+ Sportklasse
+ Schülerinnen und Schüler können länger mit Gleichaltrigen lernen
+ Entscheidung über Wahl der abschlussbezogenen Klassen erst nach dem zweijährigen Orientierungsangebot
+ Kleine Gruppen (max.
- Grundschule Wilhelm Gentz Neuruppin - Belehrung - Klassenfahrt
- Schule
Grundschule Wilhelm Gentz Neuruppin - Belehrung - Klassenfahrt
Zunächst einmal müssen die Begrifflichkeiten geklärt werden. Umgangssprachlich reden wir von Klassenfahrten und Wandertagen. Richtig ist jedoch die Bezeichnung Schulfahrten. Diese unterscheiden wir zwischen mehrtägigen Schulfahrten mit Übernachtung ( Klassenfahrt) und eintägigen Schulfahrten ohne Übernachtung ( Wandertag). Schule. So schreibt die Landesschulbehörde Niedersachsen:
Neben dem Unterricht sind Schulfahrten eine weitere Art von Schulveranstaltungen, um dem Bildungsauftrag der Schule gerecht zu werden und Bildungs- und Erziehungsziele zu verwirklichen. Ziele und Inhalte werden deshalb auch vorrangig nach diesen Schwerpunkten und weniger nach touristischen Aspekten ausgewählt. Quelle: Niedersächsische Landesschulbehörde -> Schulfahrten
Rechtliche Rahmenbedingungen Schulfahrten sind auch Unterricht an einem anderen Ort, d. h. es gelten die gleichen Gesetze und Bestimmungen oder Erlasse wie in der Schule auch. Davon ausgenommen sind jedoch die klassischen (aushäusigen) Besuche von Polizei, Feuerwehr, Bücherei, usw.
Schule
Hier sollten jeweils beide Seiten in beiden Konstellationen die Situation als solche akzeptieren und mit Verständnis der Sache begegnen, denn niemand kann gezwungen werden. Ungewollte Nichtteilnahme Sie kennen Murphys Gesetz. Am Abend vor der Klassenfahrt erkrankt Ihr Kind so stark, dass es nicht an der Klassenfahrt teilnehmen kann. Auch wenn gefühlsmäßig die Leistung "Klassenfahrt" nicht in Anspruch genommen wird, so haben Sie dennoch erstmal die Kosten zu tragen, bzw. haben diese ja schon beglichen. Viele Jugendherbergen erstatten bei Erkrankung (Attest) die Kosten der gebuchten Übernachtung. Grundschule Wilhelm Gentz Neuruppin - Belehrung - Klassenfahrt. Umlagebeträge jedoch sind, wie beim Reisebus zum Beispiel, nicht im Nachhinein auf die geringere Zahl der Teilnehmer neu zu kalkulieren. Gehen Sie davon aus, dass Sie nur einen Teil der Kosten zurückerhalten. Hier sollte immer eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Es gibt viele Anbieter, die das sehr formlos und preisgünstig (ca. EUR 5, - / Person) anbieten. Sofern das von der Schule nicht selbstständig abgeschlossen wird, sollten Sie als Elternschaft immer darauf drängen, dass eine solche Versicherung für alle abgeschlossen wird.
Auch können Sie durch das Nichtbezahlen in Zahlungsverzug geraten. Im schlimmsten Fall wird der Vorgang an die Landesschulbehörde abgegeben, die wiederum als Behörde einen Mahnbescheid erstellen kann und auch wird. Schließlich sind die Rechnungen für z. den Reisebus und die Jugendherberge zeitnah von der Schule zu begleichen. Nichtteilnahme / Nichtdurchführung einer Schulfahrt Wie schon oben erwähnt, kann man sich sowohl als Lehrkraft als auch Schüler einem Wandertag nicht entziehen. Bei Klassenfahrten ist die Teilnahme mehr oder weniger freiwillig. Das bedeutet, dass sowohl Lehrkräfte als auch Eltern der Teilnahme zustimmen müssen. Die Lehrkräfte machen dies, indem Sie bei der Schulleitung einen Antrag auf Genehmigung einer Klassenfahrt stellen. Die Eltern ihrerseits unterschreiben, dass Sie mit der Teilnahme des Kindes einverstanden sind und verpflichten sich auch gleichzeitig, die Kosten dafür zu tragen. Nun gibt es vielerlei Gründe, die Erlaubnis zur Teilnahme (Eltern) zu verweigern bzw. eine Klassenfahrt nicht durchführen zu wollen (Lehrkräfte).