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Viertelflohmarkt
Flohmarkt, Antikmarkt & Trödelmarkt
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21. 05. 2022
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11:00 Uhr
verkauft wird auf den Grundstücken und Einfahrten der Anlieger
Leider haben wir keine weiteren Informationen zu dieser Veranstaltung. Veranstaltungsort
Rohrdommelweg und Häherweg
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Im Überblick:
Die nächsten Veranstaltungen in Oldenburg
Flohmarkt, Antikmarkt & Trödelmarkt in Oldenburg
Toptermine
| 20:00 Uhr | Bremen
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| 20:00 Uhr | Vegesack
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| 18:00 Uhr | Sande
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| 20:00 Uhr | Oldenburg
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Das VPT: "Helden der Galaxis"
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Das Vollplaybacktheater – Helden der Galaxis
J. B. O. – Planet Pink
| 23:00 Uhr | Oldenburg
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22. Flohmarkt am Freigelände Weser-Ems-Hallen in Oldenburg - Flohmarkt. 2022
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Die Schule der magischen Tiere
Weitere Termintipps im Nordwesten
Flohmarkt Am Freigelände Weser-Ems-Hallen In Oldenburg - Flohmarkt
Neue Beschickerinnen und neue Beschicker müssen sich mit einem Anmeldebogen » bei der Marktverwaltung anmelden. Außerdem ist der Anmeldebogen in der Marktverwaltung zu erhalten. Ein weiterer Ansprechpartner bei Fragen rund um die Oldenburger Wochenmärkte ist der Verein Oldenburger Marktkaufleute Oldenburg e. V.. Sollten Fragen an den Verein gestellt werden, so sind vom Vorstand Helmut Löhden (Telefon 0171 7216723, E-Mail helmut. loehden[at]), sowie Thomas Wessels (Telefon 0163 4355666, E-Mail thomas[at]) für Sie erreichbar. Gebühren und Kosten
Die Gebühren für die Beschickerinnen und Beschicker richten sich nach der Marktgebührensatzung der Stadt Oldenburg. An Gebühren werden pro Verkaufstag und pro angefangenen Frontmeter der Verkaufsfläche dienstags, mittwochs und donnerstags 0, 84 Euro berechnet, freitags 0, 92 Euro, samstags 1, 43 Euro sowie für mitgeführte Fahrzeuge, die keine Verkaufsfahrzeuge darstellen, pro Tag 1, 26 Euro je Fahrzeug. Bei den Gebühren handelt es sich seit dem Jahr 2021 um umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß § 4 Nr. 12 a UStG.
Telefonliste
Marktverwaltung der Stadt Oldenburg Axel Sieling, Telefon 0441 235-2266 oder 0151 126 49 006 Dennis Ostendorf, Telefon 0441 235-2290 oder 0160 741 09 82 Marktelektriker Firma Elektro Beckhäuser, Telefon 0171 47 44 161 oder 0171 47 44 162 Verein Oldenburger Marktkaufleute e. V. Helmut Löhden Tel. 0171 721 67 23 Thomas Wessels Tel. 0163 435 56 66 Zentraler Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Oldenburg Telefon 0160 90890385
Ist der Fahrer ein Schweizer, wird dies meistens toleriert, wenn er glaubwürdig nachweist, bald (Urlaubsreise) wieder auszureisen. Sein Bike
dürfte er allerdings nicht von einem Deutschen fahren lassen, denn dann wäre es tatsächlich Einfuhr. Was in Deutscland nicht erlaubt und zugelassen ist, gilt auch für ein E-Pedelec mit Anhänger aus der Schweiz welches hier fährt. #6
Chaos
Das wird das Wiener Abkommen: Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr – Wikipedia
Regeln, allerdings darfst du soweit ich weiss dafür nicht in Deutschland wohnen sondern in der Schweiz. So wie ich es bisher verstanden habe gilt es für Fahrzeuge, nationale Sonderregeln wie z. 125 er mit 18 01. B. Helmpflicht, Warndreieck etc. müssen nach den lokalen Gesetzen vorhanden sein. Schlussfolgerung wäre auch mit Anhänger wäre deine Fahrt ok, aber ob das so stimmt? Vllt hat @Trekker ja zufällig ein paar Einsichten parat? @RobM so kann das nicht sein und gilt nur bei tatsächlicher Einfuhr, sonst müssten Schweizer sich an der Grenze ja immer nen Mietwagen nehmen, wenn sie auf das Wohlwollen der Zöllner angewiesen wären
#7
andreasDo
Aber es ist in D ja nicht grundsätzlich verboten ein S-Pedelec mit Lastenanhänger zu fahren!
125Er Mit 18 Mois
Ich limitiere mein Tempo auf 25km/h. Bisher hat das noch keinen Polizisten interessiert. Auch wenn ich damit auf Radwegen oder im
Wald unterwegs bin. #3
Ja, ist ja alles schön und wunderbar. Aber darf er oder darf er nicht? Nur weil das bisweilen keinen interessiert hat und keiner kontrolliert wird ja kein Recht daraus. #4
Die rechtliche Grauzone ist natürlicherweise ein Tummelfeld für kreative Interpretationen und wo kein Richter da kein Kläger. In der Schweiz fahren zB Autos mit US Nummernschildern (vermutlich nur zeitlich begrenzt). Die zum Teil sehr kreativen Gefährte haben sicher noch nie Bekanntschaft mit einem CH Fahrzeugprüfer gemacht. 125er mit 18 ans. Weil eben in den USA immatrikuliert. Ich könnte mir vorstellen, dass das D Recht nicht für ausländische Fahrzeuge gilt. Und die dürfen sehr wohl in D fahren. Die Frage würde sich absolut erübrigen, wenn D ähnlich praxisnahe Vorschriften für S-Pedelecs hätte wie die Schweiz. #5
RobM
Da die Schweiz nicht der EU angehört, ist es rein formal betrachtet eine Wareneinfuhr und es würden Zoll- und Einfuhrabgaben fällig.
125 Er Mit 18 01
Darf ich als Schweizer mit einem in der Schweiz immatrikulierten schnellen E-Bike, an das gemäss CH Vorschriften ein Anhänger befestigt werden darf, in Deutschland fahren? Was hier im Forum geschrieben wird, interessiert außerhalb dieses Forums niemand. Wenn ich zu solchen Themen eine belastbare Aussage haben will, schreibe ich das Bundesministerium für Digitales und Verkehr an:
BMDV - Kontakt / Bürgerservice
Bisher habe ich immer eine Antwort bekommen, auch wenn es Wochen gehen kann. #12
Eddy. m
Auf meinem in D gekauften und auch versichertem S-Ped klebt ein Aufkleber, der meines Achtens an diesem S-Ped die Nutzung eines Lastenanhängers bis 25km/h zulässt. Der Schnellspanner hat auch die nötige Länge um die üblichen Kupplungen der Fahrradanhänger zu befestigen. Das im o. 125er mit 18 mois. g. Link unter 2. 7 beschriebene Problem der nicht verfügbaren zugelassenen Kupplungen bezieht sich doch auf Kupplungen die bis 45km/h zugelassen sind. Wenn das S-Ped in der Schweiz versichert ist und der Fahrer ebenfalls als Versicherungsnehmer Schweizer Wohnsitzt hat, sollten da doch analog zum KFZ auch die Regeln beim S-Ped gelten.
#16
Meines Wissens regelt das Wiener Abkommen nur die Zulässigkeit des Fahrzeugs selbst und nicht das "drumrum", also Führerschein, Helm, Zusatzausstattung und IMHO auch Anhänger. Indiz: Anhänger mit 100km/h Zulassung dürfen selbst in vielen EU-Ländern nur 80. Das ist doch in Deutschland auch nicht anders. Da muss ein S-Pedelec auch nicht zugelassen werden, sondern nur versichert. Nur in Österreich ist es anders. #17
camper510. doch in Deutschland auch nicht anders. Yamaha Majestic 125cc in Stuttgart - Mühlhausen | Motorrad gebraucht kaufen | eBay Kleinanzeigen. Da muss ein S-Pedelec auch nicht zugelassen werden, sondern nur versichert.. Aber mit einem (Versicherungs-) Kennzeichen. #18
Ist das in der Schweiz etwa anders? Da gabs doch bis vor kurzem sogar noch für banale Fahrräder solche Versicherungsnachweise
TRELAGO speedster - Test und Erfahrungen: Hallo
Anfang Frühling 2022 habe ich im Prospekt der Landi (CH) das Angebot für ein schnelles E-Bike (S-Pedelec) entdeckt. Die Daten und weitere...
S-Pedelec / Motorfahrrad in der Schweiz: Anhänger für einen Hund erlaubt? : Guten Tag,
Weiss jemand ob in der Schweiz S-Ped mit Anhänger (für Hund) erlaubt sind.