Er regelt die "Einziehung" von Vermögen als Ausgleich für den angerichteten Schaden. Um mehr als 400 Millionen Euro haben die Geschäfte von Martin S. den deutschen Staat erleichtert. Nun, so die Idee, könne dieser sich über den Paragraph 73 Geld von den beteiligten Banken zurückholen. Fünf Finanzinstitute standen als Nebenbeteiligte mit vor Gericht: die Hamburger Warburg Bank, deren Tochter Warburg Invest, eine Fondsgesellschaft der französische Großbank Société Générale, das US-Institut BNY Mellon und Hansainvest, ein Tochterunternehmen der Versicherungsgruppe Signal Iduna. Die Bank muss zahlen
Am Ende konzentrierte sich das Gericht - auch aus Zeitgründen - allein auf die Hamburger Warburg-Bank, weil die Beweisführung hier am weitesten fortgeschritten war. Der Vertreter der Bank wehrte sich in einem fast zweistündigen Plädoyer heftig gegen die drohende Einziehung. 22.33 uhr bedeutung mit. Ein Argument: Die beiden Angeklagten hätten zwar mit der Warburg-Bank Geschäfte gemacht, seien aber nicht für das Geldhaus tätig gewesen.
22.33 Uhr Bedeutung In English
Es gab keine Gesetzeslücke
Seit heute steht fest: Diese Sicht lässt sich nicht halten. "Allen Akteuren war bekannt, was die Intention des Gesetzgebers war", sagte Zickler. "Es gab keine Gesetzeslücke. " Wer an Cum-Ex-geschäften maßgeblich mitgewirkt hat, gehört vor Gericht - vielleicht sogar hinter Gitter. Zwar ist eine Revision zum Bundesgerichtshof noch möglich. Dass dieser grundsätzlich anders entscheidet, gilt aber als unwahrscheinlich. Insofern ist die Tragweite des Bonner Urteils kaum zu überschätzen. Aktuell laufen in Deutschland Ermittlungsverfahren gegen mehr als 500 Aktienhändler, Manager, Investoren, Berater und Anwälte. 130 Banken stehen im Verdacht, an den Geschäften beteiligt gewesen zu sein. Nun sind zum ersten Mal zwei der Beteiligten verurteilt. Das hat Signalwirkung. Der Bonner Prozess gilt als Nukleus, an dem sich weitere, bald beginnende Prozesse orientieren werden. Schon jetzt ist das Urteil ein Triumph der Justiz. Cum-Ex-Prozess: Bewährungsstrafen für Aktienhändler | Das Erste - Panorama - Meldungen. Sie hat vor der ungeheuren Komplexität von Cum-Ex nicht kapituliert, sondern sie in nüchterner Sachlichkeit erfasst, verarbeitet und in für sie beherrschbare Brocken zerlegt.
Anders ausgedrückt: Auf die bürokratischen Verfahren zur Beantragung, Entscheidung und Gewährung von Amtshilfe der Streitkräfte will sich der Inspekteur bei einem solchen Angriff nicht einlassen. Nachtrag 13. Juni: Ein aktuelles Interview von T-Online mit Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen zum Thema Digitalisierung – nicht nur im militärischen Bereich – hier (in den Kommentaren schon erwähnt, aber zum besseren Wiederfinden):
"Ich bin überzeugt, dass es ein Digitalministerium geben muss"
(Symbolbild: Soldaten am Computer im Gefechtsstand bei der Übung Brave Departure im Juni 2019 – und ja, der Gefechtsstandbetrieb hat mit Cyberabwehr direkt nichts zu tun)