Die Vorabinformation ist generell wichtig bei neuen Bewohnern, denn es ist problematisch, einen neuen Patienten zu bekommen, der gleich eine große Anzahl Medikamente braucht, über den es aber kaum Unterlagen gibt. Meissner: Das versuchen wir im Vorfeld auch schon umzusetzen – wenn jemand Neues angekündigt ist, fragen wir nach, welche Medikamente gebraucht werden, welche Diagnosen es gibt. Verursacht nicht auch die Bedarfsmedikation einen erheblichen Koordinationsaufwand? Robin: Sicher, denn das Heim darf ja ohne Absprache nicht mal eine Kopfschmerztablette geben, wenn es nicht angeordnet ist. Bawidamann: Das verursacht Bürokratie – ich muss bei jedem Patienten aufschreiben, was bei Kopfweh, was bei Unruhe gegeben werden soll, wie viel davon, wie oft und wie lange. 2. Einweisungssituationen – Wegweiser Rechtliche Betreuung. Wie umfangreich sind die viel beklagten Dokumentationspflichten? Robin: Zurzeit werden ja die extrem aufgeblähten Dokumentationspflichten wieder auf strukturierte Informationssammlung reduziert, sodass man nicht jede Kleinigkeit aufschreibt, sondern nur Veränderungen und nur Wichtiges.
2. Einweisungssituationen &Ndash; Wegweiser Rechtliche Betreuung
Es wird einfacher sein das Gesundheitsamt / SpsD anzusprechen und den dortigen Arzt um eine Stellungahme zum Thema Wohnfähigkeit und ggf. Heimunterbringung zu bitten. Damit hast Du erst mal kostenfrei etwas zur Hand, womit Du Deine weitere Vorgehensweise begründen kannst. Wenn Du zu dem Ergebnis kommst, dass Deine Betreute in einem Heim untergebracht werden muss, weil die Versorgung zu Hause nicht mehr gewährleistet werden kann und deshalb Gefahr für die Betreute besteht, kannst Du enen Antrag auf Unterbringung (vielleicht sogar zunächst in einem Krankenhaus und zur Klärung des weiteren Unterbringungsbedarfes auf Dauer) beantragen. Pflegeheim. Die Stellungnahme hast Du schon. Bei dem Antrag hat das Gericht auch guten Grund für die Dauerunterbringung selber ein Gutachten in Auftrag zu geben, weil hierfür eine Stellungahme nicht ausreicht. Meinen Formulierungswust habe ich aus gutem Grund losgelassen:
Der Wunsch der Betreuten ist zwar schön und auch zu beachten, aber wenn der Wunsch mit dem Wohl nicht mehr zu vereinbaren ist (weil sie sich z.
Einweisung Ins Krankenhaus - Das Sollten Sie Beachten
In der Regel stellt der Hausarzt, der niedergelassene Psychiater oder Psychotherapeut eine Einweisung in eine Klinik aus. Bei den meisten Patienten erfolgt die Aufnahme in eine psychiatrische Klinik freiwillig. Da die Motivation des Patienten Grundvoraussetzung für den Therapieerfolg ist, hat es wenig Sinn, jemanden zu dieser Maßnahme zu zwingen. Eine Einweisung gegen den Willen des Patienten ist nur möglich (dann aber natürlich zwingend erforderlich), wenn eine akute und erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt und keine andere Möglichkeit mehr besteht, den Erkrankten oder seine Umgebung durch weniger einschneidende Maßnahmen zu schützen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür legt das Unterbringungsgesetz (Bayern, Baden-Württemberg, Saarland) bzw. das Gesetz für psychisch Kranke (PsychKG, restliche Bundesländer) fest. Erst recht tun sich Angehörige schwer, zumal Zwangsmaßnahmen das Vertrauen erheblich belasten. Einweisung ins Krankenhaus - das sollten Sie beachten. Auf der anderen Seite können und dürfen Sie nicht tatenlos zusehen, wenn Sie Gefährdungen befürchten oder ernsthafte Selbstmordabsichten bemerken:
Sofern es die Zeit erlaubt, rufen Sie den Notarzt!
Pflegeheim
Beteiligte Einrichtungen finden Sie unter > Einrichtungen. 7. Wer hilft weiter? Bei Fragen und Unsicherheiten helfen das Betreuungsgericht, Pflegestützpunkte oder Selbsthilfegruppen, Näheres unter Demenz > Adressen. Hausarzt einweisung pflegeheim. 8. Verwandte Links
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Gerontopsychiatrische Einrichtungen
Medizinische Betreuung In Pflegeheimen | Info Praxisteam
14. 01. 2015, 20:07
# 1
Einsteiger
Registriert seit: 24. 10. 2012
Beiträge: 22
Einweisung ins Pflegeheim
Hallo, ich habe eine Betreute die immer dementer wird, aber nicht ins Heim möchte. Der Pflegedienst ist bei ihr jeden Tag Stunden im Einsatz, dadurch entstehen hohe Zusatzkosten, was finanziell nicht mehr lange möglich ist. Arzt sollte sie ins Krankenhaus einweisen, um dann evtl. mit Gutachten einen Antrag auf Heimunterbringung beim Gericht zu stellen. Arzt sagt, er kann sie nicht gegen Willen einweisen. Betreute räumt Schränke ständig aus, Pflegedienst räumt ständig neu ein. Bett muss meistens 4x täglich bezogen werden, sie macht überall hin, was auch alles Pflegedienst reinigt. Lebensmittel können nicht in der Wohnung gelagert werden, da Betreute sofort Kühlschrank leert (Lebensmittel lagert Pflegedienst jetzt und es wird jede Mahlzeit gebracht). Was kann man hier am Besten tun? Pflegedienst macht Druck, können so viel Zusatzarbeit nicht leisten und Betreute ist total uneinsichtig.
Sie darf dabei das doppelte Monatsentgelt nicht übersteigen und muss auch nicht auf einmal gezahlt werden. Sie können den Betrag entweder in drei Monatsraten begleichen oder durch eine Bankbürgschaft beibringen. Vorsicht bei Schuldbeitrittserklärungen
Vorsicht ist geboten, wenn den Vertragsunterlagen eine sogenannte Schuldbeitrittserklärung oder Haftungsübernahmerklärung beigefügt ist. Mit diesem Dokument möchten Heimbetreibende Angehörige oder Betreuer:innen verpflichten, Zahlungsverpflichtungen zu übernehmen, wenn der Heimbewohnende selbst den Betrag schuldig bleibt. Dieses Vorgehen kommt immer wieder vor –das Gesetz schafft zum jetzigen Zeitpunkt keine Klarheit, ob diese Praxis rechtmäßig ist oder nicht. Wir raten davon ab, eine solche Erklärung zu unterzeichnen. Vertragsdauer
Pflegeverträge werden normalerweise auf unbestimmte Zeit, also unbefristet geschlossen. Wer sich schweren Herzens dazu entschlossen hat, die eigene Wohnung aufzugeben, wird in der Regel dauerhaft im neuen Umfeld bleiben wollen.
Wenn ein Arzt ein Pflegeheim besucht, ist es sinnvoll, dass er
gleich mehrere Patienten betreut – das leuchtet ein. Auf der
anderen Seite ist aber auch das Vertrauensverhältnis wichtig, das
die Patienten in der Regel zu ihrem behandelnden Arzt aufbauen. Wie lässt sich beides vereinbaren? Vielversprechend scheint da der Ansatz einer kombinierten
Versorgung. Es geht um die Lebensqualität der Menschen, die in
Pflegeeinrichtungen leben und die strukturierte Vernetzung
zwischen Hausärzten und Pflegeeinrichtungen. Bereits 2006 startete
dazu das Modellprojekt Geriatrischer Praxisverbund (GPV). Partner
sind hier die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB), die AOK
Bayern und die BARMER GEK. In diesem Modell schließen sich Haus-
und Fachärzte zu einem Praxisverbund bezogen auf ein Pflegeheim
zusammen. Neben dem Geriatrischen Praxisverbund gibt es eine ganze
Reihe ähnlicher Modellprojekte, einige davon stellen wir Ihnen als
Links im Internet vor (Webtipp). Geteilte Zuständigkeit
Die GPV-Ärzte teilen sich den Bereitschaftsdienst während und
außerhalb der Sprechstundenzeiten, so steht dem Pflegeheim abends
und an den Wochenenden jeweils ein Verbundarzt als Ansprechpartner
zur Verfügung.