Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass? Dafür gibt es eine Telefonnummer, die alles weiß:
115 - die einheitliche Behördennummer.
Busfahrkarte Schüler Schleswig Holstein Area
Tarifbestimmungen Monatskarte Erwachsene
Erhältlich in allen Bussen, in der Mobilitätszentrale sowie an den Automaten und Verkaufsstellen der DB AG
Für alle außerhalb des Kreises Schleswig-Flensburg liegenden Ziele in Schleswig-Holstein und Hamburg
Gilt ab Datum des Stempelaufdruckes bis zum Vortag des Folgemonats (z. B. vom 15. Schülerbeförderung: Fahrtkosten. 08. bis einschließlich 14. ) für beliebig viele Fahrten auf der angegebenen Strecke
Berechtigt zur kostenlosen Mitnahme von bis zu 3 Kindern bis einschließlich 5 Jahre
Erweiterte Mitnahmeregelung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen: ein Erwachsener zum Preis einer Einzelfahrkarte Kind (in den Bahnen kostenlos) sowie kostenlos maximal 3 Kinder bis einschließlich 14 Jahren
Übertragbar
Tarifbestimmungen Monatskarte Schüler
Erhältlich gegen Vorlage einer gültigen Stammkarte in allen Bussen, in der Mobilitätszentrale sowie an den Automaten und Verkaufsstellen der DB AG. Stammkarten werden gegen Vorlage einer Bescheinigung der Schule/Ausbildungsstätte und Abgabe eines Lichtbildes in der Mobilitätszentrale ausgestellt und müssen jährlich aktualisiert werden.
Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger oder Kreise. Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig. Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Busfahrkarte schüler schleswig holstein corona. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen. Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise. An wen muss ich mich wenden? An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule). Rechtsgrundlage § 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).