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Diese Antwort ist vom 21. 03. 2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ob die Rechnung des von Ihnen beauftragten Notars dem Grund und der Höhe nach gerechtfertigt ist, kann nur durch Prüfung sämtlicher Unterlagen abschließend beurteilt werden. Zunächst müsste auch geprüft werden ob auf Grundlage einer Honorarvereinbarung oder der HOAI abgerechnet wurde. Im Hinblick auf Ihre Frage einer möglichen Verjährung, so gilt bei Architektenleistungen die gesetzliche Frist von drei Jahren. Was muss eine korrekte Honorarrechnung enthalten?. Der Verjährungsbeginn hängt jedoch nicht davon ab, wann die Leistung erbracht wurde, sondern vom Zeitpunkt der Überreichung einer prüfbaren Schlussrechnung. Grund hierfür ist, dass die Schlussrechnung Fälligkeitsvoraussetzung ist.
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Abschlagszahlungen vor Beendigung der Arbeiten darf der Architekt nur verlangen, wenn dies entweder im Vorhinein ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde oder "in angemessenen Abständen für nachgewiesene Grundleistungen" ( § 15 Abs. 2 HOAI). Für noch nicht erbrachte Leistungen darf der Architekt keine Zahlungen im Voraus verlangen, und er darf seine Leistungen auch nicht zurückbehalten, weil vor Fälligkeit des Honorars keine Zahlung durch den Auftragnehmer erfolgt. Da der Architekt in Ihrem Fall Honorar für noch nicht erbrachte Leistungen im Voraus verlangt hat, und wegen Nichtzahlung seine Tätigkeit (vertragswidrig) eingestellt hat, können Sie gegenüber der Honorarforderung die Einrede des nichterfüllten Vertrages ( § 320 BGB) erheben, und darüber hinaus die Zahlung wegen fehlender Fälligkeit und fehlender Abnahme verweigern ( § 15 Abs. 1 HOAI, §§ 640 Abs. Schlussrechnung architekt fälligkeit sv beiträge. 1 BGB). Sollten Ihnen durch die Arbeitseinstellung des Architekten Mehrkosten oder ein finanzieller Schaden entstanden sein - etwa weil Sie einen anderen Architekten zu einem höheren Honorar beauftragen mussten - können vielmehr Sie diese Kosten gegen den Architekten als Schadenersatz wegen pflichtwidriger Nichterfüllung des Vertrages geltend machen ( § 280 BGB).
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Zu letzterem gibt es eine neue Entscheidung des OLG Düsseldorf (Az. : 5 U 68/07). Das Gericht entschied, dass eine nicht korrekt nach dem Umsatzsteuerrecht ausgestellte HSR nicht die Fälligkeit beeinflusst. Jedoch habe der Auftraggeber/Bauherr einen Anspruch darauf, dass er richtig als Rechnungsempfänger bezeichnet werde. In dem durch das OLG Düsseldorf entschiedenen Fall war der Rechnungsempfänger eine GmbH. Der Architekt hatte aber nicht die Firma, sondern nur deren Geschäftsführer in die Adresszeile geschrieben. Erst im Prozess reichte der Architekt eine korrekte HSR nach. Folge in derartigen Fällen: Klagt der Architekt auf Grundlage einer nicht prüffähigen HSR und erklärt der Auftraggeber (Beklagte) ein Zurückbehaltungsrecht, woraufhin der Architekt eine überarbeitete HSR nachreicht, wird der Architekt auf den Verfahrenskosten sitzen bleiben, wenn der Auftraggeber nunmehr die Rechnung bezahlt und den Rechtsstreit "für erledigt" erklärt. Weiter muss eine prüffähige HSR für die Gebäudeplanung den von § 10 Abs. Bei einer Schlussrechnung nach HOAI muss der Auftraggeber die fehlende Prüffähigkeit innerhalb von zwei Monaten rügen! - Pätzhorn | Zunft. 2 HOAI vorge-gebenen dreiteiligen Aufbau, d. h. eine getrennte Aufteilung der Leistungsphasen 1-4, 5-7 und 8-9, folgen und geleistete Abschlagszahlungen sowie den sich ergebenden Restbetrag angeben.
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In einer sensationellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 288/02) entschieden, dass ein Auftraggeber die fehlende Prüffähigkeit einer Schlussrechnung nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) spätestens binnen zwei Monaten rügen muss. Tut er es nicht, ist ihm der Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlussrechnung nach Treu und Glauben verwehrt. In dem entschiedenen Fall hat der Auftraggeber erst im gerichtlichen Verfahren die fehlende Prüffähigkeit der Schlussrechnung gerügt. Tatsächlich war die Schlussrechnung nicht prüffahig und damit an sich nicht fällig (§ 8 Abs. 1 HOAI). Trotzdem musste sich der Auftraggeber in dem Fall so behandeln lassen, als ob die Schlussrechnung fällig ist. Schlussrechnung architekt fälligkeit der. In Anlehnung an die VOB hat der BGH die Frist zur Vornahme einer Prüfung auf zwei Monate festgelegt (§ 16 Nr. 3 VOB/B). Das erscheint sachgerecht. Denn das Verstreichen dieser Frist ist als ein Verstoß gegen die Kooperationspflicht des Auftraggebers zu werten. Der Einwand der fehlenden Prüffähigkeit und damit der Nichteintritt der Fälligkeit ist damit abschließend unterbunden.
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Das nur so am Rande. Ja. Das Du Deine Position verschlechterst, wenn Du die Berechnungen und Forderungen nachschiebst, wenn Du bis zum Mahnbescheid oder noch länger wartest. soweit will ich es eh nicht kommen lassen. wenn du meine PN gelesen hast, dann kannst du das! hab ich. Schlussrechnung architekt fälligkeit krankenkassenbeiträge. Danke. #8
Ich weiß. Darum gehts ja. Der BT dort beruft sich aber stumpf auf die Dokumentation des Prüfunternehmens und sagt, alles sei gut. Auch wenn nix gut ist.
Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden. Mit freundlichen Grüßen
Mikio A. Frischhut
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Mikio Frischhut
Rückfrage vom Fragesteller
21. 2016 | 16:49
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort, sehr geehrter Herr Frischhut. Gibt es denn keine Frist, innerhalb der ein Architekt die Schlussrechnung erstellen muss (hier waren es über drei Jahre)? Sonst kann er doch die Verjährung bis in die Ewigkeit hinausschieben. Viele Grüße, besten Dank
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
22. 2016 | 10:09
Ihre Nachfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der im BGB geltende Grundsatz, dass die Verjährung bereits nach dem Erbringen einer Leistung zu laufen beginnt, also dann, wenn der Anspruch entstanden ist, wird durch die Regelungen der HOAI faktisch außer Kraft gesetzt. Abschlagsrechnungen nach HOAI - Lexikon - Bauprofessor. Der Fristlauf beginnt danach erst, wenn die Leistung vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Schlussrechnung überreicht worden ist, vgl. § 8 Abs. 1 HOAI.