Erster offizieller Beitrag
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Guten Abend zusammen, da das Formular für die Umsatzsteuererklärung 2019 nicht ganz fehlerfrei ist (siehe 2019 USTEKL: 3125 Leistg Drittland § 13b Zuordnung nach KZ 877 fehlt) versuche ich selbst für mich zu kontrollieren ob denn der Rest stimmt. Dabei bin ich nun über die Zeilen Zeile Kennzahl Text 115 721 Nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG 116 205 Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland). Mein konkreter Fall ist nun: 2 Rechnungen in die Schweiz die in 2019 beglichen wurden - 397, 50 EUR Mehrere Rechnungen in die Niederlande an einen Kunden. Davon eine Rechnung die Ende 2019 noch nicht beglichen war (ca. 168 EUR).
- Nicht steuerbare sonstige leistungen 18b satz 1 nr 2 ustg 4
Nicht Steuerbare Sonstige Leistungen 18B Satz 1 Nr 2 Ustg 4
Nimmt Der Unternehmer Die In Satz 2 Enthaltene Regelung Nicht In Anspruch, Hat Er Dies Gegenüber Dem Bundeszentralamt Für Steuern Anzuzeigen. § 2 ustg, also auch unternehmer, die nur steuerfreie umsätze erbringen. [1]. Da es sich um eine leistung ins ausland handelt und gebe die umsätze in zeile 41 ein in. Juli 2010 bis zum 31.
[2] Allerdings kommt diesem Nachweis nur dann eine Bedeutung zu, wenn die Leistung – soweit sie an einen Nichtunternehmer aus dem Drittlandsgebiet ausgeführt wird – nicht auch nach § 3a Abs. 4 UStG [3] als beim Leistungsempfänger ausgeführt gilt. L muss aber diese in Deutschland nicht steuerbaren Leistungen jeweils in der Voranmeldung angeben. Dabei ist nach § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG die gegenüber dem französischen Unternehmer ausgeführte Leistung getrennt von der anderen sonstigen Leistung anzugeben. Darüber hinaus ist die Leistung gegenüber dem französischen Unternehmer in der Zusammenfassenden Meldung [4] nach § 18a UStG anzugeben (unter Angabe der USt-IdNr. des französischen Unternehmers und entsprechender Kennzeichnung als sonstige Leistung im Erfassungsprogramm bzw. dem Kennzeichen "1" für sonstige Leistungen in der 3. Spalte des Vordrucks). Die Anmeldung in der Zusammenfassenden Meldung erfolgt bei sonstigen Leistungen immer in dem Meldezeitraum, in dem die Leistung ausgeführt worden ist.