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Sozialpsychiatrischer Dienst Rhön-Grabfeld
Träger
Diakonisches Werk Schweinfurt e. V.
Ansprechpartner
Renate Weigel-Groß
Vertreter: Klaus Büttner
Anschrift
Sozialpsychiatrischer Dienst Bad Neustadt
Spörleinstraße 1
97616 Bad Neustadt
Tel. : 09771 97744
Fax: 09771 994230
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Landratsamt Schweinfurt - Schulpsychologischer Dienst. Zielgruppe
Personenkreis Psychisch Erkrankter Menschen ab 18 Jahren. Jüngere Betroffene werden bei Bedarf weitervermittelt. Menschen in Lebenskrisen. Bei vorrangiger Suchterkrankung sind die Psychosozialen Beratungsstellen zuständig.
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Ambulante Soziotherapie nach § 37a SGB V
Mit dem Gesundheitsreformgesetz des Jahres 2000 wurde die Soziotherapie als neues Hilfeangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen eingeführt. Die Leistung ist krankenkassenfinanziert und jede versicherte Person hat darauf einen gesetzlich verankerten Anspruch, der im Sozialgesetzbuch § 37 a SGB V festgehalten ist. Sozialpsychiatrischer dienst schweinfurt in today. Verordnungen – maximal 120 Stunden innerhalb von drei Jahren – dürfen nur Fachärzte und -ärztinnen auf dem Gebiet Psychiatrie und Nervenheilkunde vornehmen. Flyer Ambulante Soziotherapie >>>
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(Quelle:)
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Caritasverband f. d. Stadt u. Landkreis Schweinfurt e. V.
St. -Anton-Str. Sozialpsychiatrischer Dienst Rhön-Grabfeld. 8
97422
Schweinfurt
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Zudem haben Familien mit geringerem Einkommen die Möglichkeit, einen geförderten Familienurlaub zu verbringen. Als Familien gelten dabei alle Erziehungsberechtigten (einzeln oder als Paar) mit mindestens einem Kind. Diese müssen ihren Urlaub eigenständig planen und einen nicht unerheblichen Teil selbst finanzieren. Möglich ist eine Förderung von bis zu 15 Euro pro Familienmitglied und Reisetag. Maximal werden 65 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten übernommen. Was ist zu tun? Familien können einen Zuschuss für ihren Urlaub für das gesamte Kalenderjahr beantragen. Sozialpsychiatrischer dienst schweinfurt in 2. Dies muss schriftlich geschehen. Anträge müssen spätestens bis zum 31. Oktober eingereicht sein und der Urlaub muss spätestens am 31. Dezember beginnen. Der Zuschuss wird für mindestens sieben und maximal 14 Tage gewährt. Förderfähig sind die Kosten für die Unterkunft sowie die An- und Abreise, nicht jedoch für die Verpflegung und andere Nebenkosten. Eine vorherige telefonische Beratung durch die zuständige Mitarbeiterin im Jugendamt, Angela Klimpel, Telefon 04551 951-9189, wird empfohlen.