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Kostenfreie Beratung von zur Statusfeststellung
Das Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund dient dazu, Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus auszuräumen. Das ist wichtig, weil ein ungeklärter Sozialversicherungsstatus ernsthafte Konsequenzen haben kann. Das Verfahren kann beantragt werden. In einigen Fällen wird es auch automatisch eingeleitet. Statusfeststellungsverfahren – Wikipedia. Das Statusfeststellungsverfahren
Im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens prüft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell den Sozialversicherungsstatus einer Person und legt ihn fest. Der festgelegte Status gilt anschließend für alle Bereiche der Sozialversicherung. Die Prüfung des Sozialversicherungsstatus erfolgt vorrangig anhand von:
Auskünften des Auftragnehmers zu Art und Weise der Beschäftigung
Auskünften des Auftraggebers zu Art und Weise der Beschäftigung
Vertragsunterlagen zum Beschäftigungsverhältnis
Gesetzliche Grundlage für das Statusfeststellungsverfahren ist § 7a SGB IV.
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Ein Statusfeststellungsverfahren ist in einer GmbH & Co KG häufig für bestimmte Personen unerlässlich. Das betrifft vor allem Personen, die an der Führung des Unternehmens beteiligt sind. Das sind insbesondere:
Gesellschafter
Gesellschafter-Geschäftsführer
Fremd-Geschäftsführer
bei Familien-Unternehmen außerdem auch mitarbeitende oder beteiligte Familienangehörige und Ehe-/Lebenspartner der Firmeninhaber bzw. Gesellschafter
Bei den genannten Personen ist ein Statusfeststellungsverfahren in einer GmbH & Co KG deshalb häufig notwendig, weil sie Angestellte des Unternehmens sind und gleichzeitig auch an dessen Führung beteiligt sind. Damit sind sehr oft sowohl die Kriterien für eine Sozialversicherungspflicht aber auch für die Sozialversicherungsfreiheit gegeben. Neuregelungen beim Statusfeststellungsverfahren zum 1.4.2022 – Verhoeven & Partner Rechtsanwälte. Für welchen dieser beiden Status die Kriterien überwiegen oder ob für einen gewünschten Status die notwendigen Kriterien erfüllt werden, wird in einem Statusfeststellungsverfahren GmbH & Co KG für die betroffenen Personen geprüft.
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Das sog. Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung dient der Feststellung, ob jemand seine Tätigkeit für einen Auftraggeber selbständig oder im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung ausübt. Für die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens ist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin zuständig. Geprüft wird jeder Einzelfall anhand der tatsächlichen Verhältnisse und der vorliegenden Verträge. Zu unterscheiden ist zwischen einem optionalen Anfrageverfahren und einem obligatorischen Statusfeststellungsverfahren. Inhalt:
Allgemeines zum Statusfeststellungsverfahren Optionales Anfrageverfahren Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren
1. Allgemeines zum Statusfeststellungsverfahren
Das sog. Statusfeststellungsverfahren ehegatten gmbh & co. kg. Anfrageverfahren zur Statusfeststellung Erwerbstätiger ( Statusfeststellungsverfahren) gem. § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV wurde erstmals durch das Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit vom 20. 12. 1999 (BGBI. 2000 1 S. 2) eingeführt. Es hat bis heute die Aufgabe, verbindlich festzustellen, ob jemand für einen Auftraggeber selbständig tätig ist oder seine Tätigkeit im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung ausübt.
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01. 2005 hat es der Gesetzgeber als sog. obligatorisches Statusfeststellungsverfahren in § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV eingeführt. Erweiterung der Meldepflichten der Arbeitgeber
Arbeitgeber sind seitdem nach § 28a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 d) und e) SGB IV verpflichtet, die Anmeldung hinsichtlich der Beschäftigung eines
Ehegatten oder Lebenspartner bzw. Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH
gesondert zu kennzeichnen, um somit die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens bei der Deutschen Rentenversicherung sicherzustellen. Ausdehnung des obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens auf mitarbeitende Abkömmlinge
Mit dem Gesetz zur Änderung des SGB IV vom 19. 2007 (BGBl. 3024) hat der Gesetzgeber das obligatorische Statusfeststellungsverfahren mit Wirkung ab 01. Statusfeststellungsverfahren ehegatten gmbh projektleiter. 2008 auf mitarbeitende Abkömmlinge des Arbeitgebers ausgedehnt. 2. Optionales Anfrageverfahren
Nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV können Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen, den Status eines Erwerbstätigen verbindlich feststellen zu lassen.
Unternehmen erlangen so die Möglichkeit, eine ungewollte Scheinselbständigkeit zu vermeiden. Abweichend von der grundsätzlichen Regelung in § 28h Abs. 2 SGB IV wird die Entscheidung über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auf Antrag des Auftragnehmers oder Auftraggebers auf die Deutsche Rentenversicherung Bund verlagert. Diese entscheidet dann verbindlich und an zentraler Stelle über jeden Einzelfall nach Beurteilung diverser Kriterien, die durch Verwaltungsrundschreiben und Rechtsprechung der Sozialgerichte definiert wurden. Einführung des obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens
Diese Verlagerung der zentralen Entscheidung über den Status von Erwerbstätigkeiten wurde durch das 4. Statusfeststellungsverfahren ehegatten gmbh com. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. 2003 (BGBl. I S. 2954) sowie das Verwaltungsvereinfachungsgesetz vom 21. 03. 2005 (BGBl. 818) auf folgende Personen erweitert:
Beschäftigte Ehegatten und Lebenspartner; Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
Mit Wirkung zum 01.