Wer wird gefördert
Die Förderung richtet sich an Gemeinden, Landkreise und an kommunale Zusammenschlüsse als Träger von Schulen, an freie Träger genehmigter Ersatzschulen, an freie Träger staatlich anerkannter Internationaler Schulen und an Träger von Horten. Es können ausschließlich Vorhaben gefördert werden, welche im Zuge der Maßnahmeplankonferenz bestätigt wurden und so Teil des Schulinvestitionsplanes sind. Was wird gefördert
Im Rahmen des Programms VwV Invest Schule (Brücken in die Zukunft 2) werden Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden gefördert. Schulfahrten Sachsen, Richtlinien, Reisekostenerstattung, Freiplätze. Bei Beachtung des Prinzips von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausnahmsweise der Ersatzbau von Schulgebäuden und die dem Schulbetrieb dienenden Anlagen, wie Schulsporthallen, Außenanlagen, Mensen, Arbeits- und Werkstätten und Labore. Voraussetzungen
Zuwendungen werden nur gewährt, wenn:
die Maßnahme Teil eines bestätigten Investitionsplanes ist, die zuwendungsfähigen Ausgaben bei Antragstellung mindestens 40.
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Wie auch schon der Fördermittelantrag werden Auszahlungsanträge und Verwendungsnachweise über das elektronische Förderportal der SAB unter Verwendung der dort bereitgestellten Formulare eingereicht. Die SAB hat Informationen zum Verfahrensablauf und den erforderlichen Unterlagen auf ihrer Internetseite zusammengestellt. RL Digitale Schulen – REVOSAX
RL Digitale Schulen – SAB
Mobile-Endgeräte-Förderverordnung (Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule)
Auf Grund der Corona-Pandemie kann Präsenzunterricht für die Mehrzahl der Schüler auf absehbare Zeit nur eingeschränkt stattfinden und muss durch digitale Angebote ergänzt werden. Um dies zu erreichen, haben sich Bund und Länder auf ein »Sofortausstattungsprogramm « geeinigt. In Umsetzung des »Sofortausstattungsprogramms « hat der Freistaat Sachsen über die Mobile-Endgeräte-Förderverordnung die Beschaffung von mobilen Endgeräten sowie die notwendige Ausstattung für die Erstellung von Online-Lern-Angeboten gefördert. Verwaltungsvorschrift sachsen schule die. Die mobilen Endgeräte sollen für die Dauer des eingeschränkten Präsenzunterrichtes an bedürftige Schüler ausgeliehen werden.
Das Förderverfahren ist bereits abgeschlossen. Durch die Schulträger wurden insgesamt 46. 819 Geräte beschafft, die nun zur Ausleihe an den Schulen zur Verfügung stehen. Die Geräte bleiben im Eigentum der Schulträger. Das SMK hat eine Musterleihvereinbarung erarbeitet, die von Schulträgern verwendet werden kann. MobilEndFöVO - REVOSAX
Budgetliste zur MobilEndFöVO (*, 0, 56 MB)
Musterleihvertrag für Endgeräte (*, 29, 93 KB)
Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung (Zusatzvereinbarung »Leihgeräte für Lehrkräfte « zum DigitalPakt Schule)
Die Corona-Pandemie macht auf absehbare Zeit eingeschränkten Präsenzunterricht notwendig. Digitalpakt Schule - Schule und Ausbildung - sachsen.de. Bund und Länder haben sich deshalb darauf verständigt, die Möglichkeiten des digitalen Distanzlernens zeitnah weiter auszubauen. Diese dritte Investitionshilfe innerhalb des Digital-Paktes dient der Beschaffung von digitalen Endgeräten für Lehrer und soll den Ausbau digitaler Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte weiter verbessern.