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In die Offensive zu gehen, sei nicht für alle Betroffenen möglich. Wenn es irgendwie gehe, rät die Expertin, den Belästiger oder die Belästigerin zu konfrontieren und sich beraten zu lassen, wenn das nicht helfe, z. B. bei der Opferhilfe.
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Arbeitgeber geht von schwerem Fehlverhalten aus
Der Arbeitgeber reagierte prompt: Er führte mit dem beschuldigten Arbeitnehmer ein Gespräch. Darin bestritt dieser die Vorwürfe. Die Argumentation überzeugte den Arbeitgeber jedoch nicht. Denn er kündigte dem Arbeitnehmer am 12. 11. 2014 fristlos und zudem vorsorglich fristgerecht zum 30. 6. 2015. Damit war der Arbeitnehmer nicht einverstanden. Er wehrte sich mit einer Kündigungsschutzklage. Zur Begründung trug er vor, dass er den Leiharbeitnehmer unabsichtlich am Po berührt habe. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Diskriminierung, Diversity und Gender | News | Arbeit und Arbeitsrecht - Personal | Praxis | Recht. Dem hielt der Arbeitgeber entgegen, dass es sich nach seiner Ansicht um ein schweres Fehlverhalten handle. Schließlich habe der Arbeitnehmer sein Verhalten auch beim Werkschutz eingeräumt, dort allerdings zu verharmlosen versucht. Maßgeblich ist die Sicht des Opfers
Die Entscheidung: Das BAG hielt die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) für falsch und wies den Fall deshalb erneut an dieses zurück. Das LAG Bremen hatte nämlich entschieden, dass kein für eine fristlose Kündigung notwendiger wichtiger Grund vorliege.