In diesem Falle wäre es also "klüger" gewesen zu bauen und dann das Bussgeld zu bezahlen? (Aber das war unserem Architekt wohl zu riskant). Antrag auf befreiung vom bebauungsplan baden württemberg von. Im Falle der "schwarz" erstellten Gauben (nicht wir), die keine mündliche Aussage im Vorfeld eingeholt haben, wie hoch schätzen Sie dann das Bussgeld ein, wenn die Behörde nicht auf einen Rückbau besteht? Wie schätzen Sie denn die Priorität der geschriebene Vorschrift im Bebauungsplan ("Gauben sind als Flachdachgauben zulässig; Pro Dachseite sind maximal zwei Gauben zulässig, der Abstand der Gauben zu Aussenkante Giebelwand/Haustrennwand muss
mindestens 1, 25 m betragen. Die maximale Gaubenhöhe darf 2, 70 m über OK FFB DG sind nur auf der nach Süden geneigten Dachfläche erlaubt") die ja bezüglich des Dachbandes nicht eindeutig ist, gegenüber einer Zeichnung, die impiziert, dass das Dachband nicht durchbrochen werden darf, ein? Wir leben ja in einem Rechtstaat mit einem "Schriftrecht" und nicht mit einem "Bilderrecht" oder ist das zu spitzfindig? Nochmals Vielen Dank!
- Antrag auf befreiung vom bebauungsplan baden württemberg de
Antrag Auf Befreiung Vom Bebauungsplan Baden Württemberg De
Damit erhalten diese die Gelegenheit, innerhalb von vier Wochen Einwendungen zu dem Bauvorhaben vorzubringen. Eigentümer benachbarter Grundstücke, die nicht direkt an das Baugrundstück angrenzen (sonstige Nachbarn), können ebenfalls benachrichtigt werden. Die Baurechtsbehörde prüft den Bauantrag. Sie hört die Gemeinde, wenn sie nicht selbst Baurechtsbehörde ist, und jene Stellen, deren Aufgabenbereich berührt wird. Dies ist z. § 31 BauGB ⚖️ Baugesetzbuch.net. B. die Denkmalschutzbehörde, wenn es sich um ein Kulturdenkmal handelt oder das Vorhaben auf ein benachbartes eingetragenes Kulturdenkmal Auswirkungen hat. Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, erfolgt die Entscheidung: Die Baugenehmigung wird erteilt, nur mit bestimmten Bedingungen und Auflagen erteilt oder der Bauantrag wird abgelehnt. Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein, der sogenannte "Rote Punkt", erteilt wurde. Eine öffentlich-rechtliche Bauabnahme erfolgt nur dann, wenn die Behörde dies ausdrücklich angeordnet hat.
Ein fundiertes Widerspruchsschreiben sollten Sie von einem Anwalt fertigen lassen. Frage 2:
Wenn die Behörde das verfolgt gem. ihrer Ankündigung, müssen die Gauben eigentlich zurückgebaut werden. Wenn der Architekt den Bauherrn auf die Risiken hingewiesen hat, haftet der Bauherr, sonst der Architekt. Die Höhe eines Bußgelds hängt von den örtlichen Gegebenheiten und dem Grad des Verschuldens ab. Bei einer echten Streitfrage (bei Ihnen scheint es nach Ihrer Darstellung ja zu sein, immerhin hatten Sie mündlich eine andere Auskunft bekommen) ist das Verschulden eher gering und wird mit maximal ein paar hundert Euro abgehandelt sein. Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich Ihnen gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
05. 2010 | 15:19
".. dem Widerspruch voraussichtlich nicht abgeholfen. Antrag auf befreiung vom bebauungsplan baden württemberg deutschland. " d. h. die Ablehnung bleibt voraussichtlich bestehen?