Du hast leider nicht dein Bundesland dazu geschrieben, schau mal bei der Aufsichtsbehörde im dortigen Katalog. Ebenso findest du Hintweise in der QPR. Sophie
QM
ambulante und stationäre Altenhilfe, Hospiz
#4
Kurze Nebenfrage. Eine einzelne Medikamentengabe wenn ich jetzt zur Helferin sage, hir das ist für Fr/hr. Unbekannt. geht das?. Delegation von behandlungspflege an pflegehelfer der. Sonst müste ich z. b in einem Tablettessensystem wenn ich die Medikamente aufs Tablett stelle jeden BW der Essen eingegeben bekommt und Beaufsichtigt werden muss zwecks Medikamente selbst durchführen? Exam. Altenpfleger
Altenpflege
Fleschor_Max
#5
Es gibt extra für Pflegehelfer Weiterbildungen zur Medikamentengabe, weil die Ausbildung alleine dafür nicht ausreicht. Ohne diese Weiterbildung hat der Pflegehelfer keinen Nachweis über seine Qualifikation und er darf sich das nicht delegieren lassen. Die Durchführungsverantwortung kann man auch nicht abgeben, die hat immer derjenige der die Tablette verabreicht. Man bringt die Pflegehelfer in Teufels Küche und wenn was passiert, dann geht der Helfer in den Knast und nicht die Schwester.
Delegation Von Behandlungspflege An Pflegehelfer Der
B. nicht gefallen lassen), dann sollten alle Pflegekräfte miteinander einsehen, dass sie in diesem System die A-Karte gezogen haben. Wenn sie das nicht länger hinnehmen wollen, müssen sie eine den Arbeitgebern und Kostenträgern ebenbürtige Lobby aufbauen. Das geht am wirkungsvollsten mit einer Pflegekammer, die dann bei allen Gesetzesvorhaben, die die Pflege betreffen, beteiligt werden muss. Und diese Pflegekammer würde die Fragen, die wir uns mühsam und nicht rechtskundig irgendwo her suchen müssen, klar und deutlich in Berufsrecht und Standards umsetzen. D. h. Delegation pflegerischer Leistungen auf Hilfspersonal - Stellen von Medikamenten. eine Pflegekammer würde uns hier auch praktisch helfen und hätte viel stärkere Hebel, die erforderlichen Qualitätsforderungen zu definieren und gleichzeitig dafür einzutreten, dass die personelle Besetzung sich damit in Einklang bringen lässt. Wenn wir mal einen Ausblick auf die Alterspyramide und den komplett entgegengesetzten Trend des Fachkräftemangels nehmen, wird eine Pflegekammer vielleicht sogar das Problem lösen helfen, indem sie die Ausbildungsstandards für Zusatzqualifikationen der Pflegehelfer festlegt, die dann nicht nur auf dem Papier dem Arbeitgeber nützen, sondern effektiv dazu führen, dass die 3-jährig Examinierten in einer Weise entlastet werden, die nicht zu einem höheren Risiko für die Pflegebedürftigen führt.
#1
Hallo,
hätte eine Frage zu einem grossen Problem:
Seit ca. 3 Jahren teilt unsere Pflegerhelferin im Nachtdienst auf Delegation der Pflegefachkraft die Medikamente in ihrem Bereich aus. Dafür wurde auch schon vor längerem ein Delegationsnachweis durch die Fachkraft ausgefüllt, auf Wunsch der damaligen Heimleiterin und PDL. Delegation von behandlungspflege an pflegehelfer e. Nun stellt sich unsere neue PDL quer, und will ihr das verbieten, die Medikamente auszuteilen. Was diese aber schon seit Jahren macht. Wie weit habe ich als Pflegefachkraft das Recht, dies an meine Helferin weiter. zu delegieren. Und wie weit habe ich eine Chance, dies beizubehalten.