Rz. 576 Muster 16. 22: Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO Muster 16. 22: Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klage nach § 771 ZPO In dem Rechtsstreit des _________________________(Dritten) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________(vollstreckender Gläubiger) – Beklagter – wegen Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung beantrage ich im Namen und in Vollmacht des Klägers:
1. Die Pfändung vom _________________________ durch den (Ober-)Gerichtsvollzieher _________________________, Az: DR II. _________________________, in _________________________ [602] aus dem _________________________ [603] wird für unzulässig erklärt. 2. Die Zwangsvollstreckung aus dem im Antrag zu 1. § 771 ZPO - Die Drittwiderspruchsklage. ) bezeichneten Titel in den im Antrag zu 1. ) bezeichneten Gegenstand wird einstweilen ohne, hilfsweise gegen Sicherheitsleistung eingestellt. 3. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Sollte sich der Beklagte nicht innerhalb der vom Gericht zu setzenden Frist gegen die Klage verteidigen, wird der Erlass eines Versäumnisurteils nach § 331 Abs. 3 ZPO beantragt.
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Drittwiderspruchsklage, § 771
Schema Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO
A. Zulässigkeit I. Statthaftigkeit: Kläger macht ein die Veräußerung hinderndes Recht iSv § 771 ZPO geltend Einstieg über öffentliches Recht, Strafrecht oder über das ZVG Auslegung "schiefer" Anträge Abgrenzung zu anderen Rechtsbehelfen, Aussortieren rechtsbehelfsfremder Einwände § 771 bei Hilfspfändung? II. Zuständigkeit örtlich nach §§ 771, 802 (ausschließlich), sachlich nach Streitwert, § 6 ZPO (nicht ausschließlich) § 39 ZPO ausnahmsweise iRv § 771 anwendbar III.
Partei bezogene SEV (Schlagwort: Partei vor Gericht) a) Partei fähigkeit (entsprechend der Rechts fähigkeit § 50 ZPO iVm § 1 BGB, § 13 GmbHG etc. ) b) Prozess fähigkeit (entsprechend de r Geschäftsfähigkeit, §§ 51, 52 ZPO) - Es existiert keine beschränkt e Prozessfähigkeit c) Prozess führungsbefugnis d) Postulations fähigkeit (§§ 78, 79 ZPO) 3. Streitgegenstand sbezogene SEV (Schlagwort: Darf ich das Klagen? ) a) Klagbarkeit des Anspruchs b) Fehlende anderweitige Rechtshängigkeit (§ 261 III Nr. 1 ZPO) c) Keine entgegenstehende Rechtskraft (§ 322 ZPO) d) Rechtsschutz bedürfnis 4. Besondere SEV (de r einzelnen Klageart) a) Spezielle V oraussetzungen der jeweiligen Klage- bzw. Antragsart (z. B. § 256 ZPO) III. 771 zpo schema.org. Keine Sachentscheidungshindernisse (Proz esshindernisse, Prozesshindernde Einreden (erst durch Rüge des Beklagten) Achtung: Begrif f "Prozesshindernis" irreführend, hindert nur die Entscheidung der Sache nicht den Prozess an sich 1. Einrede des Schiedsvertrags, § 1032 ZPO 2. Einrede mangelnder Kostene rst attung, § 269 VI ZPO 3.