Probleme gebe es bei der kommunalen Finanzierung von Beratungsstellen, da diese aus den Pflichtaufgaben einer Kommune entfallen, meinte Hans-Joachim Krahl. "Die Aufgabe nehmen wir mit, wir sind alle auch Kommunalpolitiker, sagte Sabine Dirlich (Sozial- und Arbeitsmarktpolitik). Am Ende des Gespräches hatten mit Sicherheit auch Monika Hohmann (Kinder- Jugend- und Familienpolitik), Frank Hoffmann (Verkehrspolitik), Guido Henke (Bau- und Wohnungspolitik) und Angelika Klein (Haushaltspolitik) wertvolle Anregungen des Blinden- und Sehbehindertenverbandes für ihre jeweiligen Arbeitsbereiche mitgenommen. Ausführlich hatte sich die Gesprächsrunde zudem mit dem Thema Blindengeld befasst. Und Wulf Gallert blieb letztlich zu bedauern, dass Vertreter des MDR quasi ein paar Tage zu früh in der Fraktion zugegen waren, denn zusätzliche Bilderklärungen im Programm des Senders und die Gründung eines entsprechenden Beirates mit Betroffenen, sind für den Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt gesteckte Ziele.
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Schulungen in O&M obliegen im Regelfall dem Leistungsträger Gesetzliche Krankenversicherung. Diese stellt zu ihren Lasten jedoch nur eine Grundversorgung sicher. Für diese Klientel muss eine bedarfsorientierte Versorgung in beiden Bereichen ermöglicht, ggf. erstritten werden. Pädagogisches Personal (Lehrer, Erzieher, Altenpfleger, Frühförderer und weiteres Personal), das mit Bildung, Erziehung und Pflege blinder und sehbehinderter Menschen betraut ist, bedarf spezieller Fortbildungen in Orientierung und Mobilität sowie Lebenspraktischen Fähigkeiten zum angemessenen Umgang mit blinden und sehbehinderten Menschen und zur Unterstützung ihrer möglichst selbständigen Lebensführung. Die Standards und Qualitätskriterien des Bundesverbandes der Rehabilitationslehrer/innen für Blinde und Sehbehinderte e. V. (Fortbildung, Ausrüstungsstandard, Arbeitsbedingungen) sind umzusetzen. Der VBS fördert die Zusammenarbeit der verschiedenen Gruppen betroffener Menschen und setzt sich für eine flächendeckende, bedarfsgerechte Unterrichtung blinder und sehbehinderter Menschen in Orientierung & Mobilität sowie Lebenspraktischen Fähigkeiten ein.
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Bei der damaligen Gestaltung des Markts habe offenbar die städtebauliche Komponente gesiegt, die Barrierefreiheit musste zurückstecken. Derzeit gebe es Diskussionen mit der Stadt, das Leitsystem heller zu gestalten. Weil es sich aber um einen Denkmalbereich handelt, muss auch das Denkmalamt einbezogen werden. Während also zumindest für den Haltestellenbereich an einer Lösung gearbeitet wird, sie es beim Rest der Marktfläche schwierig aus. Wie der Behindertenbeauftragte Thoralf Fischer sagte, gebe es durch die Gestaltung des Markts mit dicken Granitplatten das Problem, dass die Leitsystemplatten hier nicht eingebaut werden können, sie würden von den Granitplatten "Zerrieben". Denn die denen sich bei Hitze aus. Fischer zeigte sich aber interessiert an einem System, dass der Blinden- und Sehbehindertenverband vorstellte. Hierbei werden die taktilen Elemente des Leitsystems aufgeklebt. Es soll nun beim BFW in Halle eine Teststrecke aufgebaut werden. Um den Markt tatsächlich auszurüsten, ist aber Geld nötig.
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Magdeburg, 24. 01. 2012
Barrierefreiheit und Inklusion standen im Mittelpunkt eines Gesprächs der Linksfraktion mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt
Man könnte jetzt meinen, das Gespräch konnte nur gut werden. Für Hans-Joachim Krahl und Hans-Peter Pischner vom Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt e. V. gab es erst mal einen Geldsegen, bevor es mit Abgeordneten der Linksfraktion in die Materie ging. Aus dem Solidarfonds der Fraktion überreichte ihr Vorsitzender Wulf Gallert eine Spende von 100 Euro. Für einen Bus, der noch dringend eine Ausstattung braucht und helfen soll "Beratungsleistungen in die Fläche zu tragen", wie Hans-Peter Pischner meinte. Damit war man schon mittendrin – bei der Arbeit und den Zielen des Blinden- und Sehbehindertenverbandes. Das Thema Barrierefreiheit stand ganz oben auf der Agenda und um den Ausgang des Gesprächs vorweg zu nehmen: "Da sind Türen offen, wo wir welche einrennen wollten", meinte Hans-Joachim Krahl. Wie wichtig das Anliegen für die Linksfraktion ist, erklärte sich letztlich aus den anwesenden Abgeordneten: Allesamt Mitglieder der Projektgruppe "Barrierefreies Sachsen-Anhalt", die sich unter der Federführung von Dagmar Zoschke (Gesundheits- und Behindertenpolitik) Arbeitskreisübergreifend gegründet hat.
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Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Sachsen-Anhalt
Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land Sachsen-Anhalt. Leistungen für blinde Menschen
Blinde Menschen erhalten abhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld. Volljährige
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 377, 82 € monatlich. Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege oder teilstationäre Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:
bei Pflegegrad 2: 232, 46 €
bei den Pflegegraden 3 bis 5: 197, 97 €
Bewohnerinnen und Bewohner, die in einem "Heim oder einer gleichartigen Einrichtung" (z. B. Pflegeheim) leben, erhalten ein Blindengeld in Höhe von 188, 91 € monatlich. Ausnahmen: Die betroffene Person oder ein nach bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichteter tragen die Kosten überwiegend selbst oder es handelt sich um eine stationäre Einrichtung zur schulischen und beruflichen Ausbildung.
Anbieter dieser Rehabilitationsleistung sind Angestellte der Einrichtungen und Verbände, aber auch freiberuflich arbeitende Rehabilitationslehrer/innen. Schulungen in O&M sowie in LPF werden in einigen, aber noch nicht in allen Bildungseinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen angeboten. Für deren Durchführung gibt es keine bundesweit einheitlichen Regelungen. Entsprechende Regelungen für sehbehinderte und blinde Kinder und Jugendliche, die integrativ bzw. inklusiv an allgemeinen Schulen unterrichtet werden, sind bisher nur in Ausnahmefällen getroffen worden. Forderungen und Ziele
Unterricht in Orientierung & Mobilität sowie in Lebenspraktischen Fähigkeiten ist grundsätzlich durch qualifiziertes Fachpersonal als Einzelunterricht zu erteilen. Unterricht in Orientierung & Mobilität sowie in Lebenspraktischen Fähigkeiten ist bereits im Rahmen der Frühförderung blinder und sehbehinderter Kinder sicherzustellen. Individuell an die Bedürfnisse angepasste Einzelschulungen sind unabhängig vom Förderort, das heißt auch in inklusiven Settings, zu gewährleisten.