B. Bescheinigung eu/ewr noetig oder nicht? - ELSTER Anwender Forum. bei Schwierigkeiten mit dem Postverkehr). Nutzen Sie hierfür das folgende Formular:
Formular zur Benennung eines Empfangsbevollmächtigten/Bevollmächtigten (deutsch)
Formular für den Antrag von Stundungen (Ratenzahlungen) und Erlass
Formulare und Hinweise für das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren
Formulare für die beschränkte Steuerpflicht
Formulare für die unbeschränkte Steuerpflicht
Bitte beachten: Bescheinigung EU/EWR oder Bescheinigung außerhalb EU/EWR von der zuständigen Steuerbehörde Ihres Wohnortes ausgefüllt und bestätigt beifügen! Falls Sie ein bestimmtes Formular zur Steuererklärung suchen, sind hier noch einmal alle oben enthaltenen Formulare einzeln aufgeführt
ESt 1 C Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige:
2021 / 2020 / 2019 / 2018 / 2017 / 2016 / 2015
Anleitung zur Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige:
ESt 1 A Einkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige:
Anleitung zur Einkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige:
neu ab 2017!
- Bescheinigung außerhalb eu e r e
- Bescheinigung außerhalb eu e.r.o
Bescheinigung Außerhalb Eu E R E
Vielen Lieben Dank für die schnelle Antwort,
es geht eigentlich um zwei Freunde von mir, Jahr 2015 hat der Mann hier gearbeitet und die Frau mit Kind ist hatten keine Ahnung deshalb habe ich erwarten auch keine Steuervergünstigungen, und wollten nur wissen ob es wirklich notwendig ist die Unterlagen EU/EWR nachzureichen. Grüsse zaggi25
Bescheinigung Außerhalb Eu E.R.O
#21
Wenn du in Pattaya oder Umgebung bist, lass dir von Konsul Hofer eine Bescheinigung ausstellen, dass die thailändischen Finanzämter keine derartige Bescheinigung ausstellen, und füge diese deiner Einkommensteuererklärung bei. Konsul Hofer hat hierfür einen entsprechenden Vordruck, er verlangt aber für diese Bescheinung eine Gebühr. #22
nikom
Junior Member
Themenstarter
Moin
und danke für den Kommentar. Bescheinigung außerhalb eu e.r.o. Als jahrelanger Leser in Foren ''schwante'' mir schon, dass ich auf solche Trolle stossen werde. War allerdings überrascht das es ausgerechnet bei meinem ersten Posting und ausgerechnet auch noch bei so einem langweiligem Thema wie Steuern passieren würde. Sobald ich den Herren nicht mehr amüsant finde werde ich ihnen ebenfalls ignorien, danke für den Tipp. Mein FA habe ich gerade angeschrieben und gefragt welche Alternativen ich hätte ohne dieses Formular die unbeschränkte Steuerpflicht zu erhalten,
Grüße aus Chiang Rai
#23
Otto-Nongkhai
Senior Member
Du mußt mehr als die Hälfte des Jahres in D wohnen, aber das kann keiner überprüfen, wenn man nicht so "dumm" ist es anzugeben.
Gruß aus Chiang Rai
#36
@Otto-Nongkhai
Was bedeutet das konkret? #37
Helli
#38
Viele haben auch deshalb keine Steuernummer, weil sie ihre Rente in Thailand nicht versteuern. Die haben dann natürlich auch kein Interesse bei ihrem örtlichen thailändischen Finanzamt vorstellig zu werden, aber das ist hier beim Threadstarter wohl nicht der Fall. #39
Eigentlich gar nix! Gilt übrigens nur für Beamte, Richter und Soldaten. ZfA - Homepage - Bescheinigung außerhalb der EU/EWR. Wohnsitz (Deutschland) – Wikipedia.. daraus: § 15 BBesG - Einzelnorm
Danke für die Antwort, die mir nicht wirklich weiter hilft. Ich hatte mir hinter dem Post von @Otto-Nongkhai eine weiter führende Antwort erhofft, weshalb ich ihn auch genannt habe. Ich erhoffte mir, dass er mehr Bedeutung hat, als "Eigentlich gar nix"! Zum Beispiel hätte mich interessiert, ob dies im Hinblick auf Steuerklasse und unbeschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitznahme im nicht europäischen Ausland Auswirkungen haben kann? #40
Sorry, nichts gelesen. Solche Auskünfte wäre auch besser über PN! Dann bitte Frage konkretisieren.