Ich habe mich an eure Tipps gehalten und mich gut vorbereitet. Bin noch zum Krankenhaus gefahren, habe einige Unterlagen bekommen (es stellte sich heraus, dass sie gebraucht wurden). Dann habe ich meinen Krankenwerdegang aufgeschrieben (Datum, Wo, welcher Arzt und Ergebnis). Die Ärztin hatte fast nix, nur den letzten Entlassungsbericht vom Krankenhaus und meine Krankschreibung. Sie war froh, dass ich wenigstens etwas mitgebracht habe (Vor allem den Krankheitsverlauf). Das Gespräch verlief sehr Sachlich, Verhaltend und Konsequent. Ich wurde auch Untersucht und habe sie über weitere Termine informiert. Insgesamt so ca. 1 Stunde. Ergebnis: Die Ärztin will noch einen Orthopäde aus dem Haus hinzuziehen, einen Bericht an die Krankenkasse und einen Bericht an den Hausarzt senden. MDK-Termin: Vorbereitung | TÜV NORD. Kann nun nicht sagen, ob das Positiv oder Negativ ist. Poet
Beiträge: 2426 Registriert: 07. 11. 2012, 22:39
von Poet » 25. 2014, 10:37
@scooby: Na, das klingt doch schon mal gar nicht schlecht. von scoobydoo » 25. 2014, 16:04
Mir war es wichtig, hier den Leuten auch mal die Hellowien/Horror Vorstellungen dem MDK etwas abzuschwächen.
Mdk Termin Verpasst Gegen
Da frage ich mich, lesen die sich die Anträge überhaupt richtig durch? Ausserdem habe ich in meinem recht jungen Alter (32jahre) auch schon 2 Kinder geboren und habe nicht mehr den Körper einer 18jährigen, Staturmäßig war ich immer schon etwas fraulicher oder man sagt auch normalgewichtig. Der Busen muss nicht unbedingt zu meinem Körper passen -die Proportionen sind mir egal- hauptsache die Schmerzen bzw. die Symptome werden gelindert. Wie es letztenendes aussieht ist mir wirklich egal.... Mdk termin verpasst rtl. hauptsache würde ich auch so dem MDK sagen. Lg Sabrina
Mdk Termin Verpasst Den
von Bully » 23. 2014, 09:26
Du solltest seinen Ratschlag, wirklich beherzigen. Gruß Bully
Zumindest für die DRV gilt folgendes: Verdienstausfall ist eine Vermögenseinbuße infolge verhinderter Erwerbsfä ein solcher Verdienstausfall unvermeidlich, wird das vom Arbeitgeber bescheinigte Bruttoarbeitsentgelt einschließlich der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet, maximal jedoch 17, 00 Euro/St... B1_65AR7. 3
Da das SGB I für alle Sozialleistungsträger gilt, dürfte die Pflegekasse in der Auslegung davon nicht allzu sehr abweichen. Rita2
Beiträge: 3078 Registriert: 30. 2004, 09:07
Wohnort: Region Heidelberg-Mannheim
von Rita2 » 09. 2011, 22:58
wir haben immer darauf bestanden einen Nachmittagstermin zu bekommen. Muss ich den Termin wahrnehmen? (Gesundheit, Medizin). Da wir nicht einsehen, daß unser Sohn einen Tag in der Schule verpaßt und wir beide (ich und mein Mann) nicht arbeiten gehen können. Es hieß immer, daß geht nicht, aber da wir hartnäckig blieben, ging es dann doch irgendwie. Gruß
Rita
Rita mit Sohn *Dezember 1995, ohne Diagnose,
cerebrale Koordinations- und Tonusregulationsstörung mit Zehenspitzengang, kognitive und sprachliche Entwicklungsstörung, süßer Bengel