Wenn Zeit zur Verfügung steht (Wochen, Monate), verfügt dies die regional zuständige KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde). Falls nach 6 Wochen und danach eine Verlängerung der Fürsorgerischen Unterbringung geprüft werden muss, ist immer die KESB zuständig. Wenn der Amtsarzt eine Fürsorgerische Unterbringung verfügt, gilt diese sofort und es gibt in diesem Moment keine Einsprachemöglichkei t, resp. erst später in der Klinik. Eine Vertrauensperson kann auf Wunsch informiert werden, aber diese hat keinen Einfluss auf den Entscheid. D. zum Beispiel, seinen Rechtsanwalt zum Zeitpunkt der Verfügung anrufen, bringt nichts, aber es kann auf Wunsch diesem eine Kopie der Verfügung geschickt werden. Häufig wollen die Eingewiesenen ihre Vertrauensperson selbst informieren oder wünschen, dass gar niemand informiert wird, was selbstverständlich respektiert wird. Fürsorgerische unterbringung st gallen 4. In der Regel erhält die KESB eine Kopie der FU-Verfügung, insbesondere wenn weitere Massnahmen wie z. Beistandschaft zu prüfen sind.
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Juristisch gesehen bedeutete die FFE einen verwaltungsrechtlichen Eingriff in die ansonsten grossmehrheitlich privatautonom ablaufenden Vorgänge des Zivilrechtes: Die Betroffenen konnten durch Verwaltungszwang, falls notwendig unter Beizug der Polizei, in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt werden. Dabei ist auch ein allfälliges öffentliches Interesse (in ZGB 397a als «Belastung für ihre Umgebung» umschrieben) zu berücksichtigen, sowie vor allem das Wohl der von der FFE betroffenen Personen. Für jede FFE war zwingend ein «Schwächezustand» erforderlich (z. B. Geisteskrankheit, Trunksucht). Fürsorgerische Unterbringung - Stadt Zürich. Zudem zwingend war eine «Selbstgefährdung» erforderlich (z. B. akute Suizidalität, psychotische Episode). Wer nur «fremdgefährdend» ist, durfte nicht mittels FFE hospitalisiert werden (z. B. gewalttätige Ehepartner im häuslichen Streit). Eine Umplazierung erforderte einen neuerlichen Entscheid der Vormundschaftsbehörde, der unter Beizug der Fachkommission/ Vormundschaftsbehörde gefällt wurde. Sofern die elterliche Obhut nicht entzogen ist, gilt bei Jugendlichen das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern.
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