Der aktuelle Stand enthält die umfangreichen Änderungsgesetze zum NSchG vom 12. 11. 2010, 16. 3. 2011 und 29. 6. 2011 sowie die SchOrgVO vom 17. 2. 2011. Ausgelassen wurden auch nicht die Veränderungen untergesetzlicher Regelungen, das Gleichberechtigungsgesetz sowie zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung zum Schulrecht. Die Umsetzungen des Schulversuchs "" und die damit verbundenen neuen Regelungen für die Schulorganisation und die Schulverfassung der beruflichen Schulen werden eingehend kommentiert. Niedersächsisches schulgesetz kommentar brockmann a 1. Die neue Schulform Oberschule einschließlich der damit verbundenen Änderungen anderer Schulformen wird umfassend dargestellt. Überarbeitet wurden u. a. die dienstrechtlichen Sonderregelungen, Sprachfördermaßnahmen sowie Aufnahmebeschränkungen. Die neue Verordnung über die Schulorganisation erforderte eine Überarbeitung des § 106. Das Bildungspaket der Hartz IV Reform und die Neuausrichtung der nachgeordneten Behörden des Kultusministeriums werden nicht ausgelassen. Praxisorientierte Fragen finden besondere Berücksichtigung.
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Schulgesetz, Kommentar, Stand: September 2007, § 61 Anm. 2). 5
Es besteht zunächst kein ernsthafter Zweifel daran, dass das Verhalten des Antragstellers eine grobe Pflichtverletzung im Sinne des § 61 Abs. 2 NSchG darstellt. Der Antragsteller hat gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, indem er im Rahmen der tätlichen Auseinandersetzung am 2. April 2008 seinen Mitschüler D. körperlich misshandelte (§ 223 Abs. 1 StGB). Dadurch hat er die Sicherheit von Menschen ernsthaft gefährdet im Sinne von § 61 Abs. 4 Satz 1 NSchG. Der Antragsteller selbst erklärt in seiner Stellungnahme zu dem Vorfall vom selben Tage, er habe den D. nach Unterrichtsende angesprochen mit der Frage, ob er sich unbedingt mit ihm schlagen wolle. Im Laufe der folgenden tätlichen Auseinandersetzung zwischen ihnen habe er seinen Mitschüler schließlich, da ihm keine andere Möglichkeit der Gegenwehr mehr geblieben sei, in die Hoden getreten. Niedersaechsisches schulgesetz kommentar brockmann . Bereits nach dieser von ihm selbst getroffenen Darstellung der Ereignisse, ist der Antragsteller - entgegen seinem Vorbringen im vorliegenden Verfahren - nicht etwa nur Opfer des Vorfalls.
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Ergänzenden Regelungen zum DigitalPaktSchule wurden eingearbeitet und die Ausführungen zur Niedersächsischen Bildungscloud ergänzt. Der bis 2025 umzusetzende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird dargestellt. Eingehend wird die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung zum Schulrecht erläutert. Der Kommentar mit seinem tiefgegliederten Inhaltsverzeichnis ist heute eine unentbehrliche Arbeitshilfe für Schulleitungen, Schulgremien, Lehrkräfte, Eltern- und Schülervertretungen, Schulträger, Schulverwaltungen, Gerichte, Rechtsanwälte und am Schulleben Interessierte. Die Autoren sind erfahrene Schulpraktiker. Ltd. Regierungsdirektor i. R. Niedersächsisches schulgesetz kommentar brockmann a &. Jürgen Brockmann leitete das Dezernat Schulrecht, die Schulabteilung der Bezirksregierung Hannover und anschließend die Regionalabteilung Hannover der NLSchB. Vors. Richter am Verwaltungsgericht Hannover i. Klaus-Uwe Littmann war mit seiner Kammer u. a. zuständig für Schulrecht, Hochschulrecht und Prüfungsrecht. Regierungsdirektor Thomas Schippmann leitet das Dezernat Finanzen, Recht, Personal und Service im Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück und ist Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück.
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Er hat die Schlägerei vielmehr dadurch initiiert, dass er nach Unterrichtsende seinen Mitschüler direkt angesprochen hat mit der Frage, ob dieser sich unbedingt mit ihm schlagen wolle, und auf dessen Nachfrage, ob er dies nur mit ihm, dem Antragsteller, oder mit dem Antragsteller und einem weiteren Mitschüler tun solle, noch erklärt hat "nein, nur mit mir". 6
Auch ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass die Schulleiterin der Antragsgegnerin den Antragsteller (sowie dessen ebenfalls an der Auseinandersetzung beteiligte Mitschüler) vorläufig vom Unterricht ausgeschlossen hat, um ein Zusammentreffen der an den Gewalttätigkeiten Beteiligten an den unmittelbar folgenden Tagen zu vermeiden und so ein erneutes Aufbrechen des Konflikts und eine erneute Gefährdung der Sicherheit der Mitschüler effektiv zu unterbinden. Jedoch genügt die im Wege ihrer Eilzuständigkeit von der Schulleiterin getroffene Maßnahme des Unterrichtsausschlusses bis zum 16. Meldung - beck-online. April 2008, für welches Datum die Klassenkonferenz angesetzt worden ist, angesichts des dadurch bedingten Ausschlusses des Antragstellers vom Unterricht für annähernd zwei Wochen nicht den an die Ausübung des Ermessens zu stellenden Anforderungen.
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Der am 9. April 2008 gestellte Antrag, mit dem der Antragsteller die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen seinen vorläufigen Ausschluss vom Unterricht bis zu der Klassenkonferenz vom 16. April 2008 durch Bescheid der Antragsgegnerin vom 3. April 2008 begehrt, hat Erfolg. Er ist zulässig und begründet. 2
In der für eine Entscheidung nach § 80 Abs. Kommunal- und Schul-Verlag. 5 VwGO erforderlichen und von dem Gericht in eigener Ermessensausübung vorzunehmenden Interessenabwägung überwiegt das private Interesse des Antragstellers an einem Aufschub des Unterrichtsausschlusses das öffentliche Interesse an einer sofortigen Vollziehung. Bei der Interessenabwägung hat das Gericht auch die Erfolgsaussichten einer etwaigen Klage in der Hauptsache mit zu berücksichtigen, soweit sich diese bei der im Eilverfahren allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage bereits übersehen lassen (vgl. Kopp/ Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 15. Auflage, § 80, Rn. 158).
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Erläutert werden die Neuregelungen des IfSG und die Ergänzungen der WeSchVO insbesondere im Hinblick auf die Sonderregelungen für Schulabschlüsse. Zahlreiche Einzelfragen werden beantwortet: Welche Schutzausrüstungen dürfen in Schulen eingesetzt werden? Kann aus der Schulbesuchspflicht auch eine Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht abgeleitet werden? Können Sanktionen nach § 61 NSchG erfolgen, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Mitwirkungs- und Teilnahmepflichten verletzen? Beantwortet wird auch die Frage, welche Befugnisse eine Schulleitung hat, wenn infizierte Lehrkräfte oder Schülerinnen oder Schüler in der Schule erscheinen. Auch Spezialfragen wurde nachgegangen. Haben Kinder von Grenzgängern (Niederlande) einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach Niedersachsen? Bücher suchen. Wer hat die Kosten von Gebärden- und Fremdsprachendolmetschern zu tragen? Können Kinder mit einer musikalischen Hochbegabung vom Schulbesuch freigestellt werden? Unter welchen Voraussetzungen kann eine Gebietskörperschaft Ersatzschulen mit freiwilligen Leistungen fördern?
Eine solche kann sich nur auf kurze Überbrückungszeiträume, in der Regel nicht länger als eine Woche, beziehen (vgl. Brockmann, a. a. O., § 43 Anm. Da sich vorliegend die vorläufige Regelung auf einen wesentlich längeren Zeitraum von annähernd zwei Wochen bezieht, kommt diese hier einer endgültigen Entscheidung über die Ordnungsmaßnahme gleich. Es ist dabei auch zu berücksichtigen, dass es sich bei der Ordnungsmaßnahme des Ausschlusses vom Unterricht in dem Katalog der Ordnungsmaßnahmen nach § 61 Abs. 3 NSchG um eine weitreichende Maßnahme handelt, die mit erheblichen Konsequenzen für den betroffenen Schüler - etwa hinsichtlich des verpassten Unterrichtsstoffes und der erschwerten Vorbereitung auf bevorstehende Prüfungen - verbunden ist. Es hätten daher im Rahmen der getroffenen Entscheidung über den Unterrichtsausschluss Ermessenserwägungen angestellt werden müssen, die auch die Konsequenzen des annähernd zweiwöchigen Unterrichtsausschlusses für den Antragsteller in Abwägung mit den berechtigten Interessen der Antragsgegnerin und Mitschüler des Antragstellers bringen.