Neues WEG-Gesetz
Eigentümer haben jetzt mehr Verantwortung
05. 01. 2021, 09:39 Uhr
Seit Dezember gilt das reformierte Wohnungseigentümergesetz. Es bringt für Eigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gravierende Veränderungen mit sich. WEG-Reform kommt: Neue Rechte für Wohnungseigentümer. Was ist neu? Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) haben jetzt die gesamte Verantwortung für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Verwalter bekommen von einer WEG mehr Befugnisse, können aber auch leichter abberufen werden. Das sind zwei wichtige Neuerungen, die das reformierte Wohnungseigentümergesetz mit sich bringt. Dem Verband Wohnen im Eigentum (WiE) zufolge betreffen die Änderungen Eigentümer von rund zehn Millionen Wohnungen in Deutschland. Ein Überblick über wichtige Änderungen: Modernisierung mit einfacher Mehrheit "Über alle baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums entscheidet jetzt die einfache Mehrheit der in der Eigentümerversammlung anwesenden und vertretenen Stimmen", erklärt Gabriele Heinrich, Vorstand des Verbandes Wohnen im Eigentum.
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Privilegien für Elektro-Mobilität, Barrierefreiheit, Einbruchsschutz und Digitalisierung Keine Kostenbeteiligung der anderen Eigentümer, aber einen Anspruch auf Gestattung für bestimmte bauliche Veränderungen gibt der Gesetzgeber den Eigentümern mit § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG. WEG-Reform 2020 – Erleichterung bei baulichen Veränderungen. Das bedeutet aber nicht, dass die übrigen Wohnungseigentümer jetzt überhaupt nicht mehr mitreden dürfen, wenn ein Eigentümer beispielsweise eine Ladestation für sein Elektroauto einbauen möchte oder sich ein Glasfaserkabel legen lässt. Das Projekt an sich kann die Eigentümerversammlung nicht mehr verhindern, aber Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung der Veränderungen machen und sogar entscheiden, ob der jeweilige Wohnungseigentümer die Maßnahme selbst ausführt oder die Gemeinschaft auf Kosten des Eigentümers. Mitglieder dürfen an den priviligierten Maßnahmen von Einzeleigentümern partizipieren Eigentümer, die später die von einem anderen Eigentümer geschaffene Infrastruktur mitnutzen wollen, können das gegen Kostenbeteiligung tun.
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Jeder Wohnungseigentümer, der der Maßnahme nicht zugestimmt hat, kann die Kostenfreistellung gegenüber dem Verband auch nach Bestandskraft des Beschlusses über die Durchführung der baulichen Veränderung verlangen, sofern der Beschluss die Kostenverteilung nicht abschließend regelt (BGH NJW 2012, 603). Da aber § 16 Abs. 6 WEG abdingbar ist, können die Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung und gleichzeitig abschließend über die Verteilung der entstehenden Kosten beschließen. Bauliche Veränderungen bei Eigentumswohnungen nach WEG-Recht 2020 » Immobilienrecht Essen. Sie können insbesondere abweichend von § 16 Abs. 6 WEG eine Kostenbelastung aller Wohnungseigentümer beschließen. Da es im Rahmen von baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum viele Besonderheiten und eine möglicherweise hohen Kostentragungslast gibt ist es empfehlenswert, sich im Zweifel anwaltlichen Rat einzuholen. Eine bauliche Veränderung im Sondereigentum ist möglich, wenn diese nicht das Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt, einem anderen Wohnungseigentümer keinen erheblichen Nachteil zufügt und nicht dem Gesetz, den Beschlüssen der Wohnungseigentümer oder dem Interesse der Wohnungseigentümergemeinschaft entgegensteht.
Im Außenverhältnis gegenüber Dritten, also Geschäftspartnern wie Banken, Versicherungen oder Handwerkern vertritt der Verwalter die WEG sogar unbeschränkt. "Das heißt, alle Verträge, die ein Verwalter abschließt, und alle Aufträge, die er vergibt, sind für die WEG bindend", sagt Gabriele Heinrich. "Dafür muss sie die Kosten übernehmen. Der Verwalter darf nur keine Grundstücksgeschäfte tätigen und keine Kredite aufnehmen. " Dass die Gemeinschaft nun allein durch den Verwalter vertreten wird, bringt aber auch mehr Rechtssicherheit für Eigentümer sowie für externe Dienstleister. Neues weg gesetz bauliche veränderung 2. Zudem steht den Gemeinschaften künftig prinzipiell das Recht zu, die Befugnisse des Verwalters im Innenverhältnis einzuschränken oder zu erweitern, argumentiert der VDIV Deutschland. Dass der bisher im Gesetz verankerte Leistungskatalog entfallen ist, räumt Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften mehr Möglichkeiten ein, die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters genau auf die Bedürfnisse der jeweiligen Gemeinschaft abzustimmen.