2404 GOÄ zuschlagsberechtigt Bei ambulanter Durchführung kann bei der Nummer 2404 der OP-Zuschlag nach Nummer 443 GOÄ sowie bei Verwendung eines OP-Mikroskops der Zuschlag 440 berechnet werden. Beide Zuschläge sind auch bei mehrfacher Berechnung der Nummer 2404 nur einmal je Behandlungstag anzusetzen. Die Exzision eines kleinen Tumors nach Nummer 2403 GOÄ ist hingegen nicht zuschlagsberechtigt.
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Exzisionen kleiner bzw. größerer Geschwülste werden in der GOÄ über folgende Nummern abgerechnet: 2403 Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst 2404 Exzision einer größeren Geschwulst (z. B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom) Beide Leistungen stellen auf einen Tumor ab und unterscheiden nicht nach Gut- oder Bösartigkeit. Sie sind im Singular formuliert, so dass beide Leistungen bei Entfernung mehrerer Tumore mehrfach oder nebeneinander berechnet werden können. Unterscheidung der kleinen oder größeren Geschwulst In der GOÄ wird keine genauere Unterscheidung zwischen "klein" und "groß" getroffen. Ähnlich wie bei den Wundversorgungen nach den Nummern 2000 – 2005 GOÄ kann als Anhaltspunkt die Grenze von 3 cm, 4 cm² oder 1 cm³ dienen. Kleinchirurgische Eingriffe - Der niedergelassene Arzt. Ein etwaiger Sicherheitsabstand ist mit zu berücksichtigen. Zu den kleinen Tumoren zählen u. a. ein kleines Hämangiom, ein kleines Basaliom oder ein kleiner Nävus. Zu den großen Tumoren gehören neben den bereits in der Leistungslegende beispielhaft aufgezählten Geschwülsten das Basaliom, Zysten oder ein großes Atherom.
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Schutzimpfungen können in Verbindung mit der Wundversorgung nur abgerechnet werden, wenn ein Unfallversicherungsträger zuständig ist. In dem Fall wird nach UV-GOÄ abgerechnet. Anderenfalls ist die Schutzimpfung mit der Versichertenpauschale beglichen.
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Tipps für die Abrechnung
Die Versorgung von Wunden, das Anlegen von Verbänden jeglicher Art, gehört zum Praxisalltag. Die Abrechnung ist aufgrund vielfältiger Ausschlussbestimmungen ziemlich komplex. Veröffentlicht: 27. 08. 2014, 05:02 Uhr
Es ist eigentlich alles ganz einfach. Die wichtigsten Verbandleistungen des EBM finden sich im EBM unter II, Arztgruppen-übergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen, Abschnitt 2. 3. Dort sind die Verbandleistungen Kleinchirurgische Eingriffe, Allgemeine therapeutische Leistungen, zu finden. Die mit einer Verbandleistung verbundenen Leistungspositionen sind hier die Kleinchirurgischen Eingriffe nach den GO-Nrn. 02300-02302 und die Gebühren nach den GO-Nrn. 02310-02313. Wann dürfen Sie nun welche Leistungen abrechnen und gegebenenfalls auch kombinieren - in einer Sitzung bzw. im Behandlungsfall (Quartal)? Die kleinchirurgischen Leistungen nach den GO-Nrn. Kleinchirurgischer eingriff goä. 02300 bis 02302 sind einmal am Behandlungstag berechnungsfähig ( siehe auch Grafik). Diese Bestimmung ist unabhängig davon, wie viele entsprechende Wundversorgungen zu machen sind: Einmal am Behandlungstag!
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So geht die Abrechnung nach EBM! Als Hilfsleistungen (siehe Tabelle 2) kommen Maßnahmen nach den Nrn. 02313 (Kompressionstherapie bei der chronisch venösen Insuffizienz, beim postthrombotischen Syndrom, bei oberflächlichen und tiefen Beinvenenthrombosen und/oder beim Lymphödem), 30401 (Intermittierende apparative Kompressionstherapie) und 02350 (Fixierender Verband mit Einschluss mindestens eines großen Gelenkes unter Verwendung unelastischer, individuell anmodellierbarer, nicht weiter verwendbarer Materialien) hinzu. Das Problem bei der Anwendung dieser Abrechnungspositionen sind allerdings leider sehr komplizierte Ausschlussregelungen und z. T. auch Höchstwerte. Kleinchirurgischer eingriff goa hotels. Ein zusätzlicher Blick in die Leistungslegenden der jeweiligen Gebührenordnungspositionen ist deshalb unerlässlich. Bei der Leistung nach Nr. 02311 EBM ist der Ansatz außerdem von einem besonderen Qualifikationsnachweis abhängig und die Nr. 02350 EBM ist nicht in der Präambel des Hausarztkapitels aufgeführt und damit durch Hausärzte nicht neben der Versichertenpauschale nach Nr. 03000 EBM und damit nur bei Notfällen wie z. im organisierten Notdienst oder neben der hausärztlichen Notfallpauschale nach Nr. 03030 EBM berechnungsfähig.
Wir wollen aber darauf hinweisen, dass die GOÄ-Nr. A 21 keine Leistung des offiziellen Analogziffernverzeichnisses der BÄK ist, was allerdings kein Hemmschuh sein sollte. (hpa)
TIPPS FÜR DIE ABRECHNUNG
Die Systematik der so genannten kleinen chirurgischen Eingriffe hat sich schon mit dem EBM 2000plus grundlegend geändert. Bis heute haben viele Ärzte diese Umstellungen noch gar nicht ganz realisiert, und schon sind mit dem neuen EBM weitere Änderungen in Kraft getreten. Wichtig: Wundversorgung bleibt Einzelleistung. Veröffentlicht: 03. 07. 2008, 05:00 Uhr
Wundversorgung eines Schülers nach einem Unfall in der Hausarztpraxis. © Foto: klaro
Die Wundversorgung sowie kleinere chirurgische Eingriffe gehören zum Praxisalltag der Allgemeinmedizin. Sie sind betriebswirtschaftlich - auch abrechnungstechnisch - nicht uninteressant. Es lohnt sich dabei durchaus, einen Blick in die komplette Leistungslegende zu werfen. Kniffliges bei Wunden und Verbänden. Bei der Wundversorgung berücksichtigen die wenigsten Ärzte die grundlegenden Veränderungen, die sich seit der Einführung des neuen EBM vor drei Jahren in den Leistungslegenden ergeben haben. Mit der Einführung des EBM 2000plus, wurde die einfache Wundversorgung wieder berechnungsfähig.