Entgegen dem Gesetz (§ 45 Abs. 1 a DRiG) nimmt diese Rechtsprechung in Kauf, dass dadurch Schöffen zu Doppelarbeit herangezogen werden im Vergleich zu Mitarbeitern, die keinen ehrenamtlichen Richterdienst leisten. 3. Entbindung von einzelnen Sitzungstagen
Die Pflicht zur Ausübung des Amtes kann für den Hauptschöffen an einem Sitzungstag entfallen, wenn eine der Voraussetzungen des § 54 Abs. 1 GVG vorliegt, d. Ehrenamt / Arbeitsrecht | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. h. der Schöffe am Erscheinen gehindert oder seine Sitzungsteilnahme nicht zumutbar ist. "Gehindert" ist ein Schöffe insbesondere dann, wenn er körperlich verhindert ist, bei Gericht zu erscheinen (Krankheit, Unfall usw. ). Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass nicht jede Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung auch bedeutet, dass der Schöffendienst unmöglich ist. Auch mit einer Sehnenscheidenentzündung kann eine Stenotypistin den Schöffendienst versehen. Im Betrieb kann eine Situation auftreten, dass ein bestimmter Arbeitnehmer für eine Handlung unverzichtbar ist und bei seiner Abwesenheit größerer Schaden entstehen könnte.
- Ehrenamt / Arbeitsrecht | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe
Ehrenamt / Arbeitsrecht | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe
3. für Angelegenheiten des Vertragsarztrechts
die kassenärztlichen- und kassenzahnärztlichen Vereinigungen und
die Zusammenschlüsse der Krankenkassen. 4. für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes die Kreise und die kreisfreien Städte.
Ja! Beim Sozialgericht, Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht ist die Spruchkammer mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern (je einer von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite) besetzt. Bei den Landessozialgerichten, dem Bundessozial- sowie dem Bundesarbeitsgericht urteilen aber drei Berufsrichter mit insgesamt zwei Ehrenamtlichen. Darf ich während der Verhandlung Fragen an die Parteien oder Zeugen stellen? Ja! Ein ehrenamtlicher Richter ist gleichberechtigtes Mitglied des Gerichtes und hat deshalb einen Anspruch darauf, dass alle seine Fragen beantwortet werden. Da aber der Berufsrichter die Verhandlung führt, sollte zunächst dessen Zustimmung eingeholt werden (kurze Frage oder Blickkontakt). Sind alle Fragen erlaubt? Grundsätzlich ja. Da aber insbesondere das Arbeitsgerichtsverfahren sehr formal ist und der Verhandlungsablauf vom Vortrag der Parteien abhängt, sind Fragen zur Ausforschung des Sachverhaltes unzulässig. Aber keine Sorge: Der Berufsrichter wird Sie bei einer unzulässigen Frage rechtzeitig freundlich unterbrechen.