Hallo, liebe Experten! bin leider im Lesen von Gesetzestexten nicht so bewandert.
- § 27 Zusatzurlaub - | AVR-Württemberg
- Urlaub / 10.7 Höchstbegrenzung des Zusatzurlaubs, Gesamturlaub | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe
- Urlaub / 10.3.2 Zusatzurlaub für nächtliche Bereitschaftsdienste (nur TVöD-B, TVöD-K) | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe
§ 27 Zusatzurlaub - | Avr-Württemberg
Im Urteil vom 14. September 2011 (Az. : 10 AZR 208/10) sodann fr den arztspezifischen Tarifvertrag in den Helios-Kliniken und zuletzt im Urteil vom 12. Dezember 2012 (Az. : AZR 192/11, Parallelentscheidungen Az. : AZR 193/11 und Az. : AZR 194/11) fr den Tarifvertrag fr den ffentlichen Dienst, Dienstleistungsbereich Krankenhuser (TVD-K). Fr eine Leistung von jeweils 150 Nachtarbeitsstunden erhalten Klinikrzte tariflich einen Arbeitstag Zusatzurlaub. Foto: Fotolia/Gina Sanders
Grund fr diese Auslegung der tarifvertraglichen Regelungen sei, so das Bundesarbeitsgericht, dass der arbeitsschutzrechtliche Arbeitsbegriff zugrunde zu legen sei. Urlaub / 10.7 Höchstbegrenzung des Zusatzurlaubs, Gesamturlaub | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe. Bereitschaftsdienst, den ein Arbeitnehmer in Form persnlicher Anwesenheit im Betrieb des Arbeitgebers leistet, sei nach der Rechtsprechung des Europischen Gerichtshofs und nach der hieran anknpfenden Neufassung des Arbeitszeitgesetzes in vollem Umfang als Arbeitszeit im Sinne von Artikel 2 der Richtlinie 2003/88/EG anzusehen, ohne Rcksicht darauf, welche Arbeitsleistung der Betroffene whrend dieses Bereitschaftsdienstes tatschlich erbringe.
Urlaub / 10.7 Höchstbegrenzung Des Zusatzurlaubs, Gesamturlaub | Tvöd Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe
B. in der Nacht oder am Wochenende – lediglich Bereitschaftsdienst geleistet wird. [7] Kein Anspruch auf Zusatzurlaub für ständige Schichtarbeit bei "geteiltem Dienst" Leisten Beschäftigte sog. "geteilten Dienst", liegt keine Schichtarbeit i. S. d. § 7 Abs. 2 TVöD vor, es besteht kein Anspruch auf den tariflichen Zusatzurlaub. Es fehlt an einem regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens 2 Stunden. [8] Praxis-Beispiel Geteilter Dienst Der tägliche (geteilte) Dienst des Beschäftigten beginnt um 7 Uhr und dauert bis 13 Uhr. An bestimmten Tagen wird der Beschäftigte am selben Tag von 17:30 Uhr bis 21 Uhr erneut zur Arbeit herangezogen. Das BAG hat seine Auffassung, dass bei geteiltem Dienst keine Schi... § 27 Zusatzurlaub - | AVR-Württemberg. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich TVöD Office Professional 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Urlaub / 10.3.2 Zusatzurlaub Für Nächtliche Bereitschaftsdienste (Nur Tvöd-B, Tvöd-K) | Tvöd Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe
#1
hallo,
ich arbeite teilzeit, 30% in der dauernachtwache, d. h. 4-5 nächte/Monat. zusatzurlaub gibt es lt. AVR je einen tag nach 110/220/330 und 440 nachtdienststunden. für mich bedeutet das, dass ich nach ca. 8-10 monaten meine nachtdienststungen max. Urlaub / 10.3.2 Zusatzurlaub für nächtliche Bereitschaftsdienste (nur TVöD-B, TVöD-K) | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe. erreicht habe um die 4 zusatzurlaubstage zu kassieren. jetzt meine frage: habe ich 4 nächte urlaub oder so wie mein urlaub gerechnet wird. ich habe 40 tage urlaub, die in stunden umgerechnet werden, sodass ich für 1 freie nacht 5 urlaubstage benötige. PDL steht auf dem standpunkt urlaubstag = urlaubstag, d. ich bekomme keine 40 stunden (unser Nachtdienst geht 10 stunden), sondern nur insgesamt 8 stunden, also nicht mal 1 nacht. wie läuft das bei euch? speziell diakonie bayern? Qualifikation
altenpflegerin
Fachgebiet
wbl
Christian Kröhl
Administrator
#2
AW: Zusatzurlaub für Nachtdienst-Stunden
habe ich 4 nächte urlaub oder so wie mein urlaub gerechnet wird. ich bekomme keine 40 stunden (unser Nachtdienst geht 10 stunden), sondern nur insgesamt 8 stunden, also nicht mal 1 nacht.
Die Regelung im § 27 Abs. 4 differenziert zwischen dem Verhältnis zu anderen Zusatzurlauben (Satz 1) und dem Verhältnis zum Erholungsurlaub (Sätze 2–4). Verhältnis zu anderen Zusatzurlauben (Satz 1) § 27 Abs. 4 TVöD stellt nicht darauf ab, aufgrund welcher Rechtsgrundlage oder aus welchem Anlass die Zusatzurlaube gewährt werden. Ausgenommen von der Höchstbegrenzungsregelung ist der gesetzliche Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nach § 208 SGB IX. Damit verbleiben im Wesentlichen die Zusatzurlaube nach § 27 und die Zusatzurlaube für gesundheitsgefährdende Arbeiten für Arbeiter nach fortgeltendem bisherigen Tarifrecht (§ 15 Abs. 3 TVÜ-Bund/VKA). Die Höchstzahl aller Zusatzurlaubs-Arbeitstage wird auf "bis zu insgesamt 6 Arbeitstage im Kalenderjahr" begrenzt. Der Beschäftigte (Bund) leistet während des gesamten Kalenderjahres ständige Wechselschichtarbeit mit einem Anspruch auf 6 Arbeitstage Zusatzurlaub. Zugleich übt dieser Beschäftigte gesundheitsgefährdende Arbeiten aus. Ihm steht im Bereich des Bundes ein Zusatzurlaub von 3 Arbeitstagen zu.