400 britische Pfund pro Monat, in London noch mehr. Aber auch Lebensmittel sind in England teuer – Sparsamkeit ist hier angesagt.
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"Gepflegte Kleidung zeigt, dass man die Sache ernst nimmt"
Seine Kollegin Monessa Weber, Rechtsanwältin für IT-Recht und Digitalisierung in Wiesbaden, sieht bei ihren Referendarinnen und Referendaren sowie bei ihren wissenschaftlichen Mitarbeitenden gern den Stil Smart Casual, also ein legeres Business-Outfit. "Die wenigsten haben während ihres Studiums einen Schrank voller Anzüge oder Kostüme", weiß die Rechtsanwältin. "Auch ich habe mir erst nach dem Studium mein erstes Kostüm gekauft. Ich wusste aber, dass ich solche Kleidung auch später für die Vorstellungsgespräche und für die Arbeit als Juristin benötigen würde. " Gepflegte, etwas schickere Kleidung ist für Weber ein Zeichen dafür, dass man auch als Nachwuchsjuristin bzw. Ref-Station während Corona: Bei der AHK in Dänemark. -jurist die Sache ernst nimmt. Ein Tipp von ihr aus Zeiten, als sie noch bei einer Großkanzlei gearbeitet hat: "Casual Friday bedeutet bei den meisten Großkanzleien nicht, dass die Mitarbeitenden in Freizeitkleidung zur Arbeit kommen. Auch hier wird eher Smart Casual erwartet. "
Moderator: Verwaltung
SpvGG Jung und Schück Rul
Beitrag
von SpvGG Jung und Schück Rul » Sonntag 25. Juni 2006, 14:08
Ein Referendariat wie wir es kennen ist mir nicht bekannt, zumindest nicht mit abschließendem 2. Examen. Ansonsten kommt es drauf an, was Du später machen willst. Mit einer Anwaltszulassung in England kannst Du irgendwann über die AnwaltsRL der EG in Deutschland arbeiten, ich denke, das geht auch mit anderen Ländern (also zB als Konzipient in Österreich). Wenn Du aber tatsächlich in Deutschland Anwalt werden willst würde ich mir das 10 mal überlegen, das 2. Examen zu umgehen, sicher bei einer späteren Einstellung kein Vorteil. Wenn du eh im Ausland arbeiten willst ist das sicher vernünftig. Referendariat im ausland jura france. HurraJura
von HurraJura » Sonntag 25. Juni 2006, 14:45
Klar, jedes Land hat andere Voraussetzungen, um als Anwalt zugelassen zu werden. In Enlgand und Wales ist es beispielsweise so (wenn ich mich richtig erinnere), dass man eine Prüfung ablegen muss und danach eine zweijährige "Referendariatszeit" bei einem Anwalt hat, bis man als voller Solicitor zugelassen wird.