03. 02. 2019, 00:00 Uhr -
Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, sollte sich vor der Entscheidung über eine Geldanlage mit den Regelungen zur Beitragsbemessung für freiwillig Krankenversicherte befassen. "Die Beitragsbemessung hat die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds zu berücksichtigen", heißt es hierzu in § 2 der »Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler« des GKV-Spitzenverbands vom 15. 11. 2017. Eine private Sofortrente gilt dabei voll als beitragspflichtig, befand das Bundessozialgericht (BSG) am 15. 8. 2018 (Az. Beitragsverfahrensgrundsätze selbstzahler 2010 relatif. B 12 R 5/17 R). Verhandelt wurde dabei über den Fall einer 27-Jährigen, die in der eigentlich beneidenswerten Situation war, dass ihr ein Vermögen in Höhe von 865. 000, – € zufloss. Sie entschied sich, das Geld in zwei Sofortrentenverträge einzuzahlen. Als monatliche Rente erhielt sie 2. 188, – €. Da sie freiwillig gesetzlich krankenversichert war, verlangte ihre Kasse auf die volle Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die junge Frau argumentierte dagegen, bei den beiden Versicherungsverträgen handele es sich nicht um Arbeitsentgelt ersetzende Renten oder damit vergleichbare Einnahmen mit Versorgungscharakter.
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Weist der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid ein Arbeitseinkommen aus, das über der Beitragsbemessungsgrundlage liegt, wird der monatlich zu zahlende Beitrag auf dieser Grundlage vorläufig festgelegt. Dieser Beitrag gilt selbst dann, wenn im laufenden Jahr die tatsächlichen Einnahmen der Versicherten die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 1. 038, 33 Euro monatlich unterschreiten. Das hat zur Folge, dass die Versicherten zunächst zu hohe Beiträge an ihre Krankenkasse abdrücken müssen. Beitragsverfahrensgrundsätze selbstzahler 2010 qui me suit. Rückwirkend werden die Beiträge allerdings korrigiert, so der GKV-Spitzenverband. Das geschieht, sobald der Einkommenssteuerbescheid vorliegt. Selbstständige, die verheiratet sind, können unter Umständen selbst bei geringem Einkommen einen monatlichen Beitrag zahlen, der über dem Mindestbeitrag liegt. Möglich ist das, wenn sie einen Ehepartner haben, der nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert ist. Denn in solchen Fällen werden laut GKV-Spitzenverband bei der Beitragsermittlung nicht nur die Einnahmen der freiwillig Versicherten berücksichtigt sondern auch die Einnahmen von deren Ehepartner.
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Beispiel: Es erging am 15. 05. 2016 ein Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2014. Der Versicherte legt diesen seiner Krankenkasse am 28. 2016 vor. Der Bescheid weist ein höheres Einkommen als im Steuerbescheid des Vorjahres 2013 aus. Der Versicherte zahlte erst ab dem 01. 06. 2016 höhere Beiträge. Legte der Versicherte den Bescheid erst ein Jahr später, also am 15. 2017 vor, erfolgte gleichwohl eine rückwirkende Anpassung ab dem 01. 2016. Es ergab sich eine hohe Nachforderung. Wies aber der Steuerbescheid 2014 ein niedrigeres Einkommen als 2013 aus, dann erfolgte die Beitragsanpassung erst mit der Vorlage, also erst ab dem 01. Beitragsverfahrensgrundsätze selbstzahler 2019 professional. 2017. Da vielen freiwillig Versicherten diese Regelung nicht bekannt war, kam es oft zu erheblichen Nachzahlungen bzw. zu einer Beitragslast, die in keinem Verhältnis zu den aktuellen tatsächlichen Einkommensverhältnissen stand. Für die Zeit bis 31. Dezember 2017 bleibt dies auch dem 01. 01. 2018 erfolgt erst nach Vorlage des Steuerbescheides für das jeweilige Jahr rückwirkend eine endgültige Festsetzung auf dieser Grundlage.
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[17] Die Beiträge der hauptberuflich Selbstständigen können entgegen der gesetzlichen Regelung allerdings auch zeitversetzt dann nicht unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einnahmen festgesetzt werden, wenn – wie hier vom Kläger – am Beginn ihrer selbstständigen Tätigkeit bei der erstmaligen Beitragseinstufung Nachweise über ihre Einnahmen noch nicht erbracht werden können. 2 SGB V wäre in diesem Fäll der Höchstbeitrag zu zahlen, bis in der Regel frühestens nach Ablauf des Kalenderjahres Nachweise über die tatsächlich erzielten Einnahmen vorliegen. Eine Änderung der Beitragshöhe für die Vergangenheit, d. h. die Zeit vom Beginn der Tätigkeit bis zur Vorlage des Nachweises, wäre nach § 240 Abs. Änderung der Beitragsverfahrensgrundsätze für freiwillig Versicherte in der Kranken- und Pflegeversicherung ab 01.01.2018 - Rechtsanwaltskanzlei Constanze Würfel. 3 SGB V ausgeschlossen. Damit wäre bei einer endgültigen Beitragsfestsetzung zu Beginn der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit die Berücksichtigung der tatsächlichen Einnahmen faktisch ausgeschlossen, obwohl das Gesetz auch für diesen Personenkreis eine einkommensgerechte Beitragseinstufung vorsieht.
Können Selbstständige auch noch unter den Mindestbeitrag kommen? Das ist laut GKV-Spitzenverband grundsätzlich nicht möglich. Grund dafür ist, dass es für alle Versicherten nur noch eine Mindestbemessungsgrundlage gibt. Die liegt seit Jahresanfang einheitlich bei 1. 083, 33 Euro. Müssen Selbstständige nachzahlen, wenn sie sich erst jetzt versichern? Nachzahlung Krankenkasse | Der Privatier. Nach Einschätzung des GKV-Spitzenverbands dürften solche Fälle "praktisch nur in absoluten Ausnahmefällen eintreten". Grund dafür sei, dass zum 1. August 2013 die sogenannte obligatorische Anschlussversicherung eingeführt wurde. Sie gilt seither für Versicherte, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet. Laut Paragraf 188 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) besteht ihre Versicherung nach dem Ausscheiden als freiwillige Mitgliedschaft fort. Wenn Selbstständige trotz der bestehenden Krankenversicherungspflicht bislang über keinen Versicherungsschutz verfügten, hat das aber Folgen. Laut GKV-Spitzenverband "müssen Beiträge tatsächlich nacherhoben werden".
Aber die hätten für 2017 gar nicht mehr berücksichtigt oder angepasst werden dürfen (s. Beitrag: Neue Beitragsberechnung in der Krankenversicherung). Aber um die ging es auch gar nicht. Die Krankenkasse hat nämlich die Kapitalerträge ganz korrekt nicht angepasst, dafür aber meine Einkünfte aus selbständigen Tätigkeiten. Auch hier ebenfalls völlig korrekt erst ab dem Tag des Steuerbescheides, also irgendwann ab Aug. 2018. Und wenn es auch nur ca. 100€/Monat mehr an Beiträgen sind, macht das auf ein volles Jahr (Aug. 18 – Aug. 19) doch mal eben ca. 1. 200€ an Nachzahlung. Beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Krankenversicherter / 1.8 Ehegatteneinkommen/Einkommen des Lebenspartners | SGB Office Professional | Sozialwesen | Haufe. Nicht schön – aber es geht ja noch weiter…. Zweite Überraschung
Kurz darauf kam dann mein Steuerbescheid für 2018, den ich dann ohne großartig nachzudenken, sofort an die Krankenkasse weitergegeben habe. Hier habe ich dann doch etwas übersehen bzw. falsch eingeschätzt. Denn ich bin zwar seit Mai 2018 Rentner und Mitglied in der KVdR und somit werden meine Kapitaleinkünfte nicht mehr bei den KV-/PV-Beiträgen berücksichtigt.