#1 Hallo liebes Forum hier Es ist soweit, ich habe nach ein paar Monaten eine Einladung zum Jobcenter wegen eines ärztlichen Gutachtens was über mich erstellt werden soll, ich nehme an, ich werde diesen Gesundheitsfragebogen mit nach Hause bekommen sfüllen. Da ich dann offen darlegen muss, dass ich aufgrund meiner Psyche nicht arbeiten kann, weiss der Jobcenter dann ja, dass ich nicht vermittelbar bin. Das bedeutet, die melden mich sicher ab. Ich bin noch nicht 25 Jahre, Härtefallregelung erlaubte es dank Psychologen, dass ich ausziehen durfte, drr Jobcenter musste infolgedessen für mich aufkommen. Was passiert jetzt, wenn ich offensichtlich dir nächsten Jahre evtl nicht arbeiten kann, wegen Therapie zb? Werde ich jetzt abgemeldet und muss zurück zu meinen Eltern ziehen? Oder bekomme ich einen Antrag wegen Sozialhilfe und bekomme Diese dann und bis die Sozialhilfe( oder Grundsicherung? OEG Gutachten Erfahrungen, wie läuft das ab?. ) durch ist weiter mein Geld für Essen und Miete? Ich habe Angst dass ich zurück muss zu meinen Eltern.
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Wenn man im Verfahren ist, außergerichtlich eben der auch von Dir zitierte § 25 SGB X, sowohl für Einsicht als auch Kopien, wenn ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, der von mir zitierte § 120 SGG, wenn weder noch, dann das Auskunftsrecht nach dem Sozialdatenschutz, § 83 SGB X. Das hat den Vorteil, dass insbesondere die Gebührenrahmen aus Teil A der von Dir zitierten IFGGebV (bzw. genauer: ähnliche Gebührenordnungen der Länder, die ein IFG haben) nicht zutreffen, sondern *nur* Auslagen (Kopierkosten) geltend gemacht werden können. Im Fall des Sozialdatenschutzes ist das ausdrücklich in § 83 Abs. 7 SGB X geregelt. Im laufenden sozialrechtlichen Verfahren dürfte man demgegenüber nicht schlechter gestellt sein (Kosten- und Auslagenfreiheit des Verfahrens, § 64 Abs. Oeg gutachten erfahrungen haben kunden gemacht. 1 SGB X außergerichtlich, also nur Kopierkosten speziell nach § 25 Abs. 5 SGB X; gerichtlich die Kostenfreiheit in § 183 SGG, Kopierkosten speziell in § 120 SGG). Grüße,
von Zaungast » Di Jul 03, 2012 1:00 am
Bitte. Normalerweise sollte es ja reichen, zu wissen, was *was* wir Menschen/Bürger/innen ein Recht haben.
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gäste
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Beitrag
von gäste » Fr Jan 18, 2013 7:29 pm
Hallo,
bei mir im Gutachten stand einmal GdB und GdS. Was ist denn eigentlich relevant für die Beschädigtenversorgung? GdB sind 40 und GdS 10. Hört sich nicht so nach Versorgung an. Die Richterin hat sich noch nicht dazu geäußert. RA hat gesagt, es sieht gut aus. Oeg gutachten erfahrungen. Wollte nur mal fragen. LG gast
von gäste » Fr Jan 18, 2013 10:36 pm
nein, hört sich nicht so toll an..
wahrscheinlich zu resilient kann da ein gutachten gdb ist bezogen auf gewaltsame Schädigung
Warum ist psychische Gewalt nicht anerkannt, warum und warum ist sex. Mißbrauch keine Schädigung mehr, wenn es eine Überlebensstrategie weiß, es gehört nicht mehr hierher, aber wohin gehört es Loslassen von Tätern.
So schleppt sich das nun dahin::: Mit einigen Schwierigkeiten gekämpft... jedenfalls bis da der Aktenversand, Amtshilfe, etc... lief... Gutachten hatte ich Ende des Jahres, so Anfang letztes Quartal ( 4 Std... ) aber der Gutachter war fix, ca 6 Wochen später kam Post aus dem zuständigen VA wegen Feststellung der wirtschaftlichen Situation, sowie Überprüfung der Erhöhung des GdS sowie dem BSA wg. Oeg gutachten erfahrungen panasonic nv gs11. besonderer beruflicher Betroffenheit. Alle Unterlagen, es fehlt nicht eine Sekunde im Lebenslauf oder was den Zeitraum der wirtschaftliche Situation angeht...
Iss des, dass die das wollten nun des Ende meiner letzten Runde? Ein gutes Zeichen?