Den beteiligten Vertragspartnern steht es frei, die o. a. Formulare heranzuziehen, zu ändern, an die Erfordernisse des jeweiligen Einzelfalls anzupassen oder andere Texte zu nutzen. Eine Nutzung der Muster-Formulare für Verträge mit Verbrauchern mit Bezug auf § 13 BGB ist nicht vorgesehen. Für Bauvorhaben der öffentlichen Auftraggeber sind die Formulare ebenfalls nicht anwendbar, sondern hierfür deren Vorgaben maßgebend. Bauvertragsarten - Lexikon - Bauprofessor. Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft. Über Bauprofessor »
Bauvertragsarten - Lexikon - Bauprofessor
Gesamthaft gesehen, scheint mir das Regelwerk, aus der Sicht der Bauherrschaft betrachtet, recht ausgewogen zu sein. Angesichts der grossen wirtschaftlichen Tragweite von GU-Werkverträgen ist es vielfach angezeigt, dass wenig sachkundige Bauherrschaften den Vertrag vor der Unterzeichnung einer Fachperson unterbreiten (Anwalt, Notar etc. ). A. Die Projektorganisation
Beim Architektenverfahren mit Einzelunternehmern hat die Bauherrschaft mit den Unternehmern, mit Ausnahme der Vertragsverhandlungen, meist keinen direkten Kontakt. Alle Fäden laufen über die planenden und bauleitenden Planer (siehe z. B. Absatz «Projektorganisation eines einfachen Projekts»). Beim Generalunternehmerverfahren ist es anders. Hier hat der Generalunternehmer als Werkvertragspartner der Bauherrschaft eine absolut dominierende Stellung im Organigramm. Er ist für die Bauausführung der zentrale Ansprechpartner des Bauherrn. Er ist zuständig für die gesamte Koordination aller Bauarbeiten, die er allerdings als «echter» Unternehmer im Werkvertrag erbringt und nicht als Bauleiter im Auftrag.
Schließlich will kein Unternehmer ein Minusgeschäft machen. Fehlkalkulationen gehen dann entweder zulasten der Qualität oder werden mit vermeintlichen Mehraufwendungen versucht wettzumachen. Fazit
Die Suche nach dem richtigen Baupartner gehört zu den wichtigsten Entscheidungen, die Sie auf dem Weg zum eigenen Haus treffen müssen. Bauherren, die sich selbst nur bedingt in die Planungs- und Ausführungsarbeiten einbringen wollen und großen Wert auf einen möglichst einfachen und kostengünstigen Prozess legen, treffen mit der Wahl des Generalunternehmers die richtige Entscheidung. Ein besonderes Augenmerk sollten Sie dabei auf die Findung eines seriösen Dienstleisters legen. Zudem empfiehlt es sich gerade bei der Ausgestaltung des Bauvertrages, die notwendige Zeit zu investieren und auf den Rat unabhängiger Dritter zurückzugreifen. Bauen mit Architekt, Generalunternehmer oder Bauträger? (Teil 1)
Rollenverteilungen bei Bauprojekten
Einführung in YourProject
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