Arm im Schultergelenk
Spätestens seit der Entscheidung des BGH v. 24. 05. 2006 muss die sog. "Gelenkrechtsprechung" des Bundesgerichtshofes als abgeschlossen und gesichert angesehen werden. Mit diesem Urteil wurde noch einmal festgestellt, dass sich die Entscheidungen vom 17. 01. 2001 ("Fuß im Fußgelenk") und vom 29. 07. 2003 ("Hand im Handgelenk) auch für die Gliedertaxenformulierung "Arm im Schultergelenk" anzuwenden ist. Versicherer haben insofern bei einem funktionsunfähigen Schultergelenk eine Invaliditätssumme i. H. eines vollen Armwertes, d. h. 70% nach Gliedertaxe abzurechnen. Bei teilweiser Funktionsunfähigkeit ist der entsprechende Teilwert zu entschädigen; d. – wenn das verunfallte Schultergelenk gegenüber dem gesunden zu 50% in seiner Funktionsfähigkeit eingeschränkt ist – hat die Unfallversicherung einen Invaliditätsgrad i. v. Rechtsanwalt Büchner - Arm im Schultergelenk. 35% zu entschädigen. Nach Rechtskraft dieses Urteils haben auch die letzten Unfallversicherer ihre Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen umgestellt und verwenden nicht mehr die Formulierung "Arm im Schultergelenk" (bzw. "Fuß im Fußgelenk" oder "Hand im Handgelenk") sondern nur noch "Arm", "Fuß" oder "Hand".
Rechtsanwalt Büchner - Arm Im Schultergelenk
Die Höhe der Invaliditätsleistung aus der privaten Unfallversicherung ist von der Art der Invalidität abhängig, die nach einem Unfall von einem Arzt festgestellt werden muss. Jede Unfallversicherung verfügt über eine Gliedertaxe, in der die Invaliditätsgrade der verschiedenen Körperteile aufgelistet sind. Gliedertaxe bewegungseinschränkung schulter. Je höher der Invaliditätsgrad ist, desto höher ist auch die Versicherungsleistung. Prüfen Sie mit unserem Online-Vergleich, welche private Unfallversicherung über die Gliedertaxe verfügt, die Ihren Bedürfnissen am ehesten entspricht:
Leistungstabelle der Gliedertaxe
Die folgende Tabelle gibt Ihnen Auskunft darüber, welche Invaliditätsgrade durch die private Unfallversicherung laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft bei welcher Verletzung angerechnet werden. Bei einer ärztlich nachgewiesenen kompletten Funktionsunfähigkeit oder einem Verlust der Körperbestandteile wird der volle Prozentsatz von der vereinbarten Versicherungssumme an den Versicherten ausgezahlt. Sind Körperteile laut Auskunft eines Arztes nur teilweise beeinträchtigt, wird die Versicherungsleistung je nach Schwere der Invalidität angepasst.
Leistung bei Tod der versicherten Person
Wenn die versicherte Person stirbt, bevor Invaliditätsleistungen aus der Unfallversicherung geltend gemacht wurden, bleibt der Anspruch auf die Versicherungsleistung trotzdem bestehen. Die Höhe der Leistung wird in diesem Fall ebenso nach dem Invaliditätsgrad berechnet, der aufgrund des Unfalls eingetreten wäre. Der Invaliditätsgrad muss dann auch von einem fachgerechten Arzt festgestellt werden. Zusätzlich können Sie in den Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung noch eine Todesfallleistung einbinden. Dieser Zusatzschutz tritt dann in Kraft, sobald die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach einem Unfall verstirbt.