Dabei gelten je nach Bundesland eigene Meldegesetze. So werden die Meldedaten von Verzogenen oder Verstorbenen in der Stadt Berlin bereits nach 25 Jahren endgültig gelöscht, in der Stadt Stuttgart jedoch erst nach Ablauf von 30 Jahren. Zudem werden von Kommune zu Kommune unterschiedliche Gebühren erhoben. Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann also im Falle des Todes oder Wegzuges Ihres Schuldners nur über eine sogenannte Archivauskunft bei den zuständigen Ämtern eingeholt werden. Die einfache Melderegisterauskunft – das müssen Sie beachten
Wenn Sie eine einfache Melderegisterauskunft, wie zum Beispiel den Vor- und Familiennamen, den Doktorgrad und Anschriften einer bestimmten Person, erhalten wollen, werden Ihnen von gesetzlicher Seite her keine besonderen Vorgaben auferlegt. Sie müssen lediglich das 16. Lebensjahr erreicht haben – damit besitzen Sie nämlich die melderechtliche Handlungsfähigkeit und können beim Amt vorstellig werden, um Auskünfte einzuholen. Damit Supercheck Anfragen für Sie übernehmen kann, müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
die gesuchte Person muss eindeutig identifizierbar sein – zum Beispiel über Vor- und Nachnamen, (ggf.
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Bei einer erweiterten Einwohnermeldeamtsanfrage werden deutlich mehr Angaben zu einer Person beauskunftet. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen: Für das Auskunftsersuchen müssen wir gegenüber der Meldebehörde zwingend das berechtigte Interesse (z. B. eine Forderung oder einen Schuldtitel) nachweisen. Private Gründe wie Klassentreffen oder Familienfeiern werden nicht akzeptiert. Die Kosten variieren, abhängig von den Gebühren des Einwohnermeldeamtes, zwischen 15, - bis 60, - Euro. Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 8, 50 Euro. Sie können eine erweiterte Melderegisterauskunft über Ihren Kundenbereich beauftragen.
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Bürger
Erweiterte Melderegisterauskunft
Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, dem darf zusätzlich Auskunft erteilt werden über:
Tag und Ort der Geburt
frühere Vor- und Familiennamen
Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
Staatsangehörigkeiten
frühere Anschriften
Tag des Ein- und Auszugs
gesetzliche Vertreter
Sterbetag und -ort
Termine online buchen! Sie haben die Möglichkeit, für die Beantragung einer Melderegisterauskunft online einen Termin zu buchen. Eine Terminreservierung kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erfolgen. Einfach den gewünschten Service sowie den favorisierten Termin auswählen und die Terminbestätigung erwarten.
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1. Versand digital per Mail inkl. Zahlungsnachweis Sie können den ausgefüllten Antrag auf Ihrem Gerät abspeichern. Eine Antragstellung kann dann zum Beispiel per Mail erfolgen. Beachten Sie, dass wir bei dieser Methode einen Nachweis benötigen, dass Sie bereits die erforderliche Gebühr überwiesen haben. Hierzu können Sie dem Antrag eine Kopie des Überweisungsträgers beifügen. 2. Versand per Post inkl. Zahlungsnachweis Sie können den ausgefüllten Antrag uns per Post zukommen lassen. Auch bei diesem Verfahren wird ein entsprechender Zahlungsnachweis benötigt. Gebühren: 15 Euro für eine erweiterte Melderegisterauskunft 30 Euro für eine Auskunft aus den archivierten Meldekarten (Meldezeiten vor 1978) Die Gebühr kann mittels der nachfolgenden Kontodaten überwiesen werden: Empfängerin/Begünstigte: Stadtkasse Moers / Bürgerservice Verwendungszweck: 041 003 391/1012 Sparkasse am Niederrhein ( BLZ: 35450000, Konto- Nr. : 1 101 000 113) IBAN: DE 49 354 500 001 101 000 113, SWIFT: WELADED1MOR Die Postanschrift lautet: Stadt Moers Fachbereich 4 - Ordnung und Bürgerservice Fachdienst 4.
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Information zu der Leistung
Erteilung einer Melderegisterauskunft auf Basis einer schriftlichen Anfrage oder online. Es gibt folgende Varianten mit unterschiedlichen Informationen:
Einfache Melderegisterauskunft
Sie bekommen damit folgende Informationen: Familienname, Vorname (gegebenenfalls Rufname), Doktorgrad, Anschrift sowie einen Hinweis, falls die Person verstorben ist. Erweiterte Melderegisterauskunft
Für diese Auskunft müssen Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. mittels Forderungsaufstellungen und Vollstreckungsbescheiden). Sie erhalten die Auskunft nachdem wir den Fall und die Zulässigkeit geprüft haben. Im Rahmen der erweiterten Melderegisterauskunft können folgende Informationen erteilt werden: Familienname und Vorname (gegebenenfalls Rufname), Doktorgrad, Anschrift, Tag/ Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch der Staat), frühere Namen, Familienstand, Vor-/ Familienname sowie Anschrift des Ehegatten/ Lebenspartners, frühere Anschriften, Tag des Ein-/ Auszugs, gesetzliche Vertretung sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Sterbedatum und Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch der Staat), derzeitige Staatsangehörigkeiten.
Beispiel für eine Anfrage (Osnabrück)
Ein Beispiel für eine Ratsanfrage, sie in Wolfsburg gestellt wurde. Antwort der Verwaltung (Wolfsburg)
(Zeichnung: Charlotte von Hirsch)
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Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen:
Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
gegebenenfalls Vollmacht. Eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten Sie auf Antrag. Die erweiterte Meldebescheinigung kann zu jeder Zeit für die Wohnung, die Sie aktuell bewohnen, ausgestellt werden. EUR 5, 00 zuzüglich EUR 5, 00 - 15, 00 je nach Verwaltungsaufwand
Einen Antrag auf eine erweiterte Meldebescheinigung können Sie bei der für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Meldebehörde stellen:
Den Antrag können Sie schriftlich oder mündlich stellen. Die Antragstellung kann durch Sie persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen. Sie müssen sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen und ggf. eine Vollmacht vorlegen, wenn Sie den Antrag für andere Personen stellen. Die Meldebehörde prüft Ihre Identität. Die Meldebehörde erteilt Ihnen die erweiterte Meldebescheinigung. Sie sind verpflichtet, die Gebühr für die erweiterte Meldebescheinigung zu entrichten.