Viele Firmen auf einen Streich erreichst du auch schon mit einem Eintrag in einer Robinsonliste. Der I. D. I. Interessenverband Deutsches Internet e. V. betreibt seit 1996 die Robinsonliste, in die man sich eintragen lassen kann, um unerwünschte Mail- oder Briefwerbung abzubestellen. Viele Unternehmen verpflichten sich freiwillig selbst, die Robinsonlisten mit ihren Kundendaten abzugleichen und solche Kunden auszusortieren, die keine Werbung haben wollen. Der DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e. bietet ebenfalls eine Liste zur Vermeidung von Werbung an. Wenn eine Firma nicht im I. organisiert ist, ist sie es vielleicht im DDV. Es kann nicht schaden, sich auch in diese Robinsonliste einzutragen. Aufkleber "Bitte keine Werbung" gegen Prospekte & Co. Gegen nicht personalisierte Werbung, wie zum Beispiel Prospekte und Flyer, helfen Aufkleber gegen Werbepost auf dem Briefkasten sehr gut. Dabei kannst du entscheiden, ob du auch auf kostenlose Wochenblätter oder "teiladressierte Werbesendungen" (beispielsweise "an alle Bewohner des Hauses Straße XY") verzichten möchtest.
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Keine Werbung Erhalten Fur
Die Kontaktdaten der Anzeigenblattverlage finden Sie immer auch im Impressum des jeweiligen Anzeigenblatts. Keine adressierte Werbung mehr im Briefkasten: In die Robinsonliste eintragen
Briefe, die persönlich an Sie adressiert sind, müssen die Postdienstleister zustellen. Hierzu zählen auch persönlich adressierte Werbesendungen. Um eine Zusendung solcher Werbebriefe zu vermeiden, können Sie sich in die sogenannte Robinsonliste eintragen lassen. Hierbei handelt es sich um eine Initiative des Deutschen Dialogmarketing Verbands (DDV) aus Wiesbaden. Nach einem Eintrag in der Robinsonliste werden Sie von sämtlichen Adresslisten der Mitgliedsunternehmen gestrichen. In der Folge erhalten Sie von diesen Firmen keine Werbung mehr. Den Aufnahmeantrag für die Robinsonliste können Sie herunterladen, ausdrucken und per Post an die genannte Adresse senden oder online ausfüllen. Unternehmen, die kein Mitglied des DDV sind, können Sie schriftlich auffordern, die Zusendung von Werbebriefen in Zukunft zu unterlassen.
Keine Werbung Erhalten Liebe
Windows 10 Werbung blockieren Auch wenn die Ausschalter gut versteckt sind, könnt ihr die Windows 10 Werbung blockieren. Denn manchmal nervt sie total. Welcher Firefox- und Chrome-Nutzer möchte schon, dass sich Microsofts Edge Browser vordrängelt? Oder dass im Start-Menü Kauf-Apps vorgeschlagen werden? Wenn ihr die passenden Ausschalter kennt, werdet ihr die nervige Werbung ganz schnell wieder los. Allerdings gibt es keinen Knopf für die gesamte Microsoft-Werbung, sondern ihr müsst an verschiedenen Stellen tätig werden: Werbung blockieren im Startmenü Nervt euch vor allem die Werbung im Startmenü? Dann müsst ihr die Windows 10 Werbung blockieren. Dafür geht ihr in die Einstellungen und klickt auf "Personalisierung". Wählt "Start" aus und stellt die Option "Gelegentlich Vorschläge im Menü Start anzeigen" auf "Aus". Dann erhaltet ihr in Zukunft keine Werbung mehr im Startmenü. Windows 10 Werbung in PopUps Auch im Bereich der Taskleiste ploppen immer wieder nervige PopUps auf. Aber auch dagegen könnt ihr etwas tun.
Diese Regelung beendet leider nicht die Rechtsunsicherheiten. So stellt sich schon die Frage, wie man KundInnen konkret "klar und deutlich" auf sein Recht zum Widersprechen hinweisen soll. Kann man auch viele Jahre nach dem Einkauf der KundenInnen Werbung an diesen verschicken? Wann liegt überhaupt eine unzulässige Werbe-E-Mail vor? Jeder einzelne Fall kann weitere Fragen aufwerfen. Gefahr durch "Double-Opt-In"-Verfahren verringern? Um die Gefahr von kostenpflichtigen Abmahnungen zu verringern, nutzen viele Unternehmen das so genannte " Double-Opt-In " -Verfahren. Dabei erhalten AdressatInnen vor der Zusendung der Werbenachricht eine Freigabe-E-Mail. Diese beinhaltet einen Link, den potentielle KundInnen zur Bestätigung anwählen müssen. Erst nach dieser Bestätigung werden Werbung oder Newsletter verschickt. DSGVO schafft Klarheit: Keine scheinbare Lösung mehr
Diese Lösung dürfte aber ebenfalls gefährlich sein. So hat das Oberlandesgericht München 2012 entschieden, dass solche Bestätigungs-E-Mails als unerwünschte Zusendung einer Werbe-E-Mail anzusehen seien (Az.