In den Doppelhaushälften baute er zur Erfassung des Wasserverbrauchs Zähler ein. 1989 parzellierte der Großvater das Grundstück, wobei im hinteren Teil zwei Grundstücke gebildet wurden, auf denen sich jeweils eine Doppelhaushälfte befindet. Beide Grundstücke grenzen unmittelbar an eine öffentliche Straße an. Eines der Grundstücke veräußerte der Großvater des Klägers an die Beklagte zu 2 und 3, das andere an den Vater des Klägers. Wasserversorgung über nachbargrundstück nrw. Dieser veräußerte es wiederrum 2007 an die Beklagte zu 1. In den jeweiligen Kaufverträgen wurde darauf hingewiesen, dass die Wasserversorgung über das Grundstück des Verkäufers erfolgt und über Zwischenzähler einzeln abgerechnet wird. Eine dingliche Absicherung der Wasserversorgung der Doppelhaushälfte erfolgte nicht. Die Beklagten zahlten für den Wasserbezug jeweils Vorschüsse an den Großvater des Klägers, der jährlich eine Abrechnung erstellte. 2012 verstarb der Großvater. Die Erbin verkaufte sein Grundstück an den Kläger, der seither keine Abrechnung mehr trotz weiterer Vorschusszahlungen vorgenommen hat.
Wasserversorgung Über Nachbargrundstück Nrw
15. 11. 2018
Eine aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis folgende selbstständige Verpflichtung (hier: Versorgung des Nachbargrundstücks mit Wasser) ist mir Rücksicht auf die nachbarrechtlichen Sonderregelungen eine enge begrenzte Ausnahme und kann nur dann angenommen werden, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen zwingend geboten erscheint. BGH 13. 7. 2018, V ZR 308/17
Der Sachverhalt: Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke, die durch Teilung eines Grundstücks entstanden sind. Auf dem ursprünglich einheitlichen Grundstück mit einem Wohnhaus wurde 1968 im hinteren Teil des Grundstücks ein Doppelhaus errichtet. Für die Frischwasserversorgung wurde eine Leitung verlegt, die unterhalb der Terrasse des zuerst errichteten Hauses beginnt und an einer Doppelhaushälfte endet. Wasserversorgung über nachbargrundstück zu hoch. Von dort wird das Wasser zur anderen Doppelhaushälfte weitergeleitet. Gegenüber dem Wasserversorger trat der Großvater als alleiniger Abnehmer auf.
Wasserversorgung Über Nachbargrundstück Entfernen
Die künstlich provozierte Zuführung von Baulichkeitswasser nach diesen genannte Bestimmungen des BGB ist eine sog. Grobimmission, die von Ihnen als Nachbarn nach § 906 Abs. 1 BGB
nicht geduldet werden muss und einen Abwehranspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB
auslöst. Sogar ein Mieter hätte nach § 862 Abs. 1 BGB
das gleiche Recht. BGH Wasserleitung Nachbargrundstück. Hinzu kommen landesrechtliche Lösungen nach dem spezifischen Nachbarrecht. Allerdings differenzieren die Bundesländer. Das für Sie wohl zuständige Land Rheinland-Pfalz hat sich für
die sog.
Wasserversorgung Über Nachbargrundstück Verwildert
Fazit: Der Nachbar kann sie keineswegs von heute auf morgen kappen, wenn sie einen eigenen Vertrag mit dem Abwasserentsorger haben. Problematisch ist dies nur, wenn nur der Nachbar einen Vertrag haben sollte und sie sich trotz Nutzung nicht an den Kosten beteiligen. Denn dann droht dem Nachbarn ein widerrechtlicher Schaden durch die Nutzung, so dass er zur Duldung der Leitung nicht verpflichtet werden kann. Auch wenn eine Besitzstörung bejaht wird, kann der Nachbar sie- falls kein Notwegerecht greift- auf Beseitigung der Leitung auf seinem Grundstück in Anspruch nehmen, dies ist aber nur mit entsprechender Fristsetzung möglich. Eine überraschende Kappung ist also nicht möglich. 2. Wasserversorgung über nachbargrundstück verwildert. Hat mein Nachbar ein grundsätzliches Recht darauf, dass ich den Kanal in den Bereich der Baulast verlege? Das wäre dann mitten durch seinen Keller... Derzeit läuft er außerhalb entlang seiner Hauswand. Oftmals weichen tatsächliche Realisierungen von den Planungen der Baulast ab. Praktische Auswirkungen hat dies indes nicht, denn die Baulast soll nur die ordnungsgemäße Erschließung sichern.
Wasserversorgung Über Nachbargrundstück Zu Hoch
Zusammenfassung: Es geht um natürlichen Wasserabfluss von einem höhergelegenen zu einem tiefergelegenen Grundstück. Nachbarschaftsrechtlich ist der Weg zum Amtsgericht gegeben, obgleich die Wassergesetze der Länder öffentliches Recht abbilden. Dem tieferliegende Nachbar stehen Abwehrrechte hadensersatz zu. Nach Abriss des Nachbarhauses (Grenzbebauung) wurde das Grundstücksgefälle verändert. Keine Verpflichtung zur Versorgung des Nachbargrundstücks mit Wasser. Teilweise lag das Fundament unseres Wohnhauses (kein Keller! ) nun unterhalb des Erdreiches des Nachbargrundstücks. Der Nachbar wurde unmittelbar mündlich darauf hingewiesen, dass er hier Abhilfe leisten müsse und das Grundstücksgefälle in den ursprünglichen Zustand zu versetzen sei. Dies wurde leider ignoriert. Nach einem starken Regenschauer kam es dann, wie es kommen musste und es drang in hohem Maße Wasser in den Wohnraum ein. Um weiteres Eindringen des Regenwassers abzuwehren, grub der Nachbar umgehend einen Graben auf sein Grundstück, um das Ablaufen des Regenwassers, auf die direkt angrenzende Hauptstraße nebst Bürgersteig, zu gewährleisten.
Wie siehts in dem Fall aus: Kann man mich bestrafen? Das Wasser ist reines Oberflaechenwasser alias Grundwasser von unterm Haus... ; das Wasser kommt aus 2 Pumpenbrunnen (ca. 50cm tief, derzeit Wasserstand 20cm unter Kellerboden), immer von unterm Haus, sodass es unterm Kellerboden weggepumpt wird bevor es ueberhaupt erst diesen erreichen kann..., sind einige m^3 / Tag manchmal...
Nicht dass ich nachher dann den "wervollen Biotop" geschaedigt haben soll... und 150 000 EUR Strafe anstehen......
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# 1
Antwort vom 10. 2014 | 20:31
Von Status: Unbeschreiblich (99572 Beiträge, 36921x hilfreich)
quote:
Aber was muss ich rechtlich beachten?
Wie wäre es mit einer ordnugsgemäßen Entsorgung gemäß der regional gültigen Gesetze/Verordnungen? "Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB. " # 2
Antwort vom 10. Regenwasser vom Nachbargrundstück auf unser Grundstück? (Recht, Nachbarschaftsstreit, Nachbarschaftsrecht). 2014 | 20:40
Von Status: Lehrling (1332 Beiträge, 1021x hilfreich)
Ach Arthur
# 3
Antwort vom 10.
Neue Rechtslage Seit dem 1. 2010 gilt die neue Vorschrift des § 37 WHG, mit der die Rechtsbeziehungen von Grundstücksnachbarn bei wild abfließendem Wasser bundeseinheitlich und abschließend geregelt werden. Die Neuregelung übernimmt die entsprechenden Vorschriften zum wild abfließenden Wasser der Länder und betrifft das zivilrechtliche Nachbarrecht. Insoweit entspricht die Neuregelung auch der bisherigen Rechtsprechung des BGH, der die einschlägige Rechtsmaterie als Wassernachbarrecht bezeichnet hat. Abweichende Vereinbarungen zulässig Weil es sich bei § 37 Abs. 1 und 2 WHG um privates Nachbarrecht handelt, können die beteiligten Nachbarn von diesen Regelungen abweichende Vereinbarungen treffen. Dies kann schuldrechtlich geschehen oder auch dinglich durch Bestellung einer Grunddienstbarkeit. [1] 2 Regelungsinhalt Verbotsregelungen Zusammengefasst enthält § 37 Abs. 1 WHG Verbotsregelungen zum Wasserabfluss zwischen Ober- und Unterliegern. Abs. 2 regelt für die Fälle, in denen es entgegen Abs. 1 zu unverschuldeten Veränderungen des Wasserabflusses kommt, Duldungspflichten der Eigentümer der sogenannten Störergrundstücke, also der Grundstücke, auf denen die Veränderungen stattgefunden haben.