Nachschlagewerk des DNV mit Neuauflagen zu Bodenbelägen 2021
Der Deutsche Naturwerkstein Verband (DNV) bietet mit den
Bautechnischen Informationen Naturwerkstein (BTI) ein
umfassendes und allgemein anerkanntes Regelwerk für alle
Anwendungen von Naturwerkstein im Bauwesen, die als
Versetzrichtlinien den meisten Ausschreibungen zugrunde liegen. Bautechnische Informationen. 2021 neu erschienen sind die Nummern 1. 4: Bodenbeläge außen
und 2. 1: Fußbodenbeläge, innen. Die Publikationen mit über
30 Seiten, Zeichnungen und Tabellen sind für je 30 EUR als
Printausgabe oder Pdf-Datei erhältlich.
- Bautechnische informationen 1.3 massivstufen und treppenbeläge austen blog
- Bautechnische informationen 1.3 massivstufen und treppenbeläge augen 1
Bautechnische Informationen 1.3 Massivstufen Und Treppenbeläge Austen Blog
Hervorragender Kunden-Service. Das ARDEX Service-Team demonstriert Ihnen die Anwendungsmöglichkeiten und die Funktionsweise der ARDEX-Produkte und berät Sie auch direkt vor Ort, auf der Baustelle. Lange Erfahrung. Seit 1968 ist ARDEX Österreich ein ganz wichtiger Teil der ARDEX-Gruppe mit Sitz in Witten/Deutschland. Von dort aus hat das Unternehmen seit 1949 seinen Siegeszug angetreten: zuerst in Europa und dann auf der ganzen Welt. ARDEX Baustoff GmbH
Hürmer Straße 40
Postfach 60
A - 3382 Loosdorf
Telefon: +43 (0)2754/7021-0
Telefax: +43 (0)2754/2490
e-mail:
Technische Leitung
DI Baumeister Günther Neulinger
Tel. : +43 (0)2754/7021-301
Technische Berater
Georg Strodl
Verkaufsleiter Österreich Ost
Tel. : +43 664 4556923
Adolf Hernegger
Verkaufsleiter Österreich West
Tel. Bautechnische informationen 1.3 massivstufen und treppenbeläge augen der. : +43 664 1534518
Dominik Schwingenschlögl
Technischer Berater Wien, NÖ Nord-Ost
Tel. : +43 664 1063334
Wolfgang Futterknecht
Technischer Berater Wien
Tel. : +43 664 5022378
Stefan Steinberger
Technischer Berater NÖ West
Tel.
Bautechnische Informationen 1.3 Massivstufen Und Treppenbeläge Augen 1
Lange Erfahrung. Seit 1968 ist ARDEX Österreich ein ganz wichtiger Teil der ARDEX-Gruppe mit Sitz in Witten/Deutschland. Von dort aus hat das Unternehmen seit 1949 seinen Siegeszug angetreten: zuerst in Europa und dann auf der ganzen Welt. ARDEX Baustoff GmbH
Hürmer Straße 40
Postfach 60
A - 3382 Loosdorf
Telefon: +43 (0)2754/7021-0
Telefax: +43 (0)2754/2490
e-mail:
Technische Leitung
DI Baumeister Günther Neulinger
Tel. : +43 (0)2754/7021-301
Technische Berater
Georg Strodl
Verkaufsleiter Österreich Ost
Tel. : +43 664 4556923
Adolf Hernegger
Verkaufsleiter Österreich West
Tel. Naturstein im Aussenbereich. : +43 664 1534518
Dominik Schwingenschlögl
Technischer Berater Wien, NÖ Nord-Ost
Tel. : +43 664 1063334
Wolfgang Futterknecht
Technischer Berater Wien
Tel. : +43 664 5022378
Stefan Steinberger
Technischer Berater NÖ West
Tel. : +43 664 4415576
Johannes Ponweiser
Technischer Berater NÖ Süd-Ost, Burgenland
Tel. : +43 664 1534519
Christian Ramsenthaler
Technischer Berater Steiermark Nord-West
Tel. : +43 664 2238533
Rudolf Pavlic
Technischer Berater Kärnten, Ost-Tirol
Tel.
Wie das Amtsgericht Bad Kreuznach in dem vorgenannten Urteil, Az. : 21 C 304/11, überzeugend ausgeführt hat, lagen hier ausweislich des Gutachtens des Sachverständigen T### im Beweisverfahren nebst ergänzender Stellungnahme insbesondere eine mangelhafte Bauwerksabdichtung und ein Gegengefälle bei den Stufen vor, die unter Beachtung der von dem Sachverständigen in seinem Gutachten bezeichneten Ausführungsschreiben des Herstellers Firma ###, der bautechnischen Informationen Naturwerkstein 1. 3 für Massivstufen und Treppenbeläge außen des deutschen Natursteinverbandes und der von dem Sachverständigen genannten DIN-Vorschriften als Ausführungsmängel anzusehen sind. Hinsichtlich der Quote schließt sich das Gericht ebenfalls den Ausführungen des Urteils in dem Verfahren 21 C 304/11 unter Berücksichtigung der im Beweisverfahren erstatteten Gutachten des Sachverständigen T### und seiner Ausführungen zur Erläuterung im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 09. 06. Info-b Informationsgemeinschaft Betonwerkstein -. 2010 an. Unabhängig davon, dass hier ohnehin aus den vorerörterten Gründen eine Bindung an die Quote der Kostenentscheidung zum Beweissicherungsverfahren in dem Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach in der Sache 21 C 304/11 besteht, wäre auch ohne eine solche Bindung die Begründetheit der ursprünglichen Klage in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang gegeben.