Zusätzlich wurden alle Fragen rund um die GKS und insbesondere der möglichen Mitgliedschaft innerhalb der GKS erörtert. Nach dem Vortrag über die GKS, ließ es sich der zuständige geistige Beirat des neuen Kreises, Herr Standortpfarrer Marius Merkelbach nicht nehmen dem Kreis viel Erfolg zu wünschen und sagte natürlich seine volle Unterstützung zu. Auch aus seiner Sicht ist eine kommunikative Zusammenarbeit besonders wichtig und er blickt dem freudig entgegen. Gks vertretungsplan berlin. Zusätzlich wurde Informationsmaterial über die Arbeit der GKS in Form von verschiedenen Flyer, Informationsbroschüren sowie Ausgaben des Auftrages von Nr. 300 bis zur aktuellsten Ausgabe Nr. 304 vorgestellt und zur Verfügung gestellt. Bei Kaffee und Kuchen waren sich alle einig, dass es eine sehr Informative und Zielführende Veranstaltung war und nicht nur neue Mitglieder, sondern auch viele Ansprechpartner und Multiplikatoren für die einzelnen Standorte des Saarlandes gewonnen wurden. Text und Grafik: Oberstlt. Frank Nowak
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- [unterrichtsfrei] – Gottfried-Keller-Gymnasium
[Unterrichtsfrei] – Gottfried-Keller-Gymnasium
Unter dem Thema "Post/Kolonialismus neu denken" hat vom 25. - 27. Februar die 32. Jahrestagung der Gesellschaft für Kanada-Studien (GKS) im bayerischen Grainau stattgefunden. Unter den über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Tagung waren auch die Leiterinnen und Leiter der Québec-Studienzentren in Deutschland und Österreich, sowie Professoren und Studierende mit Lehr- oder Studienschwerpunkt Québec. Mehrere Vorträge der Konferenz befassten sich wieder mit Québec. Loupe v. [unterrichtsfrei] – Gottfried-Keller-Gymnasium. l. n. r. : Benedikt Miklos, Vertretung der Regierung von Québec, Marion Kühn, Felix de Taillez, Katia Grimard, Vertretung der Regierung von Québec
Im Wettbewerbsrecht dürfen nur Mitbewerber, unter Erfüllung besonderer gesetzlicher Voraussetzungen rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, qualifizierte Einrichtungen, die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern abmahnen. Im Marken- als auch im Urheberrecht darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen. Das kann der Urheber bzw. Markeninhaber oder auch eine dritte Person sein, auf die Nutzungsrechte übertragen worden sind. Sollten Sie eine gegen Sie gerichtete Abmahnung für unberechtigt halten, befürchten jedoch ein gerichtliches Verfahren, kann eine sogenannte Schutzschrift eingereicht werden. Diese muss das Gericht im Falle der tatsächlichen Beantragung einer einstweiligen Verfügung durch die Gegenseite beachten. Im besten Fall wird der Antrag der Gegenseite zurückgewiesen. Zumindest kann i. d. R. verhindert werden, dass eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung ergeht. Die Schutzschrift muss beim zuständigen Gericht eingereicht werden, also bei dem Gericht, wo der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingeht.