und in der regel sehen auch die zuständigen sachbearbeiter die zahl von 18 als mindestzahl an um die regelmäßigkeit im schießsport nachzuweisen
Aber auch nur in einigen Bundesländern und Verbänden. Im SSB (Sächsischer Schützenbund) gelten 12 Trainingsnachweise als ausreichend. Waffenbesitzkarte (WBK). Hier mal als Zitat von der Homepage des SSB:
"Voraussetzungen, um die "Bescheinigung des Sächsischen Schützenbundes
e. V. über das Vorliegen eines Bedürfnisses zur Beantragung der Erlaubnis
zum Erwerb und Besitz" stellen zu können:
Nachweis des regelmäßigen Schießens: (als Kopie einreichen)
- Als Nachweis des regelmäßigen Schießens dient das Schießbuch (in welcher Form ist beliebig), in
dem Datum, Art des geschossenen Kalibers und Bestätigung durch die entsprechende Standaufsicht bzw.
Schießstandbetreiber zu vermerken sind. - Entsprechend des Standpunkt zur Bearbeitung waffenrechtlicher Bescheinigungen werden von Euch
mindestens 12 Schießnachweise in den letzten 12 Monaten verlangt, dies muss nicht monatlich sein,
aber in der Summe muss es stimmen, da die Bescheinigung sonst bis zur Erfüllung dieser Voraussetzung
zurückgestellt wird!
- Waffenbesitzkarte (WBK)
- Bedürfnisantrag stellen – Schützengesellschaft Kamenz e. V.
Waffenbesitzkarte (Wbk)
auf der Offiziellen Homepage des Sächsischen Schützen-bundes, Internetpräsenz des Fachverbandes für sport-liches Schießen und Bogensport in Sachsen.
Bedürfnisantrag Stellen – Schützengesellschaft Kamenz E. V.
Waffenrechtsänderungsgesetz auch Änderungen für das Nationale Waffenregister (NWR2) beschlossen. Diese treten mit den übrigen Änderungen des 3. Waffenrechtsänderungsgesetz zum 01. 2020 in Kraft. Den vollständigen Beitrag finden Sie hier... Waffenrecht: Neue Regeln für mehr Sicherheit
27. 02. 2020, DSB- Das Waffenrechtsänderungsgesetz ist in wichtigen Teilen am 20. 2020 in Kraft getreten. Mit dem Waffenrechtsänderungsgesetz will die Bundesregierung die Nutzung von Schusswaffen für terroristische und kriminelle Zwecke erschweren. In Zukunft soll der vollständige Lebenszyklus von Waffen und wesentlichen Waffenteilen dokumentiert werden. Bedürfnisantrag stellen – Schützengesellschaft Kamenz e. V.. Waffenrecht: Bundestag verabschiedet das Dritte Waffenrechtänderungsgesetz
13. 12. 2019, DSB- In der heutigen Sitzung hat der Deutsche Bundestag das Dritte Waffenrechtänderungsgesetz verabschiedet. "Insgesamt können wir zufrieden sein, auch wenn es einige Verschärfungen und Restriktionen gibt, die zulasten unserer Mitglieder gehen. Vor allem mit der Entscheidung zum Bedürfnis und zu den Schießstandsachverständigen sind wir jedoch zufrieden", urteilte DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels.
In der Vergangenheit nutzten die Behörden die bisherige grüne WBK, die sie z. B. zur "Vereins-WBK" umwidmeten. Als Erlaubnisinhaber stand entweder der Vorsitzende der Vereinigung auf der ersten Seite, bzw. der Verein und die jeweiligen Berechtigten auf Seite 6 der WBK. Der neue Vordruck weist 8 Seiten aus und wird generell auf die Vereinigung ausgestellt. Auf den Seiten 6 und 7 können Berechtigte eingetragen, aber auch wieder ausgetragen werden. Die "Rote Waffenbesitzkarte" Für Waffensammler nach § 17 Waffengesetz und Waffensachverständige nach § 18 Waffengesetz. Diese Waffenbesitzkarte wird für Schusswaffen bestimmter Art oder eines bestimmten Sammelgebietes, in besonderen Fällen auch für "Schusswaffen aller Art" erteilt. Zum Erwerb einer Waffe benötigen die Inhaber keinen Voreintrag, sie müssen die erworbenen Schusswaffen lediglich innerhalb von zwei Wochen nach § 17 und von 3 Monaten nach § 18 anmelden und in die WBK eintragen lassen.