Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien (EE) im Wärmebereich - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - stellt einen wichtigen Baustein im Fördersystem für erneuerbare Energien dar. Es ist am 1. 1. 2009 in Kraft getreten. © WoGi / Zweck des EEWärmeG ist es, im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten eine nachhaltige Entwicklung der Wärme- und Kälteversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Das Gesetz soll außerdem dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu steigern. Bauordnung. Zu diesem Zweck verpflichtet das EEWärmeG in § 3, den Wärmebedarf für neu zu errichtende Gebäude anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken. Die Pflicht besteht ab einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern (zur Berechnung der Nutzfläche siehe Energieeinsparverordnung (PDF: 251 KB) - EnEV).
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Zugang zum Landratsamt ohne Einschränkung - aber mit Maske Das Betreten der Häuser der Kreisverwaltung zu den Sprechzeiten ist jetzt wieder ohne Terminvereinbarung möglich. Ausgenommen sind jedoch die Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle - dort ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. In den Gebäuden besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung! Formulare der Fachbereiche des Landkreises Stendal
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Was war zum EEWärmeG im Land Berlin gesetzlich geregelt? Das EEWärmeG-Durchführungsgesetz Berlin (EEWärmeG-DG Bln) stellte die gesetzliche Grundlage für eine EEWärmeG-Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV Bln) dar. Diese sollte den Vollzug des EEWärmeG sicherstellen und vereinfachen. Zuständig für den Vollzug des EEWärmeG und der darauf beruhenden Durchführungsverordnung in Berlin waren die Bauaufsichtsämter in den Bezirken. Was beinhaltete die Durchführungsverordnung? Die Eigentümer neuer Gebäude mussten in der Regel anerkannte Sachverständige einbeziehen
Wie wurde der Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen des EEWärmeG erbracht? Entsprechend der angewendeten Form der erneuerbaren Energien bzw. Ersatzmaßnahmen waren Vordrucke von den Eigentümern neuer Gebäude auszufüllen. Gemäß den Vorschriften der EEWärmeG-DV bescheinigten Sachverständige, Sachkundige bzw. Fachbetriebe die Angaben. Die zuständigen Bauaufsichtsämter in den Bezirken überprüften die Nachweise über die Einhaltung der Voraussetzungen des EEWärmeG stichprobenartig.