Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem evtl. erforderlichen Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Sollten mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen erforderlich werden, können Personen, die Einwendungen erhoben oder Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt und die Zustel-lung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Hohentengen, 29. 04. 2022
Gemeinde Hohentengen gez. Peter Rainer, Bürgermeister