Entsprechende Anwendung der Vorschriften über das zweistufige Verfahren Im Übrigen finden auf das einstufige vereinfachte Wahlverfahren die Vorschriften für das zweistufige Verfahren entsprechende Anwendung (§ 36 Abs. 4 WO). Und zwar hinsichtlich der Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht (§ 32 WO), das Wahlverfahren (§ 34 WO) und die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe (§ 35 WO). Form und Fristen für Wahlvorschläge Die Wahlvorschläge sind im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren schriftlich einzureichen (§ 36 Abs. 5 Satz 1 WO und § 14a Abs. 3 Satz 2 BetrVG). Im Gegensatz zum zweistufigen Verfahren ist die mündliche Einreichung von Wahlvorschlägen nicht möglich. Wie sonst auch müssen im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren zunächst die Wahlvorschläge aufgestellt werden. Die Vorschriften über die Aufstellung der Wahlvorschläge, die Prüfung durch den Wahlvorstand und die Unterrichtung bei Beanstandungen oder Ungültigkeit gelten entsprechend. Betriebsratswahlen: Verfahren | Personal | Haufe. Dies im einstufigen Verfahren jedoch mit der Maßgabe, dass die dort genannten Fristen die gesetzliche Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen nicht überschreiten dürfen (§ 36 Abs. 5 Satz 2 WO).
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Betriebsratswahlen: Verfahren | Personal | Haufe
Der folgende Entscheidungsbaum führt Sie zu der richtigen Verfahrensart: Jetzt, da Sie sich für eine der Verfahrensarten entschieden haben, können Sie einen ersten Blick auf die weiteren Verfahrensschritte werfen. Sie werden sehen, dass alle Verfahrensarten mehr oder weniger alle die gleichen Schritte aufweisen: Wie Sie sehen, wird der Wahlvorstand sowohl im allgemeinen als auch im vereinfachten Verfahren durch den bisherigen Betriebsrat (oder GBR/KBR) bestellt oder, wenn kein Betriebsrat (oder GBR/KBR) besteht, gewählt werden. Letzteres geschieht in einer Betriebsversammlung, einer sog. Vereinfachtes Wahlverfahren: Aufstellung Wählerliste | Betriebsrat-Kanzlei. Wahlversammlung (in dem Schema als farbiges Rechteck dargestellt). Doch dazu mehr im nächsten Kapitel Die Gründung des Wahlvorstandes. Ebenfalls wird Ihnen aufgefallen sein, worin sich das zweistufige vom einstufigen vereinfachten Verfahren unterscheidet: Im zweistufigen Verfahren finden insgesamt zwei Wahlversammlungen statt (= zwei Stufen). Dabei werden in der ersten Wahlversammlung gleich 3 Schritte auf einmal erledigt: Zunächst wird der Wahlvorstand gewählt und gleich im Anschluss – d. h. noch in derselben Versammlung – das Wahlausschreiben bekanntgegeben und die Wahlvorschläge eingesammelt!
Vereinfachtes Wahlverfahren: Aufstellung Wählerliste | Betriebsrat-Kanzlei
Dem großen Interesse in der Belegschaft und dem Engagement auf allen Seiten war es dann zu verdanken, dass wir eine Wahlbeteiligung von 100% und 100% gültige Stimmen verzeichnen konnten. Unsere Hilfestellung zur Betriebsratswahl
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Zu den Betriebsratswahlen bieten wir Ihnen umfangreiche Unterstützung und Service. Rufen Sie uns einfach an unter 0251 – 1350-1350. Weitere detaillierte Hinweise zur Gründung eines Betriebsrats
Weitere Infos zu den Betriebsrats-Wahlenverfahren finden Sie in der neu überarbeiteten 5. Auflage des Buches Betriebsratswahl – Handbuch zur fehlerfreien Wahldurchführung von Tilman Anuschek/Thomas Schrader, Erscheinungsdatum Juni 2021.
Letztendlich kann dem Arbeitgeber nur empfohlen werden, eine Wahlschulung bereits dann anzuberaumen, wenn die Initiativgruppe die Wahl vorbereitet und potenzielle Wahlvorstandsmitglieder schulen zu lassen. Jeder Fehler trifft nämlich bei einer Anfechtung ggf. den Geldbeutel des Arbeitgebers als Erstes. Für die Initiativgruppe dürfte es vor allem wichtig sein, bereits im Vorfeld bei der Belegschaft die Bereitschaft zu Kandidaturen für das Betriebsratsamt unverbindlich abzufragen. Immerhin müssen die KandidatInnen ihre Kandidatur bereits in der ersten Wahlversammlung bekannt geben. Bei der ersten BR-Wahl im vereinfachten Wahlverfahren haben wir damals folgende Erfahrungen gemacht:
Als Anbieter für Betriebsräte-Seminare konnten wir im Poko-Institut natürlich die Kontakte zu unseren in Betriebsratswahlfragen erfahrene Referenten nutzen und auf sehr gute Materialien und Hilfen zurückgreifen. Auch die Kooperation mit dem Arbeitgeber stellte sich als unproblematisch heraus. Diesbezüglich zahlte sich insbesondere auch die gute Vorbereitung durch die Initiativgruppe und deren frühe Einbeziehung des Arbeitgebers in die Vorbereitung der Wahl aus.