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Die Veräußerung ist unentbehrliche Voraussetzung für eine Besteuerung nach § 23 EStG. Unter Veräußerung nach dieser Vorschrift ist die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten mit Lieferverpflichtung zu verstehen. Kein Veräußerungsgeschäft ist z. B. die Einlösung der Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung eines Sachleistungsanspruchs. [1] Auch die Einziehung der Forderung stellt keine Veräußerung dar. [2] In der Regel sind entgeltliche Geschäfte beim Anschaffenden auch solche beim Veräußernden. So kann z. B. Spekulationsfrist bei übertragung an ehegatten splitting. die Abfindungszahlung an den weichenden Miterben im Rahmen der Erbauseinandersetzung für den Mehrempfang [3] ein Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG sein. Voraussetzung ist, dass die Anschaffung durch den Erblasser und die Erbauseinandersetzung innerhalb der für das Wirtschaftsgut maßgeblichen Veräußerungsfrist liegen. [4] Auch bei der teilentgeltlichen Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge [5] kann beim Vermögensübergeber unter den weiteren Voraussetzungen des § 23 EStG ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft gegeben sein.
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Spekulationsfrist Bei Übertragung An Ehegatten Formular
Vielen Dank nochmal
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
06. 2017 | 18:04
da sich Ihre ursprüngliche Frage nur auf die Spekulationssteuer bezogen hat, gehe ich nur kurz auf die anderen steuerlichen Auswirkungen der Übertragung des Miteigentumsanteils ein:
1. Grunderwerbsteuer fällt nicht an
Von der Grunderwerb-Besteuerung sind ausgenommen (vgl. § 3 Nrn. Private Veräußerungsgeschäfte / 2.2 Veräußerung | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. 2 bis 6 Grunderwerbsteuergesetz):
- der Grundstückserwerb durch den Ehegatten des Veräußerers;
- der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung;
2. Eine Schenkung kann in Höhe der nicht gedeckten Differenz liegen (= Verlust Ihrer Ehefrau aus der Übertragung) und daher die Schenkungssteuer auslösen. Hier ist allerdings die Vereinbarung zum Zugewinnausgleich relevant. Denn nach § 5
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
"(2) Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in anderer Weise als durch den Tod eines Ehegatten oder eines Lebenspartners beendet oder wird der Zugewinn nach § 1371 Abs. 2
des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeglichen, gehört die Ausgleichsforderung ( § 1378
des Bürgerlichen Gesetzbuchs) nicht zum Erwerb im Sinne der §§ 3 und 7. "
Spekulationsfrist Bei Übertragung An Ehegatten Steuerklasse
8700€ geschätzt wird. Zu dem Fahrzeug gibts allerdings noch einen Kredit, bei welchem noch ca. 3300€ abbezahlt werden müssen. Da man das ja auch angeben kann, kommt man hier auf 5400€. Ausserdem habe ich noch ein Girokonto mit knapp 1500€. Das könnte ich ja theoretisch abheben und mir davon ne Uhr, Handy oder ähnliches kaufen oder? Nun habe ich außerdem ein Wertpapier Depot mit 6250€+, was man ja tollerweise auch angeben muss. Insgesamt kommt da ein Vermögen von nun 5400€ + 6250€ + 1500€ = 13150€ raus. Bafög Freibetrag = 8200€. Bei einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten kommt man auf 412€ / Monat (13150-8200). Das reißt natürlich ne Riesen Lücke ins Bafög. Spekulationsfrist bei übertragung an ehegatten formular. Ich komme nicht aus einer wohlhabenden Familie und habe mir die letzten 14 Monate den A**** abgearbeitet um mir was anzusparen, habe Steuern gezahlt etc., nur um jetzt einen Riesen Nachteil daraus zu ziehen. Finde ich ärgerlich. Hat vielleicht jemand einen Tipp wie ich mehr oder weniger "legal" mein Vermögenswert verringern kann? Ich werde z. das Auto benutzen um zur Uni zu fahren, allerdings weiss ich nicht ob das ein triftiger Grund ist den Wagen aus der Berechnung rauszunehmen.
Wir besitzen ein Zweifamilienhaus, das wir 2010 unseren 4 Kindern gemeinschaftlich übertragen möchten. Verkehrswert ca 350. 000 EUR. Das Haus wurde 1992 gekauft und inzwischen renoviert und ausgebaut. Auf dem Haus sind jedoch noch Schulden in Höhe von 135. 000 EUR, im Grundbuch abgesichert. Wenn wir das Haus und die Schulden übertragen, liegt eine gemischte Schenkung vor und für unsere Kinder beginnt die Spekulationsfrist neu (das heißt, sie könnten das Haus nicht vor Ablauf von 10 Jahren verkaufen, wenn sie keine Spekulationssteuer bezahlen wollen). Dies möchten wir wenn möglich vermeiden, sie sollten das Haus ohne Risiko schon vor Ablauf von 10 Jahren verkaufen können. Geht folgendes: Wir übertragen das Haus ohne die Schulden, diese bleiben bei uns, abgesichert durch die Grundschuld. Depotübertrag - falsche Depotnummer angegeben. Schlimm? (Aktien, Depot, Wertpapiere). Um diese Schulden tilgen zu können, erhalten wir von unseren Kinderen eine jährliche Versorgungsrente in Höhe von 11500. - EUR. Der jährliche Rohertrag liegt bei 12600 EUR. Würde in diesem Fall die Spekulationsfrist wie bei einer reinen Schenkung auch für unsere Kinder 1992 beginnen?