Aufgabe des Notars sei es, die Erklärungen der Vertragsparteien zu beurkunden. Eigene Erkundigungs- und Informationspflichten zur Frage der Erschließung träfen ihn dagegen nicht. Sachverhalt... weiter lesen
Vertragsrecht Zur Haftung des privaten Autoverkäufers für ihm nicht bekannte Mängel Kurzfassung
Wird ein gebrauchtes Fahrzeug als "Unfallwagen mit Frontschaden" verkauft und stellt der Käufer später Schäden aus weiteren Unfällen fest, kann er gegebenenfalls den Kaufvertrag rückgängig machen. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer diese zusätzlichen Beschädigungen nicht kannte. So entschied jetzt das Landgericht Coburg – bestätigt durch das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg - bei einem über das Internet angebahnten Geschäft unter Privatleuten. Es verurteilte eine Pkw-Verkäuferin zur Rückzahlung des Kaufpreises von rund 11.
Rechtsanwalt regensburg vertragsrecht weather. 000 EUR, weil der verkaufte Wagen neben dem offengelegten Frontschaden weitere Vorschäden hatte. Im Gegenzug muss der Käufer das Auto zurückgeben. Sachverhalt
Nur von kurzer... weiter lesen
Vertragsrecht Kein neuer Eigentümer für Sport-Cabrio mit Schleife Schleswig (jur).