Widerrufsrecht: Hat die Bank den Kredit bereits ausgezahlt, müssen Sie Zinsen zahlen. Das Widerrufsrecht bei einem Kredit ist an eine bestimmte Frist gebunden. Diese liegt laut § 355 Abs. 2 BGB bei 14 Tagen. Sie beginnt erst dann, wenn dem Verbraucher ein Formular zugestellt wurde, welchem die entsprechenden Informationen zum Widerruf zu entnehmen sind. In der Regel handelt es sich hierbei um die Vertragsurkunde. Etwas anders verhält es sich mit der Frist, wenn die Widerrufsklausel für den Kredit unvollständig ist. Wird etwa nicht die Laufzeit, die Höhe oder der Zinssatz genannt, läuft die Frist nicht sofort. Stehe nicht im Grundbuch, aber im Kreditvertrag. Hilfe. Sie beginnt erst dann, wenn Sie die fehlenden Informationen erhalten haben. In diesem Fall verlängert sich die Frist, innerhalb derer Sie den Kredit widerrufen können, außerdem auf insgesamt 30 Tage. Was geschieht, nachdem Sie beim Kreditvertrag Ihr Widerrufsrecht in Anspruch genommen haben? Die Folgen, mit denen zu rechnen ist, nachdem Sie Ihr Widerrufsrecht bei einem Kredit geltend gemacht haben, hängen davon ab, ob Ihnen das Darlehen bereits ausgezahlt wurde.
Stehe Nicht Im Grundbuch, Aber Im Kreditvertrag. Hilfe
Dabei müssen aber auf jeden Fall einige Details berücksichtigt werden und nicht immer ist ein Widerruf für den Kreditvertrag auch wirklich möglich. Möchten Sie vom Kreditvertrag zurücktreten, sollten Sie sich entsprechend informieren und den Widerspruch dann entsprechend durchführen. Auf diese Weise wird man einen alten Kreditvertrag dann vielfach doch noch los. Nehmen Sie sich einige Minuten Zeit und informieren Sie sich darüber, wie einfach der Widerruf zum Kreditvertrag durchgeführt werden kann und auf welche sechs Punkte Sie dabei auf jeden Fall achten sollten. Grundsätzlich ist ein Widerruf einfach möglich, wenn die Bedingungen und Grundvoraussetzungen dazu stimmen. Im folgenden Text sind einzelne Tipps und Hinweise zu finden, sodass Sie einen Kreditvertrag schnell und einfach widerrufen können. Das damit verbundene Potential zeigt sich vor allem im Bereich der Zinsen, die heute deutlich niedriger liegen – und für Sie somit beim Neuabschluss eines Kredits eine interessante Ersparnis möglich machen.
Mit freundlichen Grüssen
Oliver Martin
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
28. 2007 | 16:50
vielen dank für ihre antwort, nurnoch eine klärende Frage: Im Kreditvertrag stehen mein mann und ich als Kreditnehmer und nicht als Bürgen drin. Heisst das wenn nichts weiter vereinbart, das dies nicht rechtens ist wenn wir nicht im Grundbuch stehen? Vielen Dank nochmals. Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
28. 2007 | 16:58
Nein das bedeutet es nicht zwangsläufig, allerdings ist dies ein möglicher Ansatz für die Prüfung der Sittenwidrig. Wegen Ihres hohen finaziellen Risikos sollten Sie bei scheitern der Hausübernahme auf jeden Fall einen Kollegen aufsuchen. Leider gilt das Sprichwort "wer bürgt wird erwürgt" oft auch für den "rechtelosen" Mitdarlehensnehmer, deshalb sollten alle Möglichkeiten aus der Verpflichtung entlassen zu werden sorgsam geprüft werden. Bewertung des Fragestellers
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Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen? Wie verständlich war der Anwalt? Wie ausführlich war die Arbeit? Wie freundlich war der Anwalt?