Diese folgen grundsätzlich anderen Regeln als die einer rechtfertigenden Einwilligung. Vorliegen muss im Rahmen eines tatbestandausschließenden Einverständnisses bei der Wegnahme ein natürlicher Wille des Einwilligenden, seinen Gewahrsam aufgeben zu wollen. Des Weiteren muss sich der Einwilligende der völligen Gewahrsamspreisgabe bewusst sein, so dass ein reines Dulden der Entziehung der Sache nicht ausreichend ist. Zudem muss das tatbestandausschließende Einverständnis freiwillig zustande gekommen sein. 1. Problemschwerpunkt: Die Diebesfalle
Bei der sog. Diebesfalle wird ein zuvor präparierter Geldschein als "Lockruf" an den Täter ausgelegt, um diesen dann des Diebstahles zu überführen. In Fällen dieser Art liegt jedoch aufgrund des tatbestandausschließenden Einverständnisses bereits schon tatbestandlich keine Wegnahme vor. Körperliche Untersuchung und Blutprobe nach § 81a StPO. 2. Problemschwerpunkt: Vorgetäuschte Beschlagnahme
Im Fall der sog. vorgetäuschten Beschlagnahme erfolgt die Beschlagnahme durch einen angeblichen Amtsträger. Hierin ist jedoch nur die Duldung der Sachentziehung durch den Berechtigten zu erblicken, welche aber eine Wegnahme nicht ausschließt.
Einwilligung Strafrecht Fall Concert
Sperrmüll- und Altkleiderfällen, bei denen jemand Gegenstände für den Sperrmüll herausstellt bzw. Kleidung für eine Altkleidersammelorganisation wie die Caritas oder das Rote Kreuz. Hier ist zu differenzieren:
Im Rahmen einer Altkleidersammlung sind die Sachen, zumeist sogar noch in speziellen Tüten, gezielt für die jeweilige Organisation bestimmt. Mithin liegt keine Dereliktion an den Altkleidern von Seiten der Eigentümer vor. Bei einer Wegnahme von Kleidungsstücken aus einer solchen Organisationstüte wäre eine Wegnahme mit Gewahrsamsbruch zu bejahen. Der bisherige Gewahrsamsinhaber hat den Gewahrsam an den Kleidungsstücken nicht aufgegeben, sondern nur gelockert, bis die Sammelorganisation diese abholt. Demgegenüber stellt sich die Situation anders bei für den Sperrmüll bestimmten Gegenständen dar. Einverständnis und Einwilligung im Strafrecht | Lecturio. Hier ist in der Regel – wobei auch hier immer wieder der konkrete Einzelfall ausschlaggebend ist – von einer Dereliktion der Gegenstände auszugehen. Immerhin stellen die ursprünglichen Gewahrsamsinhaber diese gerade auf die Straße, um sie loszuwerden.
In minder schweren Fällen sind es mindestens drei Monate bis fünf Jahre (§ 224 StGB). Hier wurde trotzdem nur eine Geldstrafe verhängt, weil der sogenannte Ausnahmestrafrahmen angewendet wurde. Das Landgericht Hannover berücksichtigte nämlich in seiner vom OLG Celle bestätigten Entscheidung zu Gunsten des Angeklagten, dass er sich noch auf dem Platz um den Verletzten gekümmert hatte und bei ihm geblieben war, bis der Krankenwagen kam. Einwilligung strafrecht fall concert. Außerdem war er nicht vorbestraft, hatte sich nach der ersten Verhandlung bei dem Verletzten entschuldigt und war auch schon vom Fußballverband für fünf Monate gesperrt worden. Das Gericht berücksichtigte auch, dass das Tragen von Fußballschuhen mit Stollen bei einem solchen Spiel nun einmal unumgänglich ist. Andererseits sprachen die erheblichen Verletzungsfolgen gegen den Angeklagten (Landgericht Hannover, Az. 36 Ns 2864 Js 17334/19). Körperverletzung: Bestrafung nur mit Strafantrag Die Körperverletzung gehört zu den sogenannten Antragsdelikten. Das heißt, dass die vorsätzliche und die fahrlässige Körperverletzung nur auf einen Strafantrag des Verletzten hin verfolgt werden.